Schwäbische Zeitung: Leitartikel zu Islamisten - Den Rechtsstaat nicht beschädigen
Ravensburg (ots)
An der deutsch-österreichischen Grenze sind bei der Ausreise zwei mutmaßliche Islamisten verhaftet worden. Sie wollten offenbar nach Syrien reisen.In Kenia sind zwei deutsche Staatsbürger unter Terrorverdacht festgenommen worden. Sie sollen Mitglieder der islamistischen al-Shabaab-Miliz zu sein. Am Frankfurter Flughafen sind drei Deutsche bei ihrer Rückkehr aus Kenia verhaftet worden. Sie sollen nach ihrer Ausbildung bei somalischen Terroristen eine schwere Gewalttat vorbereitet haben.
Die drei Meldungen führen ein dringliches Problem vor Augen: Islamisten aus Deutschland reisen von hier aus in Terrorcamps, lernen dort ein potenziell mörderisches Handwerk und kehren dann zurück. Dass man in Deutschland deshalb von einer mehr als nur abstrakten Gefährdungslage ausgehen darf, ist klar. Dass erneut der Ruf nach schärferen Gesetzen laut wird ebenfalls.
Alles Nachdenken über mögliche gesetzliche Neuregelungen muss aber mit kühlem Kopf geschehen. So wichtig es ist, dass der deutsche Gesetzgeber die Bürger vor Terror schützt, so wichtig ist es auch, dass er dabei nicht grundsätzliche Prinzipien unseres Rechtsstaats beschädigt und übers Ziel hinausschießt.
Jemanden auf einen bloßen Verdacht hin vorsorglich dauerhaft wegzusperren, weil er möglicherweise in der Zukunft ein schweres Gewaltverbrechen in der Bundesrepublik verüben könnte - das darf ein Rechtsstaat nicht. Und er muss mit dem daraus resultierenden Risiko leben. Jemanden zu kriminalisieren, weil er, vielleicht nur vorübergehend, mit Extremisten sympathisiert - das kann nicht die Antwort einer freiheitlichen Gesellschaft sein.
Das heißt aber nicht, dass Deutschland sich nicht wehren sollte. Die Politik muss in Personal, in Beobachtungs- und Analysetechniken für die Sicherheitsbehörden investieren. So steigen die Chancen, dass die Behörden konkrete Anschlagsplanungen beweiskräftig nachweisen und den Gerichten den Unterschied zwischen Sympathisanten und Terroristen darlegen können.
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