Bundestag erkennt Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen an
Bremen (ots) - Der Bundestag erkennt Solidargemeinschaften als Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und zulässige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall an. Damit stellt er die Arbeit der Solidargemeinschaften auf eine klare rechtliche Grundlage. Die Solidargemeinschaften haben jetzt endlich Rechtssicherheit. Dies entschied das Parlament ...
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