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Berliner Zeitung: Kommentar zum Bad Aibling-Prozess:

Berlin (ots)

Dabei sollte die eindeutige Bestrafung ihres Mitarbeiters die Deutsche Bahn nicht von weitergehenden Überlegungen entlasten, ob eingleisige Passagen des Streckennetzes ausreichend gesichert sind. Während des Prozesses war intensiv auch darüber diskutiert worden, ob das Unglück zumindest teilweise nicht auch ein Resultat von Modernisierungsdefiziten des Bahnnetzes sei. Die nachgewiesene Unzulänglichkeit des Fahrdienstleiters sollte jedenfalls nicht als Freispruch für ein Verkehrsunternehmen verstanden werden, das aufgrund des wachsenden Wettbewerbsdrucks seine Passagiere zwangsläufig auch Gefahren aussetzt.

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