DQS prüft neue SOLAS-Regelung in bestehenden Verfahren
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Ab dem 1. Juli 2016 müssen alle Seecontainer ein bestätigtes Bruttogewicht (Verified Gross Mass, VGM) ausweisen, das den Reedern rechtzeitig für die Erstellung eines Stauplans mitgeteilt werden muss. Grundlage dieser Verordnung ist eine Erweiterung der bestehenden SOLAS (Safety of Life at Sea) Regularien durch die Internationale Seeschifffahrts-Organisation. Zuständig für die Umsetzung bei allen in Deutschland gepackten Containern ist die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr). Verantwortlich für die Feststellung und Dokumentation des verifizierten Bruttogewichts sind die Befrachter. "Die Hafen-Terminals dürfen Container ohne VGM ab dem genannten Stichtag nicht mehr verladen", erklärt Andreas Völkerding von der Deutschen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS GmbH). Den Befrachtern entstehen durch nicht verladene Container Mehrkosten durch Liegezeiten, Vertragsstrafen wegen verspäteter Transporte sowie Verwaltungskosten für die entsprechende Nachbearbeitung der Frachtpapiere und Zollerklärungen.
Umsetzung der Anforderungen wird Thema in Audits
Befrachter können die VGM durch das Verwiegen des Containers oder durch die Addition sämtlicher Einzelgewichte der Waren einschließlich aller Verpackungs- und Ladungssicherungsmaterialien ermitteln. Unternehmen, die im Sinne der SOLAS-Regelung als Befrachter auftreten, sollen während eines ISO- oder AEO-Audits (Prüfung als Authorised Economic Operator für vereinfachte Zollverfahren innerhalb der Europäischen Union) die Konformität zu dieser Anforderung nachweisen.
Ab dem Inkrafttreten der Regelung werden entsprechende Kontrollverwiegungen erfolgen. Spezielle Zulassungsverfahren bei der BG Verkehr wird es weder hinsichtlich der Zertifizierung noch für die Verwendung von Wiegevorrichtungen geben. Die DQS GmbH wird während der Durchführung der Audits beim Kunden prüfen, inwieweit die Unternehmen die SOLAS-Anforderungen in ihr Managementsystem implementiert haben. Eine separate Bescheinigung oder ein Zertifikat, welches die Einhaltung der entsprechenden Methoden bestätigt, ist nicht erforderlich. Die Umsetzung der SOLAS-Anforderungen wird somit für die Kunden der DQS GmbH im nächsten turnusmäßigen Audit geprüft. "Sofern bestehende Vertragsverhältnisse eine zeitnahe Überprüfung der Verfahren durch eine externe dritte Partei nötig machen, können sich die Unternehmen gerne an die DQS GmbH wenden", so Andreas Völkerding.
DQS GmbH - Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen
Die Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen (DQS) wurde 1985 als Deutschlands erste und weltweit dritte Managementsystem-Zertifizierungs-stelle durch DGQ (Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V.) und DIN (Deutsches Institut für Normung e.V.) gegründet. Neben den Gründungsgesellschaftern sind auch das US-amerikanische Unternehmen Underwriters Laboratories sowie die deutschen Industrieverbände HDB, Spectaris, VDMA und ZVEI an der DQS beteiligt.
Das Unternehmen mit Hauptsitz in Frankfurt am Main fokussiert als einziger großer Zertifizierer die Auditierung und Zertifizierung von Managementsystemen und Prozessen in Unternehmen und Organisationen. Mit über 3.200 Mitarbeitern - davon rund 2.500 Auditoren - erzielt die Gruppe 2015 einen Jahresumsatz von rund 120 Millionen Euro.
Weltweit zählt die DQS mit über 80 Geschäftsstellen in mehr als 60 Ländern und 57.000 zertifizierten Standorten zu den Führenden der Zertifizierungsbranche. Die rund 20.000 Kunden aus über 110 Ländern repräsentieren alle Branchen: Schwerpunkte bilden die Bereiche Automotive, Elektrotechnik, Maschinenbau, Metallindustrie, Chemische Industrie, Dienstleistung, Lebensmittel, Gesundheits- und Sozialwesen, Luft- und Raumfahrt und Telekommunikation.
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