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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

VW-Akten aus dem Kraftfahrt-Bundesamt versprechen für Dieselgate 2.0 neue Dynamik
Dr. Stoll & Sauer hält Klagen im Abgasskandal für aussichtsreicher denn je

VW-Akten aus dem Kraftfahrt-Bundesamt versprechen für Dieselgate 2.0 neue Dynamik / Dr. Stoll & Sauer hält Klagen im Abgasskandal für aussichtsreicher denn je
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Geahnt haben es Beobachter und Insider schon lange, jetzt liegen Beweise schwarz auf weiß vor: Politik und Behörden haben im Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG mehr als nur weggeschaut. Von Kumpanei und Zusammenarbeit zulasten von Umwelt und Verbrauchern ist die Rede. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat nach mehr als fünfjährigem Widerstand von Regierung und Konzernen die Diesel-Akten aus dem Herbst 2015 weitgehend ungeschwärzt veröffentlichen können. Die Dokumente besitzen nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hohe Brisanz – gerade für Dieselgate 2.0 um den VW-Motor EA288. Aus den Unterlagen geht hervor, dass im EA288 Strategien für die Abgasreinigung auf dem Prüfstand und auf der Straße verbaut werden. Eine Prüfstandserkennung befand sich auch im Diesel EA189, der den Skandal 2015 auslöste. Dr. Stoll & Sauer sieht die Akten als Beweise in EA288-Verfahren und empfiehlt Verbrauchern anwaltliche Beratung im kostenlosen Online-Check. Klagen gegen VW sind auch 2021 aussichtsreich.

Über fünf Jahre Kampf gegen Politik, Behörde und Konzernen

Mehr als fünf Jahre lang hat die DUH mit dem Bundesverkehrsministerium (BMVI), dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) sowie den Herstellern Volkswagen, Daimler und Opel über die Herausgabe der Dieselgate-Akten aus dem Herbst 2015 gestritten. Zwölf Rechtsverfahren waren notwendig. Im Mittelpunkt steht der gesamte Schriftverkehr vom 18. September bis zum 15. Oktober 2015 zum Diesel-Abgasskandal. Darüber hinaus veröffentlicht die DUH weitere brisante, ihr anonym zugespielte Unterlagen zu Fahrzeugmessungen und Freigaben des KBA für die Hersteller VW, Seat und Audi.

