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Bauherren-Schutzbund e.V.

BSB dokumentiert "Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen"
Erhebliche Rechtsunsicherheit für Verbraucher
BSB-Pressemitteilung

Berlin (ots)

Unausgewogene Bauverträge mit verbraucherfeindlichen Vertragsklauseln benachteiligen Verbraucher, verursachen wirtschaftliche Risiken und führen zu Rechtsunsicherheit am Bau.

Der Bauherren-Schutzbund e.V übt zur Stärkung der Verbraucherrechte sein Recht auf Abmahnungen und Unterlassungsklagen bei verbraucherfeindlichen Vertragsklauseln aktiv aus.

350 verbraucherfeindliche Vertragsklauseln wurden bisher erfolgreich abgemahnt, 12 einstweilige Verfügungen erwirkt und 24 Hausanbietern durch Gerichtsurteil die weitere Verwendung von Vertragsklauseln untersagt.

Die aktuelle Dokumentation fasst typische verbraucherfeindliche Klauseln geordnet nach den Schritten eines Hausbaus zusammen - von Vertragsabschluss über Bauphase bis hin zu Abnahme und Gewährleistung. Es wird eine ausführliche rechtliche Bewertung von typischen Vertragsklauseln und ihre Auswirkungen auf private Bauherren vorgenommen.

Am risikoreichsten - so werten die Vertrauensanwälte des BSB - sind Klauseln, die sich einseitige Änderungen auszuführender Leistungen vorbehalten, die Unternehmen die Abnahme erleichtern sollen und die unausgewogene Zahlungspläne festschreiben wollen.

Das Spektrum verbraucherfeindlicher Klauseln tangiert außerdem Leistungsvereinbarung und Leistungsausschlüsse, Fertigstellungsfristen, Preisgestaltung, Abschlagszahlungen, Sicherheitsleistungen, die Einschränkung des Rechtes zum Betreten der eigenen Baustelle, Regelungen zur Schlussabnahme und die Verkürzung von Gewährleistungsfristen.

In der aktuellen Marktsituation gelingt es selbst dem informierten Verbraucher oft nicht "einen guten Vertrag" abzuschließen, folgert die Studie. Eine hohe Anzahl von Klauseln in Bauverträgen in den unterschiedlichsten Formulierungen mache es sehr schwer, ihre Unwirksamkeit festzustellen.

Doch sollten auch die Bauunternehmen bedenken, dass ihnen mit Verträgen mit unwirksamen oder nichtigen Klauseln nicht gedient sei, appellieren die Verfasser der Dokumentation. "Diese Verträge bergen erhebliches Konfliktpotenzial, Rechtsunsicherheit und das hohe Risiko von wirtschaftlichen Schäden für alle Beteiligten."

Um dieses Konfliktpotenzial zu minimieren, zielt die Tätigkeit des BSB darauf, Verbraucherinformation zu vermitteln, bundesweit baurechtliche Beratung zu leisten und sich konsequent mit Unternehmen auseinanderzusetzen, die mit Verträgen mit verbraucherfeindlichen Klauseln am Markt agieren und Verbraucher benachteiligen. Die Studie "Verbraucherfeindliche Klauseln in Bauverträgen" steht kostenlos auf unserer Homepage unter www.bsb-ev.de/analysen_und_studien/ als Download zur Verfügung.

   Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de 
   Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V. 
   Einzugsgebiet: Deutschland 
   Datum: 17.07.2014

Pressekontakt:

Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstr. 9-10
10178 Berlin
Tel. 030-3128001
Fax 030-31507211
E-Mail: office@bsb-ev.de

Original-Content von: Bauherren-Schutzbund e.V., übermittelt durch news aktuell

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