Berliner Zeitung: Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum BKA-Gesetz:
Berlin (ots)
Das Urteil über das BKA-Gesetz ist ein Grundsatzurteil nicht nur, weil es - wieder einmal - die Bedeutung der Privatsphäre auch in Zeiten der Bedrohung durch den Terror hervorhebt. Grundsätzlich ist seine Bedeutung, weil es die Anwendung aller Instrumente zur Terrorbekämpfung - über das BKA-Gesetz hinaus - en détail verfassungsrechtlich regelt. Das oberste Gebot ist danach der Schutz des Kerns der privaten Lebensgestaltung.
Pressekontakt:
Berliner Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 (0)30 23 27-61 00
Fax: +49 (0)30 23 27-55 33
bln.blz-cvd@berliner-zeitung.de
Original-Content von: Berliner Zeitung, übermittelt durch news aktuell