  • "Kumpanei von Politik, Behörden und betrügerischen Automobilkonzernen" Am 23. April 2021 präsentierte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, die Akten der Öffentlichkeit. Sein Fazit ist ernüchternd: "Die endlich ungeschwärzt vorliegenden Papiere aus dem KBA und BMVI aus den ersten Wochen nach Aufdeckung des Diesel-Abgasskandals zeigen eine erschreckend enge Kumpanei von Politik, Behörden und den betrügerischen Automobilkonzernen zu Lasten der Umwelt und Millionen betroffener Diesel-Eigner." Frühere Falschaussagen des Verkehrsministeriums zur angeblichen Nicht-Kenntnis von Abschalteinrichtungen lassen sich in Akten nachlesen. Selbst nach Bekanntgab des Abgasskandals seien noch Fahrzeuge mit unzulässigen Abschalteinrichtungen zugelassen worden.
  • Behörde stimmte Äußerungen mit VW ab Als das Ministerium die Abschalteinrichtungen auch wegen der Veröffentlichungen und Messungen der DUH ab Mitte Oktober 2015 nicht mehr leugnen konnte, „stimmte ausweislich der Akten das CSU-Ministerium seine öffentlichen Äußerungen am 13.10.2015 mit Volkswagen ab und bat vorab um Zustimmung“, berichtete Resch weiter. „So wurde auch aus einer 'unzulässigen' eine 'beanstandete' Abschalteinrichtung. Dem Ministerium wie dem Kraftfahrtbundesamt war die Illegalität der Abschalteinrichtungen in Millionen Diesel-Pkw bekannt. Doch sie vermieden es, das klar zu benennen. So erschwerten sie es den geschädigten Pkw-Besitzern über Jahre hinweg, ihre Rechte durchzusetzen."
  • KBA wehrte sich fünf Jahre gegen Herausgabe der Akten Die Akten des KBA zum Motorentyp EA189 wurden der DUH nach einem erfolgreichen Rechtsstreit vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Schleswig im Herbst 2020 bereits teilweise zur Einsichtnahme offengelegt. Weiterführende Informationen zum neueren Motorentyp EA288 wurden hingegen unter Verschluss gehalten. Es bedurfte erst eines Vollstreckungsverfahrens und der Androhung des höchstmöglichen Zwangsgeldes in Höhe von 10.000 Euro gegen das KBA, damit die DUH die Akte weitgehend ungeschwärzt ausgehändigt bekam, inklusive der Unterlagen zum Motor EA288.
  • VW-Diesel EA288 mit Strategien für Prüfstand und Straßenverkehr In der KBA-Akte findet sich ein für VW unangenehmes Schreiben der Anwaltskanzlei Freshfields, in dem anhand eines beigefügten Schreibens der FEV, einem Entwicklungsdienstleister für die Autoindustrie, dargelegt wird, dass beim Motor EA288 zwei unterschiedliche Regenerationsstrategien auf dem Prüfstand und im Felde zugegeben werden. Aber das angeführte Gutachten fehlt in den Akten, obwohl es für die darauffolgenden Tage angekündigt war.
  • KBA in "blinder Gefolgschaft" VW ergeben Wie konnte also der Motor eine Typgenehmigung erhalten? Axel Friedrich, wissenschaftlicher Leiter des Emissions-Kontroll-Instituts der DUH fasst es zusammen: "Die Akten verdeutlichen, wie die durch VW finanzierten rechtlichen und technischen Darlegungen des Sachverhalts vom Kraftfahrt-Bundesamt hingenommen wurden, ohne selbst eine Prüfung des Motorentyps EA 288 überhaupt in Erwägung zu ziehen. Stattdessen blinde Gefolgschaft, nur, weil der Konzern beteuert, dass die Wirksamkeit des Emissionsminderungssystems unter normalen Fahrbedingungen sich nicht verringert. Und die Öffentlichkeit wurde darüber nicht informiert. Da stellt sich die Frage, wer hier wen kontrolliert.“
  • KBA ließ Fahrzeuge mit Abschalteinrichtung noch nach Oktober 2015 zu „In den Unterlagen ergeben sich Hinweise, dass noch nach Oktober 2015 Fahrzeuge zugelassen wurden, mit den schon im Oktober bekannt gewordenen Abschalteinrichtungen. Da dies für die gegen frühere Mitarbeiter von Volkswagen geführten Verfahren strafrechtlich relevant sein kann, haben wir diese Unterlagen an die zuständige Staatsanwaltschaft Braunschweig weitergeleitet“, sagt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren vertreten hat. „Das KBA muss dringend an seinem Selbstverständnis arbeiten. Behörden, erst recht Bundesoberbehörden, haben rechtliche Vorgaben einzuhalten und objektiv zu sein. Wenn diese Rechtsstreite etwas gezeigt haben, dann, dass das KBA wie die Unterabteilung ‚Aktenunterdrückung‘ der Volkswagen AG agierte. Nach dem Gesetz waren die Akten nach einem Monat, nicht nach 5 Jahren zur Verfügung zu stellen. Es bleibt zu hoffen, dass mit dem Wechsel an der Hausspitze des Amtes ein nachhaltiger Sinneswandel einkehrt.“
  • Anonym zugespielte Akten lassen Zweifel an Umsetzung von Rückrufen aufkommen Neben den Dieselgate-Akten konnte die DUH zusätzlich Unterlagen auswerten, die ihr anonym zugespielt wurden. Enthalten waren KBA-Schreiben, adressiert an die Hersteller VW, Seat und Audi, die formale KBA-Freigaben zu diversen Modellen enthielten, die zunächst durch das KBA zurückgerufen worden waren. Die Schreiben bestätigen den Herstellern, dass nach der Umsetzung der im Rückruf durch das KBA auferlegten Maßnahmen an den Fahrzeugen nun keine illegalen Abschalteinrichtungen mehr enthalten seien und damit die Rechtskonformität der Fahrzeuge wiederhergestellt sei. Ein prüfender Blick in die ebenfalls anonym übermittelten TÜV-Messprotokolle zu den Fahrzeugen lässt daran jedoch Zweifel aufkommen.
  • Jürgen Resch fordert zwei unterschiedliche Behörden für Überwachung und Zulassung Jürgen Resch formulierte an die Politik klare Forderungen: Es ist wichtig, „dass eine neue Bundesregierung die Typgenehmigung von neuen Kraftfahrzeugen und die Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen in zwei unterschiedliche Behörden legt. Zudem muss sie alle Diesel-Pkw mit weiterhin aktiven Abschalteinrichtungen entweder stilllegen oder den Herstellern mittels Rückruf die Reparatur der Abgasreinigung auferlegen. Die mit der Automobilindustrie eng verbandelten CSU-Verkehrsminister Ramsauer, Dobrindt und Scheuer haben aus der ehemals stolzen Bundesbehörde Kraftfahrt-Bundesamt einen Bettvorleger der Dieselkonzerne gemacht, die ihrer unabhängigen Überwachungsaufgabe nicht gerecht wird."

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Das zeigen jetzt auch die Dieselgate-Akten, die die DUH der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hat. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

  1. Verjährung: Im ersten Diesel-Abgasskandal ist noch nichts verjährt. Drei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist ( Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche – und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az. VI ZR 252/19).
  2. Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: „Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7.“ Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe ( Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann.
  3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug – salopp gesagt – vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal.
  4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
  5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen. Zudem zeigen die Dieselgate-Akten, die die DUH der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, dass im VW-Dieselmotor EA288 eine Strategie enthalten ist, die zwischen Prüfstand und normalem Straßenverkehr unterscheidet. Immer mehr Gerichte sehen das mittlerweile auch so und verurteilen VW zur Zahlung von Schadensersatz.
  6. Abschalteinrichtungen: Alle reden vom Thermofenster, doch es gibt noch andere Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren. Mit der Fahrkurve und der Lenkradwinkelerkennung wird der Motorsteuerung angezeigt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Läuft der Motor und das Lenkrad wird nicht eingeschlagen, ist für den Motor klar, dass eine Prüfsituation stattfindet. Mehr Prüfstandserkennung gibt es nicht – und die hat der BGH für unzulässig erklärt.
  7. Benziner-Skandal: Außerdem ist VW in einem Abgasskandal verwickelt, der Benzinmotoren betrifft. Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Gutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert worden ist ( Az.: 4 O 159/17). Abgasgrenzwerte werden offensichtlich nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das KBA hat die Ermittlungen aufgenommen und rückt die Akten dazu jedoch nicht heraus, obwohl Dr. Stoll & Sauer dazu einen rechtskräftigen Beschluss eines deutschen Gerichts erstritten hat.

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 19.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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