Schwäbische Zeitung: Das Arbeitsverbot muss weg - Leitartikel
Leutkirch (ots)
Da sind auf der einen Seite Menschen, die in einem Asylverfahren stecken oder aus unterschiedlichen Gründen in Deutschland geduldet sind. Sie leben - subjektiv - als Menschen zweiter Klasse, sind von staatlichen Almosen abhängig und zum Nichtstun verdammt, kurz: Außenseiter der Gesellschaft. Und da ist auf der anderen Seite die Mehrheitsgesellschaft. Deren Wahrnehmung sieht häufig so aus: Es lungern - zugespitzt formuliert - Schmarotzer rum. Die arbeiten nicht, die werden noch frech, obwohl der Staat sie durchfüttert, obwohl sie doch hier in Sicherheit leben. Und viele gleiten zu allem Übel in die Kriminalität ab.
Dies ist die plakative Bestandsaufnahme in Sachen politischer und anderer Flüchtlinge in Deutschland. Zwei Wahrnehmungen prallen kaum versöhnlich aufeinander. Daran ändert auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wenig. Im Gegenteil: Das Plus an Leistungen für Asylbewerber und Geduldete ist geeignet, sie noch mehr in die Schmarotzerecke zu stellen - ohne dass sich an ihrer grundlegenden Misere etwas ändern würde. Im Kern stellt das Urteil lediglich eine juristisch gebotene Korrektur dar - mit eher kosmetischer Wirkung.
Notwendig wäre aber ein neuer Kurs in der Flüchtlingspolitik. Das Arbeitsverbot beziehungsweise die restriktiven Bestimmungen in Sachen Beschäftigung sind überhaupt nicht mehr zeitgemäß - sie waren es vielleicht nie. Es ist relativ einfach: Die meisten der Menschen, die es bis nach Deutschland geschafft haben, werden lange bleiben, viele für immer. Sie sind eher Zuwanderer als Zugvögel. Also muss es darum gehen, ein gedeihliches Miteinander von Aufnahmegesellschaft und Aufnahmesuchenden anzustreben - und zwar in beider Sinne. Asylbewerber, die etwa in karitativen Einrichtungen helfen, bieten der Öffentlichkeit ein anderes Bild als derzeit, und sie können ihrerseits ein neues Selbstwertgefühl entwickeln. Dauerhafte staatliche Alimentierung ist ein Dauerärgernis. Ein Arbeitsrecht passt besser zur Menschenwürde als Almosen.
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