Schwäbische Zeitung: Ein gut gemeinter Gesetzentwurf - Kommentar
Leutkirch (ots)
Wenn ein Vater nur nörgelt, nicht hilft und bei den Unterhaltszahlungen Zicken macht, wenn er das Umgangs- und Sorgerecht als Schwert im Beziehungsduell missbraucht, dann ist das fatal. Solche Ausnahmen rechtfertigen es allerdings nicht, Männer pauschal von ihren Sprösslingen fernzuhalten. Schließlich hat der Nachwuchs das Recht, seinen Vater kennenzulernen. Kinder wollen zu beiden Elternteilen eine enge Beziehung. Das liegt auf der Hand, das ist wichtig für ihre Entwicklung, und das zeigt auch die Forschung. Mal abgesehen davon, dass Männer heute deutlich engagiertere Väter sind, als sie es früher waren. Deshalb hat auch kaum eine Mutter etwas gegen einen Vater, der sich von Anfang an einbringt.
Anders sieht es aus, wenn ein Erzeuger nach Jahren der Abwesenheit plötzlich auftaucht und ein intaktes Familiengefüge, ob nun verheiratet oder im Patchwork verbunden, aufbrechen will. In solchen Fällen tritt das Interesse des biologischen Vaters hinter das Wohl des Kindes zurück, wie der Europäische Gerichtshof unlängst entschieden hat. Und das bleibt hoffentlich so. Nein, ein Durchbruch ist dieser neue Gesetzentwurf zum Umgangsrecht nicht. Er ist zwar gut gemeint, wird sich aber in der Praxis in den wenigsten Fällen zum Vorteil der Kinder umsetzen lassen.
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