Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kraftfahrt-Bundesamt prüft Schritte im Abgasskandal von Fiat-Chrysler
Wohnmobile mit manipulierten Motoren verpesten Umwelt
Dr. Stoll & Sauer mit ersten verbraucherfreundlichen Urteilen
Lahr (ots)
Im Diesel-Abgasskandal der Reise- und Wohnmobilbranche will das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aktiv werden. Gegenüber der Deutschen Umwelthilfe (DUH) hat die Zulassungsbehörde erhöhte Stickoxid-Abgaswerte bei Wohnmobilen durch eigene Untersuchungen bestätigt. Darüber hinaus prüft das KBA Schritte, wie die "Unzulässigkeiten" in den Motoren wieder zu entfernen sind. Der Autobauer Fiat Chrysler Automobiles (FCA, jetzt Stellantis) hat den Skandal in die Branche hineingetragen. Die meisten Hersteller der Mobile setzen beim Basisfahrzeug auf den Fiat Ducato mit Multijet-Motor. Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat knapp 1000 Klagen gegen Stellantis eingereicht, erste verbraucherfreundliche Urteile erstritten und rät betroffenen Verbraucher zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Diesel-Abgasskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt.
Der Abgasskandal in der Reise- und Wohnmobilbranche
Fiat-Kunden stehen unter Schock. Auch der Autokonzern FCA (jetzt Stellantis) ist wie Volkswagen, Daimler und BMW in einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal verstrickt und hat ganz offensichtlich die Abgasreinigung in seinen Motoren so manipuliert, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Darüber hinaus verkaufen Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen. Zum Iveco Daily liegt mittlerweile ein Rückruf beim Kraftfahrt-Bundesamt vor.
Die DUH hatte am 21. April 2021 die Öffentlichkeit und parallel das KBA über alarmierend hohe Stickoxid-Emissionen bei Wohnmobilen auf der Basis von Fiat-Chrysler und Volkswagen-Antrieben informiert. Überraschenderweise bestätigte der Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes gegenüber der DUH in einem Schreiben, ebenfalls "in eigenen Untersuchungen durch das Kraftfahrt-Bundesamt" bei mehreren Wohnmobilen "hohe Stickoxidemissionen aufgrund von Unzulässigkeiten" festgestellt zu haben. Gegenüber dem KBA fordert die DUH die Anordnung eines amtlichen Rückrufs und Entfernung der illegalen Abschalteinrichtungen aus den betroffenen Wohnmobilen. Andernfalls müssten die Fahrzeuge stillgelegt und die Halter durch die Hersteller entschädigt werden. Seit Sommer 2020 ermittelt auch die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen Fiat und Iveco. Die Ermittlungsbehörde hat auch Stilllegungen ins Spiel gebracht, falls sich die Manipulation bestätigt.
Das KBA hat bislang der DUH nicht mitgeteilt, zu welchen Wohnmobil-Modellen welcher Hersteller dem KBA Untersuchungen über "Unzulässigkeiten" vorliegen. Auch die Art der durch das KBA identifizierten Abschalteinrichtungen wurde bislang nicht genannt. Im Januar und im April hatte die DUH die Ergebnisse von Abgasmessungen ihres Emissions-Kontroll-Instituts (EKI) an Wohnmobilen der Antriebs-Hersteller Fiat-Chrysler (Fiat Ducato 130 Multijet Euro 6) und VW (VW T5 2.0 TDI California Euro 5) an das KBA übermittelt, verbunden mit der Aufforderung, die Hersteller in die Pflicht zu nehmen, Sanktionen und geeignete Maßnahmen zu erlassen sowie die Typenzulassung der untersuchten Fahrzeugmodelle zu überprüfen.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vertritt die Ansicht, dass bei Fiat der begründete Verdacht besteht, dass die Abgas-Grenzwerte nicht eingehalten werden und die Abgasreinigung manipuliert wird. Damit wäre der Fall FCA mit dem ersten Abgasskandal der Volkswagen AG vergleichbar. Und VW ist am 25. Mai 2020 vom Bundesgerichtshof wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden. Die Kanzlei rät den betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
DUH-Chef Resch: Verbraucher im Dieseldunst nicht alleine lassen
Die DUH ist nun nach eigener Aussage zuversichtlich, dass das Bundesverkehrsministerium und das KBA tätig werden müssen. Die bisher festgestellten Abschalteinrichtungen, die vom KBA als "legal" bewertet wurden, sind mehrfach vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Dezember 2020 und Mai 2021 als illegal eingestuft worden.
