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Bauherren-Schutzbund e.V.

Pressestatement des BSB zum Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung

Berlin. Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) sieht im Koalitionsvertrag wichtige Signale für mehr Verbraucherschutz und Unterstützung beim Erwerb von Wohneigentum. Gleichzeitig warnt der BSB vor Risiken für Bauherren und Sanierer durch geplante gesetzliche Änderungen. Geschäftsführer Florian Becker kommentiert das Verhandlungsergebnis der künftigen Koalitionäre wie folgt:

Stärkere Absicherung von Wohnungskäufern bei Bauträgerinsolvenzen

„Der BSB begrüßt ausdrücklich das Vorhaben der Koalition, Wohnungskäufer besser vor den Folgen einer Bauträgerinsolvenz zu schützen. Die Lage hat sich in den letzten Jahren deutlich zugespitzt: Immer mehr Bauträger melden Insolvenz an – mit gravierenden Folgen für betroffene Erwerber, die häufig vor halbfertigen Baustellen stehen und massive finanzielle Verluste erleiden. Wir werden uns dafür stark machen, dass die angekündigte Gesetzesinitiative zügig auf den Weg gebracht wird.“

Unterstützung von Häuslebauern durch eigenkapitalersetzende Maßnahmen

„Der BSB unterstützt die Absicht der Bundesregierung, Bürger bei der Bildung von Wohneigentum durch eigenkapitalersetzende Maßnahmen zu fördern. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist das ein ermutigendes Signal an angehende Bauherren. Wichtig ist, dass entsprechende Förderungen bereits in diesem Jahr anlaufen, damit es zu keiner Hängepartie kommt, in der Bauwillige ihr Vorhaben vertagen und dadurch die Bauquote weiter sinkt.“

Reform des Heizungsgesetzes bleibt unklar

„Die unklare Positionierung zur Abschaffung des Heizungsgesetzes bzw. einer Reform des Gebäudeenergiegesetzes ist aus Sicht des BSB unbefriedigend. Für eine erfolgreiche Energiewende im Gebäudebereich braucht es schnell klare und verlässliche Rahmenbedingungen. Viele Verbraucher sind durch die Debatten der letzten Jahre stark verunsichert und schieben dringend nötige Investitionen weiterhin auf. Um endlich Planungssicherheit zu bekommen und Immobilienbesitzer zum Handeln zu bewegen, muss die Gesetzesreform mit konkreten Leitlinien untersetzt und schnell angegangen werden.“

Kritik an geplanter Änderung beim Mangelbegriff des Gebäudetyp-E

„Wir kritisieren, dass das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik künftig keinen Mangel mehr darstellen soll. Viele Studien belegen, dass die Mehrzahl der Bauherren mit gravierenden Mängeln zu kämpfen haben. Eine Aufweichung des Mangelbegriffs würde die Durchsetzung des vertraglich geschuldeten Bausolls deutlich erschweren – ohne dass daraus echte Kostenvorteile beim Ein- und Zweifamilienhausbau entstehen. Bei einem derartigen Abbau der Verbraucherrechte ist eine Zunahme von langen und teuren Rechtsstreiten vorprogrammiert.“

Ihr Ansprechpartner
Erik Stange
Pressesprecher

Bauherren-Schutzbund e.V.
Brückenstraße 6
10179 Berlin

Tel. 030 400339 502
Fax 030 400339 512
E-Mail:  presse@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de

Vereinsregister-Nr. 15 743 NZ
Amtsgericht Charlottenburg
Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas May und Wendelin Monz
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