Schwäbische Zeitung: Gegen zu viel Reglementierung - Leitartikel
Ravensburg (ots)
Da mögen die Experten noch so wohlfeil argumentieren und sich als die Anwälte erwachsener Menschen aufspielen. Es gibt einfach keinen nachvollziehbaren Grund, eine neue Promillegrenze für Fahrradfahrer einzuführen - weil es fundamentale Unterschiede zwischen den Fortbewegungsmitteln Fahrrad und Auto gibt.
Wer betrunken mit dem Auto fährt, steuert potenziell eine Waffe durch den öffentlichen Raum, handelt verantwortungslos und riskiert auch die Gesundheit und das Leben anderer. Es ist eine staatliche Aufgabe, das zu unterbinden. Wer dagegen betrunken mit dem Fahrrad fährt, setzt vor allem die eigene Gesundheit aufs Spiel. Das ist zwar nicht unbedingt klug, darf aber in einer Gesellschaft, die nicht jeden Lebensbereich reglementieren will und persönliche Verantwortung ernst nimmt, nicht verboten sein. Bei fast allen Fahrradunfällen mit Verletzten erwischt es zudem die Radler selbst.
Es ist wie bei der Helmpflicht. Wem es vernünftig scheint, der soll sich schützen. Wer meint, es geht auch ohne, darf auch, muss aber die Konsequenzen tragen. Andersherum: Der Fahrradfahrer, der betrunken stürzt und sich etwas bricht, hat Pech gehabt. So etwas soll im Leben hin und wieder vorkommen.
Viele Menschen nutzen außerdem das Fahrrad, wenn sie außerhalb der eigenen vier Wände etwas trinken wollen, um von A nach B und vor allem legal wieder zurück von B nach A zu kommen. Das ist übrigens klar verantwortungsvoller, als wenn sie mit dem Auto fahren würden. Bei einer Neuregelung der Promillegrenze ginge das in vielen Fällen nicht mehr. Die Menschen würden dazu ermuntert, gleich ins Auto zu steigen, denn die Strafe ist ja fast die gleiche.
Und weil der Geist dann aus der Flasche wäre, könnten sich die Verfechter des Zeitgeists als nächstes die Fußgänger vorknöpfen. Wer mit mehr als 0,5 Promille auf dem Bürgersteig läuft, könnte womöglich eine Gefährdung des Verkehrs darstellen. Man weiß ja nie. Am Ende wäre Alkohol praktisch nur noch in den eigenen vier Wänden erlaubt. Doch das, nun ja, ist ja auch keine Lösung.
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