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Berliner Zeitung: Kommentar zur Neuregelung eines Gesetzes über die Auskunftspflicht in Bezug auf so genannte Kuckuckskinder:

Berlin (ots)

Das Zusammenleben der Menschen geht nun einmal nicht vollständig in den vom Gesetzgeber bereitgehaltenen Rahmenbedingungen auf. So sollen die Ansprüche der Scheinväter auf Erstattung der geleisteten Unterhaltszahlungen vom tatsächlichen Kindsvater im neuen Gesetz auf zwei Jahre begrenzt werden. Der Gesetzgeber folgt dabei wohl auch dem klugen Gedanken, dass er die Lebenslügen und privaten Geheimnisse nicht vollständig regulieren kann und will. Die Familie ist noch immer ein großes Spielfeld unfassbarer Möglichkeiten. Auch dort, wo sie sich gerade erst anbahnt - unter welchen Vorzeichen auch immer. Das ist eigentlich eine gute Nachricht.

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