Schwäbische Zeitung: Dieser Bischof ist nicht zu halten - Leitartikel
Ravensburg (ots)
Vorsicht ist zunächst geboten, wenn nahezu unisono der Stab über einen Menschen gebrochen wird. Das gilt auch im Fall des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst. Unter denen, die da seit Wochen und Monaten vom Verfolgungseifer getrieben sind, finden sich Zeitgenossen, die nicht sorgenvoll, sondern genüsslich zur Kenntnis geben, dass die katholische Kirche mal wieder eine Baustelle habe. Sie wollen in Wirklichkeit nicht den Limburger Bischof treffen, sondern diese Kirche - mit der sie nichts am Hut haben. Vorsicht ist auch deshalb geboten, weil es schlicht unvorstellbar ist, dass allein der Diözesanbischof von der Kostenentwicklung gewusst hat. Allerdings: Die Gesamtverantwortung hat er zu tragen. Sonst niemand.
Dies allein wäre aber immer noch kein zwingender Rücktrittsgrund. Der liegt vielmehr in den unappetitlichen Details der gesamten Affäre. Erstens: Ein Bischof, gegen den ein Strafbefehl beantragt ist, weil er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft gelogen hat, kann sein Amt nicht mehr glaubwürdig ausüben. Zweitens: Ein Bischof, gegen den sich der Priesterrat der Diözese stellt, hat das notwendige Vertrauen verloren, auf das er im Amt angewiesen ist. Drittens: Die formal verhaltene, aber zwischen den Zeilen unüberhörbare Deutlichkeit, mit der sich jetzt der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz von seinem Bruder im Amt distanziert hat, lässt es unvorstellbar werden, dass Tebartz-van Elst weiter im Amt bleiben kann. Robert Zollitsch, der Freiburger Erzbischof, will die Angelegenheit kommende Woche mit dem Papst besprechen. Das klingt wie eine verhaltene Drohung - bei diesem Papst Franziskus, der die Pracht des Evangeliums predigt und jeden Prunk verachtet.
Zollitsch hat am Donnerstag ein deutliches Signal nach Limburg gesendet: Der dortige Bischof soll sein Rücktrittsgesuch einreichen. Zum Wohl der Diözese, um weiteren Schaden von der katholischen Kirche abzuwenden. Und möglicherweise wäre dieser Schritt auch für Franz-Peter Tebartz-van Elst eine Befreiung.
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