EANS-Hauptversammlung: HTI High Tech Industries AG
Einladung zur
Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- HTI High Tech Industries AG // Einladung zur Hauptversammlung Einladung zur 15. ordentlichen Hauptversammlung der HTI High Tech Industries AG(FN 173270 i, ISIN AT0000764626) Wir laden unsere Aktionäre zu der am Mittwoch, 10. Juli 2013 um 10.00 Uhr im Werk Fohnsdorf der HTP High Tech Plastics GmbH,Eumigstrasse 6, A-8753 Fohnsdorf, stattfindenden 15. ordentlichen Hauptversammlung ein. T a g e s o r d n u n g s a m t B e s c h l u s s v o r s c h l ä g e n 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 (samt Anhang) mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Corporate Governance-Bericht sowie des Konzernabschlusses (nach IFRS) zum 31. Dezember 2012 mit dem Konzernlagebericht des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012 und des Berichtes des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2012. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Beschlussfassung vorgesehen. 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2012. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von EUR 33,701.346,06 auf neue Rechnung vorzutragen. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012. Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, die Hauptversammlung möge die Entlastung der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Vorstands für diesen Zeitraum beschließen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge die Entlastung der im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum beschließen. 5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013. Der Aufsichtsrat schlägt vor, die KPMG Austria AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Linz, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen. 6. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, mit denen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft verbunden sind, auch verbunden mit einer Ermächtigung des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für die Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, und über bedingte Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Unterlegung der Umtauschrechte von Inhabern von Wandelschuldverschreibungen der Gesellschaft und die entsprechenden Änderungen der Satzung in § 4(Grundkapital). Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, die Hauptversammlung möge folgende Beschlüsse fassen: a) Der Vorstand wird gem. § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum der Beschlussfassung mit Zustimmung des Aufsichtsrates, auch in mehreren Tranchen, Wandelschuldverschreibungen, mit denen ein Umtausch- und/ oder Bezugsrecht auf den Erwerb von insgesamt bis zu 15.000.000 (fünfzehn Millionen) Stück auf Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu EUR 15.000.000 (Euro fünfzehn Millionen) gewähren bzw. vorsehen, auszugeben. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird ausgeschlossen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Ausgabe- und Ausstattungsmerkmale sowie die Wertpapierbedingungen der Wandelschuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung, Verwässerungsschutzbestimmungen, Wandlungszeitraum und/oder - zeitpunkt, Wandlungsrechte und/oder -pflichten, Wandlungsverhältnis sowie Wandlungspreis und Umtausch- und/oder Bezugsbedingungen zu bestimmen; der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag am Grundkapital liegen. Die Interessen der Gesellschaft, der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft sowie der Zeichner der Wandelschuldverschreibungen sind dabei angemessen zu berücksichtigen. b) Außerdem wird eine bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 159 Abs 2 Z. 1 AktG um bis zu EUR 15.000.000 (Euro fünfzehn Millionen) durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 (fünfzehn Millionen) Stück auf Inhaber lautende Stammaktien beschlossen ("Bedingtes Kapital 3"). Das bedingte Kapital soll unter anderem auch zur Ausgabe von Aktien an Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 AktG dienen, die unter Ausnützung der in dieser Hauptversammlung eingeräumten Ermächtigung von der Gesellschaft künftig ausgegeben werden können. Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur soweit durchgeführt werden, als die Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen von ihrem Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung, insbesondere den Ausgabekurs, festzulegen; der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag am Grundkapital liegen. Neu ausgegebene Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen. c) Aufgrund der Beschlussfassungen zu diesem Tagesordnungspunkt ergeben sich Änderungen der Satzung dergestalt, dass ein neuer Punkt 4.5 eingefügt wird, der die folgende Fassung erhält: "In der ordentlichen Hauptversammlung vom 10. Juli 2013 wurde eine bedingte Kapitalerhöhung gemäß § 159 Abs 2 Z. 1 AktG um bis zu EUR 15.000.000 (Euro fünfzehn Millionen) durch Ausgabe von bis zu 15.000.000 (fünfzehn Millionen) Stück auf Inhaber lautende Stammaktien zur Ausgabe an die Gläubiger der Wandelschuldverschreibung gemäß § 174 Aktiengesetz im Sinne des Hauptversammlungsbeschlusses vom 10. Juli 2013, die auf der Grundlage der in dieser Hauptversammlung erteilten Zustimmung von der Gesellschaft ausgegeben werden, beschlossen ("Bedingtes Kapital 3"). Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur soweit durchgeführt werden, als die Gläubiger der von der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibung von ihren Wandlungsrechten Gebrauch machen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhung, insbesondere den Ausgabekurs, festzulegen; der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag am Grundkapital liegen. Neu ausgegebene Aktien der bedingten Kapitalerhöhung sind im gleichen Maße wie die bereits bestehenden Aktien der Gesellschaft dividendenberechtigt. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital ergeben, zu beschließen." Unterlagen zur Hauptversammlung: Folgende Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 19. Juni 2013, am Sitz der Gesellschaft, Gruber & Kaja Straße 1, A-4502 St. Marien, während der üblichen Geschäftszeiten (werktags 9:00 bis 17:00 Uhr) zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf: a. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 samt Anhang und Lagebericht b. Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2012 c. Konzernabschluss mit Konzernanhang und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2012 d. Vorschlag für die Ergebnisverwendung zum Geschäftsjahr 2012 e. Bericht des Aufsichtsrates (§ 96 AktG) für das Geschäftsjahr 2012 f. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 6 g. Bericht des Vorstandes über den Ausschluss der Bezugsrechte gemäß § 153 Abs 4 AktG zum Tagesordnungspunkt 6 h. Gegenüberstellung der Satzungsänderungen. Diese Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 AktG ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 19. Juni 2013, ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.hti-ag.at "Hauptversammlung 2013" abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie die gegenständliche Einladung auffindbar. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG: Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 19. Juni 2013, zugehen. Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 01. Juli 2013, zugehen. Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft zu richten. Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2013". Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an die Gesellschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen Form ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu übermitteln. Per Post: HTI High Tech Industries AG z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec. Gruber & Kaja Straße 1 4502 St. Marien Per Telefax: +43 (0) 7229/80400-2826 z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec. Per E-Mail: hauptversammlung@hti-ag.at z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Haupt-versammlung gemäß § 111 AktG: Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 30. Juni 2013, 24:00 Uhr (MEZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, somit am 5. Juli 2013, 24.00 Uhr (MEZ) zugehen muss, und zwar ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen. Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 30. Juni 2013 beziehen. Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (z.B. SWIFT), dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt. Die Bestätigungen dürfen daher ausschließlich an eine der oben angeführten Anschriften gesendet werden. Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG: Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2013" zur Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft spätestens am 9. Juli 2013 bis 15:00 Uhr ausschließlich an eine der oben genannten Adressen zugegangen sein und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Gesamtzahl der Aktien: Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 45.583.944 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 45.583.944 Stück. Einlass: Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 9:30 Uhr. Die Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein) vorzuzeigen ist. St. Marien, am 17. Juni 2013 Der Vorstand Rückfragehinweis: HTI High Tech Industries AG Isabella Steinmayr Tel: +43 (0) 7229 80400 - 2800 Fax: +43 (0) 7229 80400 - 2880 office@hti-ag.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: HTI High Tech Industries AG Gruber & Kaja Straße 1 A-4502 St. Marien bei Neuhofen Telefon: +43(0)3862/304-8562 FAX: +43(0)3862/304-7598 Email: ir@hti-ag.at WWW: http://www.hti-ag.at Branche: Holdinggesellschaften ISIN: AT0000764626 Indizes: WBI, mid market Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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