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Diesel-Abgasskandal: Oberlandesgericht Bremen verurteilt VW wegen sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB

Diesel-Abgasskandal: Oberlandesgericht Bremen verurteilt VW wegen sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB
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Im Diesel-Abgasskandal von VW sieht der Autobauer aus Wolfsburg vor deutschen Oberlandesgerichten kein Land mehr. Jetzt hat sich auch das 20. von 24. Gerichten der zweiten Instanz auf die Seite der Verbraucher geschlagen. Das Hanseatische Oberlandesgericht Bremen sah einen Schadensersatzanspruch eines Käufers gegen VW. Das Gericht verurteilte daher die Volkswagen AG am 6. März 2020 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Täuschung nach § 826 BGB (Az. 2 U 91/19). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr sieht die jüngsten verbraucherfreundlichen Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur als positive Hinweise für den ersten Verhandlungstermin im Abgasskandal vor dem Bundesgerichtshof am 5. Mai 2020. Die Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden Sozietäten im Diesel-Skandal. Die Inhaber vertreten 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW und haben einen Vergleich über 830 Millionen Euro für die Teilnehmer ausverhandelt - mehr dazu hier.

Positive Vorzeichen für BGH-Termin am 5. Mai 2020

Nicht nur die klaren Urteile nach § 826 BGB sorgen für Optimismus im Hinblick auf den BGH-Termin am 5. Mai 2020, sondern dass von Oberlandesgerichten auch die Sinnhaftigkeit der Nutzungsentschädigung für VW in Zweifel gezogen wird. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg regte am 13. Januar 2020 an, dass die Dieselfahrer weniger für die Nutzung ihrer Fahrzeuge zahlen sollten ( Az. 15 U 190/19). Auch am Oberlandesgericht Brandenburg gibt es massive Zweifel daran, warum VW vom Diesel-Abgasskandal durch eine Nutzungsentschädigung profitieren sollte. Mit der Entschädigung reduziert sich der von VW an die Kläger zu zahlende Schadensersatz. Die Möglichkeit, dass die BGH-Richter die Nutzungsentschädigung ähnlich einschätzen wie ihre Kollegen in Hamburg und Brandenburg steigen mit solchen Einschätzungen. Hinzu kommt, dass sich auch in der juristischen Literatur die Stimmen mehren, VW die Nutzungsentschädigung nicht zu gewähren und sogar dem Autobauer Zinsen ab Kaufdatum aufzubrummen - mehr dazu hier.

Die Verbraucher Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät aufgrund dieser Entwicklungen allen geschädigten Verbraucher dazu, gegen VW gerichtlich vorzugehen. Die Chancen stehen besser denn je. Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Abgaskontrollsystem in ihrem Wert gemindert. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden.

OLG Bremen sieht sittenwidriges Verhalten von VW

In dem vorliegenden Verfahren machte der Käufer eines VW Golf gegenüber der Volkswagen AG als Herstellerin des Fahrzeugs Schadensersatz geltend. Der Kläger hatte das Fahrzeug im August 2014 zu einem Kaufpreis von 13.300 Euro bei einem Gebrauchtwagenhändler erworben. In das Fahrzeug war ein Dieselmotor der Baureihe EA 189 eingebaut, der nach Auffassung des Kraftfahrt-Bundesamts über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügte. Das Oberlandesgericht Bremen bestätigte das Urteil des Landgerichts Bremen (Az. 1 O 955/18) und verurteilte VW zur Zahlung von 8.181,40 Euro. Der Kläger muss im Gegenzug den Golf zurückgeben. Das OLG plädierte für eine Nutzungsentschädigung und gegen Zinsen ab dem Kauf.

"Der Schaden des Klägers bestehe darin", teilte das OLG mit, "dass dieser, als er das Fahrzeug erwarb, mit einer ungewollten Kaufverbindlichkeit überzogen wurde, die ihm auch einen wirtschaftlich relevanten Nachteil brachte. Denn mit dem Kauf ging er gegen seinen Willen das Risiko einer öffentlich-rechtlichen Nutzungsuntersagung ein. Bei gehöriger Aufklärung über die Zusammenhänge hätte der Kläger von seiner Kaufentscheidung abgesehen." Das spätere Aufspielen eines Software-Update ließ das Gericht nicht gelten. Denn die Möglichkeit, nachteiliger Auswirkungen auf das Fahrzeug sei nicht ausgeräumt. Das Gericht wertete das Verhalten von VW als vorsätzlich und sittenwidrig. Der Kunde sei arglistig getäuscht worden. Auch, dass es sich im konkreten Fall um eine Täuschung "nur" auf dem Gebrauchtwagenmarkt gehandelt habe, war für das Gericht ohne Bedeutung. Der weite Kreis der Gebrauchtwagenkäufer sei in gleicher Weise wie die Erstkäufer betroffen. Im Hinblick auf die grundsätzliche Bedeutung der Sache hat das OLG die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

OLG-Rechtsprechung im Diesel-Abgasskandal verbraucherfreundlich

Deutschland ist in 24 Oberlandesgerichtsbezirke aufgeteilt, die den 115 Landgerichten übergeordnet sind. Von diesen 24 Oberlandesgerichten haben sich inzwischen 22 Gerichte zum Dieselskandal rund um den VW-Motor EA 189 und Erwerb vor September 2015 geäußert. 20 Oberlandesgerichte haben VW nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt - im Fall der OLG Hamburg, Frankfurt/Main und Jena ist die Verurteilung nach § 826 BGB bisher nur angekündigt worden. Lediglich das OLG Braunschweig und einzelne Senate der Oberlandesgerichte Bamberg, Koblenz und München haben eine Haftung von VW abgelehnt. Aber selbst beim OLG Braunschweig ist ein Umdenken in Gang gesetzt worden. In der zweiten mündlichen Verhandlung zur Musterfeststellungsklage gegen VW am 18. November 2019 hatte der Vorsitzende Richter Michael Neef angekündigt, beim nächsten Sitzungstermin die Argumente der verurteilenden Oberlandesgerichte genauer prüfen zu wollen. Letztlich hat diese Sichtweise VW dazu bewogen, in Vergleichsverhandlungen einzusteigen. Am 28. Februar 2020 mündeten die Verhandlungen in einem 830-Millionen-Kompromiss für die Teilnehmer der Musterfeststellungsklage. Mittlerweile wird der Vergleich abgewickelt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet dazu Betroffenen ein umfangreiches Servicepaket an, das auch eine Prozessfinanzierung für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung ermöglicht.

Folgende OLG haben VW mittlerweile nach § 826 BGB verurteilt - oder haben die Absicht erklärt:

  1. Schleswig-Holsteinisches OLG
  2. OLG Oldenburg
  3. OLG Celle
  4. OLG Hamm
  5. OLG Düsseldorf
  6. OLG Köln
  7. OLG Koblenz
  8. Saarländisches OLG
  9. OLG Zweibrücken
  10. OLG Karlsruhe
  11. OLG Stuttgart
  12. Kammergericht Berlin
  13. OLG Naumburg
  14. OLG München
  15. Brandenburgisches OLG
  16. OLG Dresden
  17. OLG Bremen
  18. OLG Frankfurt - Verurteilung angekündigt
  19. OLG Hamburg - Verurteilung angekündigt
  20. Thüringer OLG­ - Verurteilung angekündigt

Von den 115 Landgerichten in Deutschland verurteilen VW im Diesel-Abgasskandal mittlerweile 99.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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