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Zeit | Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte: Meldungen vom 23.05.2019 |
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08:05 | Landgericht Duisburg verurteilt Volkswagen zur Rücknahme eines Tiguans zum vollen Kaufpreis / Kläger bekommt Kaufpreis erstattet und muss sich keine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen |