Schwäbische Zeitung: Die Stärke des Rechtstaats - Kommentar
Leutkirch (ots)
Das Verfahren wie auch das Urteil gegen den Unterstützer der Terrororganisation "Islamistische Jihad Union" belegen, wie ein Rechtsstaat Gesetze sowohl konsequent umsetzen als auch einem glaubhaft zur Reue fähigen Angeklagten gerecht werden kann.
Ramazan B., und dieser Vorwurf wiegt schwer, nahm in Kauf, dass die von ihm überwiesenen Geldbeträge wohl eher zur Finanzierung von Verbrechen als für die Unterstützung Hilfsbedürftiger vorgesehen waren. Doch er glitt als junger Mann, der auch noch familiäre Schicksalsschläge zu verkraften hatte, in das Umfeld der radikalen Islamisten ab, er war für sie leicht ansprechbar. Einerseits hinderten glückliche Umstände Ramazan B. rechtzeitig an weiteren Hilfen.
Andererseits führten ihn auch die Einsicht und die Bereitschaft, sich loszusagen von den Verheißungen der Heiligen Krieger, zurück in eine demokratisch ausgerichtete Gesellschaftsordnung. In dieser ist zwar kein Platz für Hassphantasien und brutale Gewalt gegenüber Andersdenkenden. Sehr wohl aber kann ein Gericht zwischen den unterschiedlichen Rechtsgütern abwägen. Der Stuttgarter Staatsschutzsenat ist dieser Verantwortung gerecht geworden.
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