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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Dr. Stoll & Sauer erstreitet im Abgasskandal Urteil über Neulieferung eines VW-Tiguan
Gewährleistungs-Joker greift auch im Fiat-Chrysler-Skandal bei Wohnmobilen

Dr. Stoll & Sauer erstreitet im Abgasskandal Urteil über Neulieferung eines VW-Tiguan / Gewährleistungs-Joker greift auch im Fiat-Chrysler-Skandal bei Wohnmobilen
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Der einfachste Weg, ein vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug wieder loszuwerden, ist eine Klage gegen den Händler während der zweijährigen Gewährleistung. Dies kann auch bedeuten, dass der Händler einen Neuwagen der Folgegeneration an den Verbraucher liefern muss. Ein solches Urteil hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH beim Oberlandesgericht Düsseldorf am 1. Juni 2021 erstritten (Az. 1-23 U 54/20). Der Händler muss dem Kläger das neueste VW-Tiguan-Modell ausliefern, weil das Vorgängermodell nicht mehr produziert wird. Das OLG ließ keine Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Der BGH wertet unzulässige Abschalteinrichtungen als Sachmangel (Az. VIII ZR 225/17). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden im Abgasskandal und rät Betroffenen zur Beratung im kostenfreien Online-Check. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt und Rechtsgeschichte geschrieben.

OLG lässt Händler im Abgasskandal nicht aus der Verantwortung

Für VW ist im Diesel-Abgasskandal um die Motoren EA189 und EA288 kein Ende in Sicht. Landgerichte verurteilen derzeit den Autobauer aufgrund von Abgasmanipulationen. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah am 15. Juni 2016 auch Ansprüche auf Schadensersatz als gegeben an, wenn Verbraucher das Fahrzeug bereits verkauft haben. Die Oberlandesgerichte Naumburg und Köln haben VW in Fällen zum EA288 verurteilt. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandal-Motors EA189. Anders als von VW behauptet, wachsen die Chancen der Verbraucher enorm, ihre Ansprüche gegen den Autobauer vor Gericht durchzusetzen.

Und selbst die Neulieferung von Fahrzeugen in der Gewährleistung funktioniert, wenn der einstige Neuwagen im Abgasskandal verwickelt ist. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt einen Händler zur Neulieferung eines VW-Tiguan verurteilt. Der Kläger erhält ein nagelneues Fahrzeug aus der aktuellen Tiguan-Produktion, da das streitgegenständliche Modell nicht mehr produziert wird. Und der Knüller: Der Kläger muss nicht einmal eine Nutzungsentschädigung bezahlen. Grund: In der Gewährleistung ist der Verkäufer verpflichtet nachzubessern oder neuzuliefern. Hier das Wichtigste zum durch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstrittene Urteil:

  • Der Kläger erwarb im Mai 2014 einen VW-Tiguan für 37.250 Euro. Unstrittig ist in dem Motor EA189 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Damit stand dem Verbraucher aufgrund der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB durch VW Schadensersatz zu. Dies hat der BGH am 25. Mai 2020 im ersten Grundsatzurteil zu VW entschieden.
  • Im August 2017 verlangte der Verbraucher dann per Klage die Rücknahme des Fahrzeugs sowie die Neulieferung eines Tiguan aus der aktuellen Produktion. Da der Händler die Einrede der Verjährung bis Ende 2017 ausgesetzt hatte, griffen trotzdem die Regelungen der Gewährleistung, deren Frist zwei Jahre ab Datum der Übergabe endet.
  • Der Schaden war auch nicht durch das Aufspielen des Software-Updates im Mai 2019 behoben. Das OLG wertete das Update als neue unzulässige Abschalteinrichtung. Wörtlich heißt es: „Dass durch das Aufspielen des Updates ein vertragsgemäßer Zustand erreicht worden ist, kann aber deshalb nicht festgestellt werden, weil nach dem unwidersprochen gebliebenen Vorbringen des Klägers eine neue Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters installiert worden ist.“ Die Verwendung einer Abschalteinrichtung ist nach europäischem Recht nur in ganz wenigen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Und weiter: „Auch wenn die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom 17. Dezember 2020 (Az. C-693/18) eine andere Art der Abschalteinrichtung zum Gegenstand hatte, ist ihr allgemein zu entnehmen, dass der den Motorschutz und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs betreffende Ausnahmetatbestand, auf den sich auch die Beklagte hier beruft, dahin auszulegen ist, dass zur Rechtfertigung nur plötzliche und außergewöhnliche Beschädigungen sowie unvorhersehbare Unfallereignisse herangezogen werden können, Verschmutzung und Verschleiß des Motors dagegen nicht ausreichend sind.“
  • Das OLG bestätigte das erstinstanzliche Urteil in wesentlichen Teilen. Der Kläger hat gegen VW einen Anspruch auf Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion (§§ 439 Abs. 1 2. Alt., 437 Nr. 1, 434 BGB). Einen Nutzungsersatz muss der Käufer gemäß § 474 BGB nicht bezahlen. Der Kläger nutzt sein Fahrzeug seit dem Kauf im Jahr 2014.

