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Abgasskandal: Landgericht Erfurt stellt Zeitschaltuhr in Mittelpunkt eines Gutachtens zum Fiat Ducato

Abgasskandal: Landgericht Erfurt stellt Zeitschaltuhr in Mittelpunkt eines Gutachtens zum Fiat Ducato
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Die juristische Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals von Fiat Chrysler Automobiles (FCA / jetzt: Stellantis) nimmt mit dem nächsten Beweisbeschluss weiter an Fahrt auf. Das Landgericht Erfurt lässt durch einen Sachverständigen klären, ob der Autobauer die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils T58 von Glücksmobil unter anderem mit einer Zeitschaltuhr manipuliert (Az.: 9 O 62/22). FCA versorgt die WoMo-Hersteller mit dem Basisfahrzeug Fiat Ducato. Der Ducato-Motor soll mit Hilfe eines Timers die Abgasreinigung nach rund 22 Minuten abschalten. Die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer, die das Verfahren am Landgericht Ulm führt, rät vom Abgasskandal Betroffenen zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Dieselskandal. Die Inhaber haben in der VW-Musterfeststellungsklage für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro- Vergleich mit ausverhandelt. Derzeit führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen Daimler.

Landgericht Erfurt sieht Haftung durch Fiat, falls Zeitschaltuhr verbaut ist

Fiat-Kunden und Camper stehen seit dem Sommer 2020 unter Schock. Damals durchsuchten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt Büroräume von FCA und Iveco – beide gehören zum Fiat-Imperium. „Frankfurt: Durchsuchungen wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit Diesel-Abschalteinrichtungen“, titelte die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom 22. Juli 2020. Ganz offensichtlich hat auch der Autokonzern Fiat wie die Volkswagen AG den Verbrauchern einen ausgewachsenen Diesel-Abgasskandal beschert. Die Abgasreinigung der Motoren soll so manipuliert werden, dass die EU-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im realen Straßenverkehr wird die Umwelt verpestet und die Gesundheit der Bürger gefährdet. Weil Fiat und Iveco Fahrgestelle und Motoren an Herstellern von Reise- und Wohnmobilen verkaufen, hielt der Abgasskandal somit Einzug in die gerade durch die Corona-Pandemie boomende Branche.

Mittlerweile hat die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer weit über 1000 Klagen im Fiat-Abgasskandal an deutschen Gerichten eingereicht. Erste verbraucherfreundliche Urteile konnten bereits erstritten werden. Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist im vollem Gang. Das Landgericht Erfurt hat am 2. Mai 2022 einen Beweisbeschluss gefasst. Ein Sachverständiger soll klären, ob eine Zeitschaltuhr die Abgasreinigung im Ducato-Motor nach 22 Minuten abschaltet. Ist dies der Fall, das hat das Gericht in der mündlichen Verhandlung deutlich gemacht, haftet Fiat und der Verbraucher erhält Schadensersatz. Hier die Eckdaten zum vorliegenden Verfahren, das von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geführt wird:

  • Im Dezember 2019 kaufte der Kläger das Fahrzeug der Marke Glücksmobil T58 gebraucht für 47.00 Euro. Beim Motor handelt es sich um ein Multijet 2,3l mit 150 PS der Abgasnorm Euro 5b. Motorkennung: F1AE3481E. Mit Klage vom 24. Januar 2022 soll das Landgericht Erfurt feststellen, ob dem Kläger durch den Diesel-Abgasskandal ein Schaden entstanden ist und FCA dafür haftet. Darüber hinaus wird Fiat auf Rücknahme des Fahrzeugs verklagt. Dabei erhält der Verbraucher den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück und gibt sein Wohnmobil ab.
  • Mit Beschluss vom 2. Mai 2022 lässt das Landgericht Erfurt folgenden Vorwurf der Abgasmanipulation klären: „Es ist Beweis zu erheben über die Behauptung des Klägers, dass in dem Motor des streitgegenständlichen Basisfahrzeugs Fiat Ducato des Wohnmobils Capron T58 die Abgasrückführung ca. 22 Minuten nach dem Motorstart auf nahezu Null reduziert wird und dass die Regeneration des NOx-Speicherkatalysators deaktiviert wird, durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens. Der Sachverständige soll zunächst durch Fahrversuche mit dem Fahrzeug mit einer Dauer von mehr als 22 Minuten die Stickoxidwerte ermitteln. Eine Ermittlung der Stickoxidwerte des Fahrzeugs im Rahmen des Rollenprüfstandtests soll zunächst noch nicht erfolgen.“
  • In dem Beschluss gibt das Gericht auch Hinweise auf seine rechtliche Würdigung. Dem Kläger steht Schadensersatz gegenüber Fiat Chrysler dann zu, wenn in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 verbaut worden ist und sich das Verhalten der Beklagten bei einer Gesamtbetrachtung sämtlicher Umstände als objektiv sittenwidrig erweist (vgl. BGH, Urt. v. 19.01.2021, Az.: VI ZR 433/19; Urt. v.16.09.2021, Az.: VII ZR 190/20). „Unerheblich ist es nach Ansicht der Kammer dabei, dass die italienische Typgenehmigungsbehörde MIT die in dem Motor verbaute Steuerungssoftware nicht beanstandet hat, falls - was Gegenstand der Begutachtung sein wird - das Handeln der Behörde als objektiv rechtswidrig zu bewerten ist.“ Befindet sich eine Zeitschaltuhr im Motor, dann geht das Gericht von einer objektiven Rechtswidrigkeit aus: „Diese objektive Rechtswidrigkeit ist anzunehmen, wenn die Behauptung des Klägers zutreffen sollte, dass die Abgasrückführung ca. 22 Minuten nach dem Motorstart auf nahezu Null reduziert wird.“
  • Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer geht davon aus, dass das Gutachten das Vorhandensein der Zeitschaltuhr bestätigt. Die Robert Bosch GmbH hat gegenüber der Behörde zugestanden, Abschalteinrichtungen an Fiat geliefert zu haben. Außerdem hat Fiat in einem Verfahren der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Zeitabschaltung in der Abgasreinigung bestätigt. Zudem zeigen mehrere Gutachten außerhalb von Gerichtsverfahren, dass Wohnmobile die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand einhalten.

Für die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist die juristische Aufarbeitung des Abgasskandals bei FCA/Stellantis mittlerweile ein großes Stück weitergekommen. Die Chancen auf Schadensersatz sind dadurch enorm gestiegen. Daher rät die Kanzlei vom Abgasskandal betroffenen Verbrauchern, sich anwaltlich beraten zu lassen. Geschädigte müssen durch die Folgen und Auswirkungen des Abgasskandals mit enormen Geldeinbußen kämpfen: Ihnen drohen Fahrverbote, Stilllegungen und Wertverluste, sofern sie die Ansprüche nicht rechtzeitig vor Gericht geltend machen. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben. Die Chancen stehen nach aktueller Rechtsprechung sehr gut. Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg aus dem Dieselskandal herausfinden. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine Ersteinschätzung, bevor wir uns auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen Daimler an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und führte mehr als 10.000 Klagen gegen Banken und Fondsgesellschaften. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträge wurden mehr als 5.000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 20.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal gegen Hersteller, Händler und die Bundesrepublik Deutschland bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile erstreiten und über 10.000 Vergleiche zugunsten der Verbraucher abschließen.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus und schrieben mit Abschluss des Verfahrens am 30. April 2020 deutsche Rechtsgeschichte. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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