Aufhebung des Rabattgesetzes: PAYBACK erhält neue Impulse und noch stärkeren Zulauf seitens der Verbraucher
München/Berlin (ots)
Mit Spannung erwartet Deutschlands führendes Kundenbonusprogramm PAYBACK den Wegfall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung. "Die Abschaffung des Gesetzes wird unser Geschäft beflügeln. Wir erhalten dadurch viele zusätzliche Möglichkeiten, gemeinsam mit unseren Partnern erfolgreiche Verkaufsaktionen durchzuführen", so Alexander Rittweger, Geschäftsführer des PAYBACK-Betreibers Loyalty Partner. Der Bundesrat hat heute in seiner Sitzung der Aufhebung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung zugestimmt. Nach der Unterzeichnung durch Bundeskanzler und Bundespräsident sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt werden die bisherigen Bestimmungen um den 1. August ausser Kraft treten.
Rittweger sieht in der Entwicklung einen Schub für den Handel und die wachsende Akzeptanz von Kundenbindungssystemen. Den Trend zu Billigpreisen sehe er nicht gegeben. "Ich bin davon überzeugt, dass wir mittelfristig keine ausufernden Preis-Dumpings erleben werden", so Rittweger. Hierzu sei das Marktumfeld in Deutschland viel zu preissensitiv. "
Eine aktuelle Bestandsaufnahme quer durch alle Branchen und Interessengruppen der Wirtschaft bestätigt eindeutig: Der Fall des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung wird begrüsst - sowohl vom Handel als auch von den Verbrauchern. "Die Abschaffung des Rabattgesetzes ist ein Befreiungsschlag für deutsche Händler und Dienstleister", kommentiert der Deutsche Industrie- und Handelstag.
"Nach dem Wegfall dieser Gesetze wird die Erlebniswelt des Einkaufens bunter. Das wichtigste ist aus meiner Sicht aber, dass der Kunde endlich wieder als mündiger Verbraucher anerkannt wird, dem man die Entscheidung zumuten kann, ob er sich für ein Angebot mit Zugabe oder ohne, für ein Angebot mit Rabatt oder ohne entscheidet", erläutert Dr. Michael Fuchs, Präsident des Bundesverbandes des Deutschen Groß- und Außenhandels.
Nach übereinstimmender Auffassung vieler Verbände, die mit den alltäglichen Problemen der Verbraucher und ihrer rechtlichen Beratung befasst sind, ist mit Hilfe der Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb einschließlich des darin verankerten Verbandsklagerechtes sowie mit der Preisangabeverordnung die Möglichkeit gegeben, Fehlentwicklungen und Missbräuchen am Markt entgegenzutreten. Unwahrscheinlich sei jedoch, dass nun mit der Zulässigkeit von bislang ungekannt hohen Rabatten paradiesische Zeiten für den Verbraucher anbrechen.
Neben attraktiven Rabattangeboten ist laut Expertenmeinung mit einem Ausbau und einer Weiterentwicklung der Kundenbindungssysteme wie Rabatt- bzw. Kundenkarten zu rechnen. Hohe Rabatte werden jedoch vorrangig bei höherwertigen und langlebigen Konsumgütern wie Möbel, Autos oder Elektrogeräten eine Rolle spielen, kaum beim täglichen Einkauf im Supermarkt. Kunden erwarten verstärkt Rabatte oder Geschenke, der Handel müsse immer neue Kaufanreize schaffen - und Kreativität beweisen. Das werde starken Einfluss auf ein geändertes Werbeverhalten haben, ist sich Stefan Schneider, stellvertetender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) sicher.
Rabattgesetz aus Sicht der Industrie- und Handelskammern: Die Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung bleibt nicht ohne Folgen für Handel und Konsumenten.
Für die Verbraucher: * Kunden können Preisnachlässe auch von mehr als 3% frei aushandeln. Beim Kauf kann man Zusatzgeschenke oder auch zusätzliche Umtauschgarantien erhalten. * Neue Bonussysteme machen einen günstigen Einkauf möglich. Die Wahlmöglichkeiten der Kunden werden erweitert. * Die Rolle der Verbraucher wird gestärkt. * Der Verbraucherschutz ist weiterhin garantiert. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Preisangabeverordnung bleibt unverändert bestehen.
Für den Handel: * Standortnachteile für den deutschen Internethandel gegenüber ausländischen Anbietern werden aufgehoben. * Innovative Werbe- und Marketingstrategien werden möglich. * Der Mittelstand wird im internationalen Wettbewerb gestärkt.
Denn das deutsche Rabattgesetz ist sehr viel strenger als ausländische Rechtsordnungen. Die deutschen Unternehmen sind dadurch in ihrer Gestaltungsfreiheit stark eingeschränkt. Quelle: IHK Münster
Stimmen aus dem Markt: "Wir sind begeistert. Durch die Initiative der Bundesregierung sind wir der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Deutschland im E-Commerce wieder einen entscheidenden Schritt näher gekommen. Damit werden endlich auch die deutschen Verbraucher von den international üblichen Rabatten und Zugaben profitieren. Jetzt können wir unsere guten Kunden für ihre Treue entsprechend mit besseren Prämien belohnen." (Thomas Schulte-Huermann, Geschäftsführer von PrimusOnline)
"Jenseits der deutschen Grenzen funktioniert der Wettbewerb auch ohne Rabattgesetz, es gibt dort kleine und mittlere Händler in großer Zahl. Und dass der Wegfall der Regeln auch für die Kleineren neue Chancen bietet, haben viele Experten längst heraus gearbeitet. Sogar der Einzelhandelsverband - in früheren Stellungnahmen." (Berliner Zeitung)
"Die Entscheidung des Bundeskabinetts, das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung abzuschaffen, ist ein wichtiger Schritt, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Internetwirtschaft zu beseitigen." (Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation)
"Auch nach der Abschaffung des Rabattgesetzes wird es im Supermarkt keine Feilscherei geben können. Denn hier gibt es Registrierkassen, mit denen man nicht reden kann." (Helmut Becker, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Mittelstand)
Weitere Informationen: Nina Purtscher Corporate Communications Loyalty Partner GmbH Tel.: +49 (0) 89 997 41 206 Fax: +49 (0) 89 997 41 207 nina.purtscher@loyaltypartner.com
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