"Wir begrüßen, dass der seit einem Jahr im Amt befindliche neue Präsident des Kraftfahrt-Bundesamtes Richard Damm anders als sein Vorgänger Zinke einen sachlichen Austausch über betrügerische Praktiken der Automobilkonzerne bei der Abgasreinigung praktiziert. Wir erwarten allerdings eine angesichts vieler hunderttausend Wohnmobilbesitzer in Deutschland eine an den Interessen der Umwelt und betroffenen Besitzer der Wohnmobile ausgerichtete Kommunikation der Behörde, welche Wohnmobile konkret betroffen sind. Die Fahrzeuge müssen zurückgerufen werden, damit sie nicht länger unsere Atemluft vergiften. Und genauso wichtig: Hersteller müssen für ihren Betrug endlich zur Rechenschaft gezogen und mit wirksamen Sanktionen bestraft werden. Wohnmobil-Nutzer sind ganz besonders an einer intakten Umwelt interessiert und haben für ihre Fahrzeuge sehr viel Geld investiert, sie dürfen nun nicht im Dieseldunst allein gelassen werden", sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Was spricht dafür, dass Fiat Chrysler Motoren manipuliert?
Im Abgasskandal von Fiat Chrysler hat das Bundesverkehrsministerium aktiv eingegriffen und dafür gesorgt, dass manipulierte Motoren in Reise- und Wohnmobilen auf deutschen Straßen fahren dürfen. Hier liegt nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein klarer Fall von Staatshaftung vor. FCA manipuliert mit seinen Motoren die Abgasreinigung und hat an die Verbraucher minderwertige Fahrzeuge verkauft. Hier Fakten, was im Skandal alles bekannt und geschehen ist und wie unverfroren KBA und Verkehrsministerium die Hände in den Schoß gelegt haben, obwohl europäisches Recht gebrochen worden ist:
- In den USA klagten bereits 2015 Investoren wegen angeblich irreführender Angaben zu Dieselabgasen gegen FCA. Erst im April 2019 einigte sich Fiat Chrysler im Rechtsstreit mit US-Anlegern auf einen Vergleich. Der Autokonzern akzeptierte eine Zahlung von 110 Millionen Dollar (98 Millionen Euro).
- Im Frühjahr 2016 ließ die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im Zuge des Diesel-Abgasskandals vom VW auch die Abgaswerte von Fahrzeugen anderer Hersteller überprüfen. Der Fiat 500X Euro 6 sprengte laut einer Mitteilung vom 9. Februar 2016 mit 1777 mg/km Stickoxid bei einer Untersuchung durch die Berner Hochschule alle Normen. Euro 6 erlaubt einen Ausstoß von 80 mg/km Stickoxid.
- Das von der DUH informierte Kraftfahrt-Bundesamt überprüfte nun ebenfalls Fiat-Fahrzeuge. Im April 2016 fiel neben dem Fiat 500X auch der Fiat Ducato Euro 5 negativ auf. Das KBA stellte klar, dass das System der Abgasrückführung (AGR) in seiner Wirksamkeit reduziert arbeitet. Das ist letztlich eine Beschreibung für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der Ducato dient als Basisfahrzeug für die Reise- und Wohnmobilbranche.
- Wenig später informierte die Bosch GmbH das Bundesverkehrsministerium darüber, dass der Autozulieferer an Fiat unzulässige Abschalteinrichtungen geliefert hatte. Bosch war im Zuge der Untersuchungen zum VW-Abgasskandals ins Visier der Ermittler geraten und packte in einem Gespräch am 14. April 2016 beim KBA gegen Fiat aus.
