Schwäbische Zeitung: Das Waffenrecht ist streng genug - Leitartikel
Leutkirch (ots)
Sobald es in Deutschland Zwischenfälle mit Schusswaffen gibt, tritt ein Automatismus in Kraft. Er gipfelt in der Forderung, solche Gerätschaften in privater Hand am besten ganz zu verbieten. Längst stehen Sportschützen oder Jäger unter ständigem Rechtfertigungszwang. Schützenvereine mit uralten Traditionen werden infrage gestellt. Warum eigentlich?
Eine Pistole macht den Besitzer noch lange nicht zum potentiellen Risiko. Schließlich wird auch das Küchenmesser in der Hand der Köchin nicht zwangsweise zur Mordwaffe. Allerdings ist dies nicht auszuschließen, wie häufige Meldungen über Dramen am heimischen Herd zeigen. Dennoch existiert kein Gesetz zur sicheren Führung von Küchenmessern, beziehungsweise zur ausschließlichen Benutzung von Plastikbesteck. Anders bei Schusswaffen. Weltweit gesehen hat Deutschland in diesem Bereich längst eines der schärfsten Gesetze. Das ist nicht immer so gewesen. Noch vor zwei, drei Jahrzehnten waren Waffen im Privatbesitz oft leicht zugänglich. Die Flinte stand im Kleiderschrank, der Revolver lag im Bettkästlein. Interessanterweise kamen damals in Deutschland Amokläufe höchst selten vor. Jugendliche waren schon gar nicht beteiligt. Dieses Phänomen taucht bei uns erst gegen Ende der 90er Jahre auf.
Warum es zu dieser Entwicklung kam, müssen Pädagogen und Psychologen klären. Der Gesetzgeber hat dagegen seine Arbeit getan. Mehr Paragrafen sind nicht nötig. In einen Verein eintreten, eine Waffe kaufen und rumballern geht nicht mehr. Der Kandidat muss eine Bewährungsfrist überstehen, seine Zuverlässigkeit wird geprüft. Bei den Jägern stand vor dem Waffenerwerb schon immer eine extrem schwierige Prüfung.
Selbst die Aufbewahrung von Waffen ist exakt geregelt. Sie gehören in den Panzerschrank. Unbefugte dürfen unter keinen Umständen einen Zugang haben. Kontrollen durch Behörden sind möglich, werden auch gemacht. Wo Menschen im Spiel sind, kann es aber eine hundertprozentige Sicherheit nie geben.
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