Zahl des Monats September: < 6
Berlin (ots) - Unregelmäßigkeiten bei den Rabattverträgen: Immer mehr Generika-Hersteller berichten, dass sie in den Ausschreibungen der Krankenkassen nicht die gesetzlich vorgesehene Zeit für Planung und Produktion haben. Insgesamt sechs Monate müssen sie laut § 130a Abs.8 SGB V zwischen dem Zeitpunkt, an dem sie über den beabsichtigten Zuschlag informiert werden und dem, ab dem sie liefern müssen, haben. Offenbar kamen in der Vergangenheit Firmen immer wieder in ...
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