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Zeit | R+V Infocenter: Meldungen vom 03.07.2013 |
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14:07 | Ferienbeginn einhalten: Frühstart in den Urlaub verstößt gegen die Schulpflicht / R+V-Infocenter: Verstöße können bis zu 2.500 Euro Bußgeld kosten - Schulleitung vorab um eine Freistellung bitten |