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Diesel-Abgasskandal: Landgericht Wuppertal verurteilt Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Diesel-Abgasskandal: Landgericht Wuppertal verurteilt Daimler wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
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Die Daimler AG ist im Diesel-Abgasskandal erneut in einem Verfahren unterlegen. Die 17. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal bestätigte am 29. Januar 2020 ein Teilversäumnis- und Endurteil gegen den Autobauer. Daimler muss einen Mercedes Benz zurücknehmen und gleichzeitig 39.900 Euro nebst Zinsen an den Kläger zurückbezahlen. In dem Urteil (Az. 17 O 49/19) ging das Gericht davon aus, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung verbaut worden war. Die Kammer wertete diesen Umstand als vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nach Paragraph 826 BGB. Der Kläger habe deshalb Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises.

Gericht: Fahrzeug war bei Vertragsschluss nicht voll brauchbar

Der Kläger hatte im vorliegenden Fall im Dezember 2014 einen gebrauchten Mercedes Benz GLK220 CDI 4Matic (Euro 6) für 39.900 Euro gekauft. Im Fahrzeug war der Dieselmotor OM 651 verbaut. Der Motor soll die Messung des Schadstoffausstoßes mit einer speziellen Software manipuliert haben, worüber der Kläger beim Kauf nicht aufgeklärt und damit arglistig getäuscht worden sei. Am 13. Mai 2018 forderte der Kläger daher Daimler auf, das Fahrzeug nachzubessern Der Autobauer wies die Ansprüche zurück. Am 21. Juni 2019 ordnete das Kraftfahrt-Bundesamt KBA ein Update der Software des Motorsteuergeräts an. Am 19. Juli 2019 genehmigte das KBA das entsprechende Software-Update. Bereits am 26. Juni 2019 war das Update auf das klägerische Fahrzeug aufgespielt worden. Am 5. September 2019 erließ das Landgericht Wuppertal ein Teilversäumnis- und Endurteil. Daimler muss das Fahrzeug zurücknehmen, dem Kläger den Kaufpreis von 39.900 Euro abzüglich von 11.127, 24 Euro Nutzungsentschädigung bezahlen - nebst Zinsen. Das Urteil hat unsere Partner-Kanzlei Rogert & Ulbrich aus Köln erstritten. Den KBA-Rückruf sieht das Gericht als Beweis, dass in dem Auto eine "unzulässige Abschalteinrichtung" verbaut worden war. Das Fahrzeug war zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Zwecke des Käufers nicht voll brauchbar. Der Kläger hätte aus Sicht des Gerichts den Kaufvertrag nie abgeschlossen, wenn er von der Abschalteinrichtung gewusst hätte.

Was können Verbraucher im Daimler-Abgasskandal unternehmen?

Das Urteil zeigt für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr, dass die Chancen vor Gericht zu gewinnen, weiter gestiegen sind. Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die mögliche Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert. Die Verbraucher-Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW.

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen. Die drei Wege haben sich bei Verfahren gegen VW bewährt. Und es spricht aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nichts dagegen, warum es sich im Abgasskandal von Daimler anders verhalten sollte. Denn letztlich wird im Ergebnis die Umwelt verpestet. Nur die dafür angewandte Technik ist eine andere.

1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto 
   im Sinne des  Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der 
   Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az.  VIII ZR 225/17) vom 8. 
   Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware 
   mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass 
   das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden 
   kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich 
   das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den 
   bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es 
   mittlerweile zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags
   angeordnet worden ist.  
2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf 
   Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und 
   sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach  § 826 BGB. Daimler muss dann den 
   Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene 
   Gerichte haben hier im Fall von VW Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises 
   ausgeurteilt.  
3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer im Fall VW vor dem 
   Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, 
   kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware 
   verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die
   gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine 
   Nutzungsentschädigung bezahlen.  Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem 
    Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die 
   Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei 
   Urteile des  Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen 
   erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit 
   anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu 
   haben. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das 
   VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat - mehr 
   dazu  hier.  

Gute Aussichten auf Schadensersatz im Daimler-Abgasskandal

Geschädigte haben sehr gute Aussichten auf Schadensersatz. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr geführten Verfahren (Az. 23 O 127/18 - hier) verurteilte das Landgericht Stuttgart am 25. Juni 2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5. Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten. Auch am 16. Januar 2020 verurteilte das Landgericht Stuttgart Daimler aus gleichem Grund in einem Verfahren um einen Mercedes Benz GLC 250d 4Matic (Euro6) - Az. 27 O 40/19.

Urteile im Daimler-Abgasskandal zugunsten der Verbraucher

- Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 5.6.2018, Az. 18 O 24/18  hier, 
  Schadensersatz.  
- Landgericht Hanau, Urteil vom 7. 6. 2018 , Az. 9 O 76/18  hier, 
  Schadensersatz.  
- Landgericht Itzehoe, Urteil vom 16.10.2018, Az. 7 O 133/18 - Schadensersatz 
  wegen sittenwidriger Schädigung.  
- Landgericht Heilbronn, Urteil vom 1.4.2019, Az. 8 O 120/18, unveröffentlicht.
   
- Landgericht Flensburg, Urteil vom 18.4.2019, Az. 3 O 48/18  hier, 
  Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.  
- Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.6.2019, Az. 1 O 248/18  hier, 
  Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.  
- Landgericht Frankfurt (Main), Urteil vom 18.7.2019, Az. 2 - 10 O 93/19, 
  unveröffentlicht.  
- Landgericht Itzehoe, Urteil vom 9.8.2019, Az. 6 O 101/19, unveröffentlicht, 
  Thermofenster wird als unzulässige Abschaltvorrichtung eingestuft.  

Rege zeigt sich das Landgericht Stuttgart im Diesel-Abgasskandal von Daimler

- Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 172/18  hier, Schadensersatz wegen 
  sittenwidriger Schädigung.  
- Urteil vom 17.1.2019,  Az. 23 O 178/18  hier, Schadensersatz wegen 
  sittenwidriger Schädigung.  
- Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 180/18  hier, Schadensersatz wegen 
  sittenwidriger Schädigung.  
- Urteil vom 9.5.2019, Az. 23 O 220/18  hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger
  Schädigung.  
- Urteil vom 16.8.2019, Az. 46 O 101/19, unveröffentlicht, Schadensersatz wegen 
  sittenwidriger Schädigung.  
- Urteil vom 10.10.2019, Az. 29 O 86/19, unveröffentlicht.  
- Urteil vom 26.9.2019, Az. 23 O 112/19, unveröffentlicht.  
- Urteil vom 17.10.2019, Az. 20 O 9/18, unveröffentlicht, das Gericht sieht 
  EU-Regeln verletzt und verwies auf den Hinweisentscheid des 
  Bundesgerichtshofes Az. VIII ZR 225/17  hier, dass eine Abschaltvorrichtung als
  Mangel zu sehen ist.  
- Urteil vom 24.10.2019, Az. 20 O 73/19, das Gericht sieht EU-Regeln verletzt 
  und verwies auf den Hinweisentscheid des Bundesgerichtshofes Az. VIII ZR 
  225/17  hier, dass eine Abschaltvorrichtung als Mangel zu sehen ist.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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