Westfalenpost: Aus der Zeit gefallen / Kommentar von Harald Ries zum kirchlichen Arbeitsrecht
Hagen (ots) - Es ist ein Urteil in einem Einzelfall, und es ist dem betroffenen Caritas-Mitarbeiter zu gönnen, dass seine Kündigung wegen einer "unzulässigen Zivilehe" ungültig ist. Darüber hinaus macht der Richterspruch klar, dass die kirchlichen Arbeitgeber mit ihren diskriminierenden Sonderregeln immer weniger durchkommen. Und das ist eine gute Nachricht. ...