Berufsverband der Deutschen Dermatologen e. V.
Neues Gesetz: Trotz beruflicher Hauterkrankung im Job bleiben / "haut+job-Aktionswoche" 9. - 13. November
Berlin (ots) - Am 1. Januar 2021 tritt eine entscheidende Änderung für Arbeitnehmer im Berufskrankheitenrecht in Kraft: Der sogenannte Unterlassungszwang fällt weg. Das bedeutet, dass Personen mit berufsbedingten Hauterkrankungen wie einem Handekzem ihre angestammte Arbeit nicht mehr aufgeben müssen, um eine ...
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