- Im Mai 2016 forderte das KBA Fiat und die italienische Zulassungsbehörde dazu auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die hergestellten Fahrzeuge mit dem genehmigten Typ in Übereinstimmung gebracht werden. Für die italienische Behörde besteht jedoch bis heute kein Handlungsbedarf.
- Das KBA beabsichtigte, die Typengenehmigung für Reise- und Wohnmobile mit Fiat-Motoren zu verweigern. Am 25. Mai 2016 intervenierte die Geschäftsleitung von Knaus Tabbert brieflich beim damaligen CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer und bittet um eine Lösung des Problems. Der wandte sich am 3. Juni 2016 per Mail an den damaligen Bundesverkehrsminister und Parteifreund Alexander Dobrindt. Am 14. Juni 2016 wurde das KBA gestoppt und die Reise- und Wohnmobile erhielten wieder eine Genehmigung. Die deutschen Hersteller sollten keine Nachteile durch eine Fahrzeugtechnik erleiden, die sie nicht zu verantworten hatten.
- Am 31. August 2015 informierte das Bundesverkehrsministerium die EU-Kommission über die Ergebnisse des KBA.
- Im Mai 2017 leitete die EU-Kommission aufgrund des Fiat 500X ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die italienische Regierung ein.
- 2017 begannen Ermittlungen in den USA gegen den Konzern. Die US-Umweltbehörde EPA fand acht Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen mit Fiat-Motoren. Am 22. Mai 2017 reichte die US-Justizbehörde für die EPA Klage gegen FCA ein. Fiat stritt jedoch ab, die Dieselfahrzeuge manipuliert zu haben. Um die Klage und eine weitere des Bundesstaats Kalifornien beizulegen, zahlte FCA im Januar 2019 mehr als 500 Millionen Dollar (434 Millionen Euro). Zudem musste FCA rund 300 Millionen Dollar für Entschädigungen von US-Autobesitzern sowie Rückrufe und Reparaturen von Dieselwagen bezahlen. Der mitangeklagte deutsche Zulieferer Bosch sollte bis zu 27,5 Millionen Dollar zahlen.
- Am 17. Mai 2018 reichte die EU-Kommission vor dem EuGH Klage unter anderem gegen Italien ein. Deutschland, Italien, Luxemburg und das Vereinigte Königreich sollen die EU-Vorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen missachtet haben.
- Am 22. Juli 2020 kam es durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt zu Durchsuchungen von Büroräumen bei FCA in Deutschland, Italien und der Schweiz. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt gegen den Konzern wegen Betrugs. Betroffen sind Multijetmotoren der Abgasnormen Euro 5 und 6 der Baujahre 2014 bis 2019. Der seit 2016 schwelende Diesel-Abgasskandal kochte in Deutschland wieder hoch. Es geht um den Verdacht des Betrugs im großen Stil.
- Die Staatsanwaltschaft Frankfurt bestätigt auf der Webseite des Polizeipräsidiums Hessen, dass gegen Fiat Chrysler wegen Motoren mit den Abgasnormen Euro 5 und Euro 6 ermittelt wird. Das Jahr spielt offensichtlich keine Rolle mehr. "Neuere Fahrzeuge, die die Abgasnorm EUR 6dTemp erfüllen, sind nicht Bestandteil der (...) Ermittlungen", heißt es auf der Website.
- Das Landgericht Koblenz hat am 1. März 2021 FCA erstmals in Deutschland aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung eines Verbrauchers verurteilt (Az. 12 O 316/20).
- Für die ermittelnde Staatsanwaltschaft Frankfurt ist mittlerweile offensichtlich klar, dass FCA-Motoren der Abgasnormen Euro 5 und 6 mit Abschalteinrichtungen manipuliert werden. Sie seien "amtsbekannt", heißt es in einem Schreiben der Ermittlungsbehörde, die der Kanzlei vorliegt.
Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
Mobil für Presseanfragen: 0160/5369307
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
christoph.rigling@dr-stoll-kollegen.de
https://www.dr-stoll-kollegen.de/
Original-Content von: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, übermittelt durch news aktuell