In der Gewährleistung raus aus dem Abgasskandal von Fiat-Chrysler

Das Urteil des OLG Düsseldorf ist auch für den Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA; jetzt: Stellantis) anwendbar. Um als geschädigter Verbraucher seine Ansprüche durchzusetzen, gibt es neben der Möglichkeit FCA zu verklagen auch die Chance, die Gewährleistung in Anspruch zu nehmen und so sein manipuliertes Fahrzeug zurückzugeben. Denn jeder Verkäufer ist verpflichtet, seinen Kunden die gekaufte Ware frei von Mängeln zu übergeben. Geschieht dies nicht, haben Verbraucher einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer (§§ 437, 438 BGB). Hier die wichtigsten Fakten zur Gewährleistung:

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits 2019 illegale Abschalteinrichtungen im Fall von VW als Sachmangel eingestuft. Dabei kann sogar die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs am Ende des Verfahrens stehen. Auch dazu gibt es im VW-Fall genügend Beispiele und Urteile – wie jetzt aktuell am OLG Düsseldorf. Diese Rechtsprechung greift natürlich auch bei anderen im Abgasskandal verwickelten Herstellern wie Fiat-Chrysler und Iveco.
  • Die Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren – also auch Fahrzeugen - beträgt 2 Jahre. Bei der Gewährleistung ist es besonders unkompliziert, sein manipuliertes Fahrzeug loszuwerden. Der BGH hat 2019 illegale Abschalteinrichtungen als Sachmangel bezeichnet. Klagt der Verbraucher gegen Fiat-Chrysler, so muss er die vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB erst noch nachweisen. Bei der Gewährleistung genügt das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung, um ans Ziel zu kommen.
  • Verwechselt darf die Gewährleistung nicht mit der Garantie werden. Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung - meist des Herstellers. Der Garantiegeber verpflichtet sich grundsätzlich zu einem bestimmten Handeln in einem bestimmten Fall. Die Erklärung einer Garantie ist freiwillig und dient dazu, das Vertrauen des Kunden zu stärken. Die Garantie beinhaltet also eine freiwillige Selbstverpflichtung des Herstellers oder des Händlers, die über den Kaufvertrag hinaus geht.
  • Die Gewährleistung hingegen ist gesetzlich geregelt und ist daher ein wesentlich stärkeres Instrument im Verbraucherschutz. Die Frist von zwei Jahren beginnt mit dem Tag der Warenübergabe zu laufen – also nicht mit der Bezahlung oder der Kfz-Zulassung. Bei der Gewährleistungsfrist müssen beim Autokauf verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Bei einer individuellen Prüfung muss der Beginn, die Dauer und das Ende der Gewährleistung genau bestimmt werden. Oftmals stellt sich heraus, dass die Gewährleistung länger dauert als angenommen wurde. Das muss individuell geprüft werden – am besten von einem Rechtsanwalt. In unserem kostenfreien Online-Check lässt sich das schnell herausfinden.

Der VW-Abgasskandal ist noch lange nicht zu Ende

Nach den zahlreichen Urteilen des BGH im Diesel-Abgasskandal von VW war für viele Beobachter der Eindruck erweckt worden, dass der Autobauer mit einem blauen Auge davongekommen ist. Doch der Skandal ist noch lange nicht ausgestanden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zur großen Diesel-Manipulation bei der VW AG zusammen:

  1. Verjährung: Im ersten Diesel-Abgasskandal um den Motor EA189 ist noch nichts verjährt. Drei Oberlandesgerichte haben VW aufgrund §852 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Endgültig verjährt der Skandal somit erst zehn Jahre nach Kauf des Fahrzeugs. Damit sind auch aktuell im Jahr 2021 Klagen noch erfolgsversprechend. Dabei spielt es keine Rolle, dass der BGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 zum Schluss gekommen ist, dass der Abgasskandal in einem Spezialfall bereits Ende 2018 verjährt ist ( Az. VI ZR 739/20). Der BGH hat nur über die übliche dreijährige Verjährung nach § 195, 199 BGB verhandelt. Ist diese Verjährung bereits eingetreten, gibt es trotzdem Ansprüche – und zwar auf den sogenannten Restschadensersatz. Auch hier steigt mittlerweile die Zahl der Gerichte, die diesen Anspruch den Verbrauchern gewähren. Und auch der BGH hat sich in seinem Urteil zum Thema Verjährung im Fall VW nicht ablehnend zum Restschadensersatzanspruch geäußert, sondern nur darauf hingewiesen, dass der Kläger diesen Anspruch vor Gericht vortragen müsse. Voraussetzung für den Anspruch auf Restschadensersatz ist das Vorliegen einer vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Verbrauchers. Aber diese Schädigung nach §826 BGB hat der BGH am 25. Mai 2020 höchstrichterlich festgestellt (Az. VI ZR 252/19).
  2. Software-Update: Auch das Software-Update zum Skandalmotor EA189 bleibt weiter in der Kritik. Das zeigt auch der KBA-Rückruf zum VW-Modell EOS. Bereits im September 2020 ordnete das KBA an: „Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. erhöhte Emissionswerte auch nach Durchführung der Aktion 23R7.“ Übersetzt bedeutet das: Trotz Software-Updates (Aktion 23R7) wird die Abgasreinigung auf illegale Weise manipuliert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hält das Update zum EA189 daher für unzulässig. Zwar hat der BGH in einem ersten Beschluss am 9. März 2021 das Software-Update für zulässig erklärt, aber nur, weil der Kläger keinen Nachweis vorgetragen hatte, ob VW das KBA beim Einbau eines Thermofensters in das Update getäuscht habe ( Az. VI ZR 889/20). Und gerade der EOS-Fall mit dem verpflichtenden Rückruf durch das KBA zeigt, dass mit dem Update etwas nicht in Ordnung sein kann.
  3. EuGH: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 17. Dezember 2020 Abschalteinrichtungen generell für unzulässig erklärt (Az. C-693/18). Das von den Autobauern gerne für Abgasmanipulationen angeführte Argument des Motorschutzes haben die Luxemburger Richter damit zu den Akten befördert. Die Klausel zum Motorschutz greift erst, wenn das Fahrzeug – salopp gesagt – vor der Explosion steht oder Gefahr für die Insassen besteht. Versottung und erhöhter Verschleiß des Motors, was die Autobauer gerne als Begründung anführen, spielt keine Rolle. Damit ist das Thermofenster ebenfalls illegal.
  4. Thermofenster: Der BGH hält den Einbau eines solchen Thermofensters nicht von vornherein für eine vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung der Verbraucher. In einem Beschluss vom 19. Januar 2021 zu einem Daimler-Fall macht der BGH jedoch auch klar, dass Kläger ausführen müssten, ob Autobauer zum Beispiel das KBA getäuscht haben (Az. VI ZR 433/19). Trifft das zu, steht nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, einer Verurteilung nichts mehr im Wege. Da das KBA sich mit allen juristischen Mitteln wehrt, Ermittlungsakten beispielsweise zum EA288 offenzulegen, geht Dr. Stoll & Sauer davon aus, dass die Behörde etwas zu verbergen hat. Der EA288 ist das Nachfolgemodell des Skandalmotors EA189. Der Deutschen Umwelthilfe weigert sich die Behörde bis heute, EA288-Akten zur Einsicht zu übergeben, obwohl zu dem Vorgang ein rechtskräftiger Beschluss eines Gerichts vorliegt.
  5. Dieselgate 2.0: Darüber hinaus kommt Dieselgate 2.0 derzeit ins Rollen. Betroffen ist unter anderem der Nachfolgemotor des EA189. Auch im EA288 sollen Abschalteinrichtungen verbaut worden sein. Dabei geht es nicht nur um das Thermofenster. Gleiches gilt für die 3-Liter-Motoren EA897 und EA896. Die Zahl der verbraucherfreundlichen Urteile steigt seit Monaten bei allen Motoren an. Am Oberlandesgericht in Köln ist VW in einem EA288 Fall am 19. Februar 2021 zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt worden (Az. 19 U 151/20). Das OLG Naumburg folgte am 9. April 2021 und verurteilte VW wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB (Az. 8 U 68/20). Der Senat ließ übrigens keine Revision zu. Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnte bereits erste Verurteilungen des VW-Konzerns erzielen.
  6. Abschalteinrichtungen: Alle reden vom Thermofenster, doch es gibt noch andere Abschalteinrichtungen, die die Abgasreinigung manipulieren. Mit der Fahrkurve und der Lenkradwinkelerkennung wird der Motorsteuerung angezeigt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. Läuft der Motor und das Lenkrad wird nicht eingeschlagen, ist für den Motor klar, dass eine Prüfsituation stattfindet. Mehr Prüfstandserkennung gibt es nicht – und die hat der BGH für unzulässig erklärt.
  1. Benziner-Skandal: Außerdem ist VW in einem Abgasskandal verwickelt, der Benzinmotoren betrifft. Das Landgericht Offenburg hat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ein Gutachten einholen lassen, aus dem klar hervorgeht, dass an der Abgasreinigung eines Audi Q5 TFSI 2.0 Euro 6 manipuliert worden ist ( Az.: 4 O 159/17). Abgasgrenzwerte werden offensichtlich nur auf dem Prüfstand eingehalten. Das KBA hat die Ermittlungen aufgenommen und rückt die Akten dazu jedoch nicht heraus, obwohl Dr. Stoll & Sauer dazu einen rechtskräftigen Beschluss eines deutschen Gerichts erstritten hat.

Die Kanzlei rät vor diesen Hintergründen betroffenen Verbrauchern dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen. VW hat im großen Stil Motoren manipuliert. Die Fahrzeuge sind im Wert gemindert. Und die Chancen stehen vor Gericht sehr gut, Schadensersatz zu erstreiten. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.

Dr. Stoll & Sauer führte Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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