Verband des eZigarettenhandels e.V. (VdeH)
Schadensersatzklage: Verband des eZigarettenhandels kommt NRW entgegen
Seevetal (ots)
Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) hat im Falle der geplanten Schadensersatzklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen Gesprächsbereitschaft signalisiert und die Aufnahme entsprechender Verhandlungen angeboten. Am 10.12.2014 wurde das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter (MGEPA) davon in Kenntnis gesetzt, dass der Verband daran interessiert ist, eine außergerichtliche Regelung anzustreben. Dadurch soll ein angemessener Ausgleich zwischen den tatsächlich sehr hohen Schadensersatzforderungen der eZigaretten-Händler und der bekanntermaßen angespannten Haushaltslage des Landes geschaffen werden.
Hintergrund: Am 20.11.2014 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Revisionsverfahren unter anderem ein Urteil des OVG Münster bestätigt, wonach die Ende 2011 durch das Gesundheitsministerium öffentlich verbreiteten Bestimmungen, nikotinhaltige Liquids seien Arzneimittel und deren Verkauf ohne Lizenz damit strafbar, rechtswidrig waren.
Zitat BVerwG: "Nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts beeinträchtigten die öffentlichen Äußerungen die Wettbewerbsposition der Klägerin am Markt faktisch ähnlich wie eine Verkaufsbeschränkung... Danach waren die Äußerungen des Ministeriums rechtswidrig, weil es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage fehlte." http://tinyurl.com/nkem84v
Daraufhin hatte der Verband des eZigarettenhandels am 20.11. Schadensersatzklagen im hohen zweistelligen Millionenbereich angekündigt. Denn der Fall hat große Ähnlichkeiten mit dem bekannten Birkelnudel-Fall des OLG Stuttgart. Der Staat haftet danach für wahrheitswidrige Verbraucherinformationen, die beim Handel Millionenschäden auslösen können. Der Schaden der eZigaretten-Händler geht jedenfalls auch weit in die Millionen.
Dac Sprengel, Vorsitzender des VdeH: "Die Steuerzahler in NRW haben es nicht verdient, für Fehler der Politik in vollem Umfang zur Kasse gebeten zu werden. Der Verband ist bereit, im Dialog mit dem Land NRW eine ausgewogene und faire Regelung im beiderseitigen Einvernehmen und vor allem im Interesse der Bürger zu erarbeiten."
Die Frist zur Stellungnahme für das Land NRW läuft am 15. Dezember 2014 ab.
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