Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Störung bei Trade Republic & Co.: Wenn die Broker-App nicht funktioniert - Schadensersatz für Anleger möglich
Was Anleger jetzt wissen müssen
Lahr (ots)
Alarmstimmung unter Privatanlegern am 7. April 2025: Während der aktuellen Turbulenzen an den Finanzmärkten kam es bei den beliebten Online-Brokern Trade Republic, Scalable und Finanzen.net Zero zu massiven technischen Problemen mit ihren Apps. Nutzer meldeten App-Ausfälle, fehlende Kursanzeigen und die Unmöglichkeit, Kauf- oder Verkaufsorders auszuführen - ausgerechnet in einer Phase starker Kursbewegungen. Für viele Anleger bedeutete die Panne potenziell empfindliche finanzielle Verluste.
Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer prüft aktuell die rechtliche Lage und ruft Betroffene auf, ihre Ansprüche im Rahmen eines kostenlosen Broker-Online-Checks prüfen zu lassen. Die Kanzlei gehört zu den führenden Verbraucherschutzkanzleien in Deutschland und ist unter anderem für ihre Rolle im Diesel-Abgasskandal bekannt.
Rechtliche Einschätzung: Wann haften Trade Republic & Co.?
Online-Broker wie Trade Republic, Scalable oder Finanzen.net Zero sind vertraglich verpflichtet, ihren Nutzern jederzeit funktionierende Handelsmöglichkeiten bereitzustellen. Kurze Ausfälle sind nicht automatisch ein Haftungsfall - entstehen jedoch konkrete finanzielle Verluste durch die Störung, können Schadensersatzansprüche bestehen.
Beispiel: Wer aufgrund der Störung eine Verkaufsorder nicht platzieren konnte und deshalb Verluste erlitt, kann unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz fordern. Die Plattformbetreiber müssen gerade in volatilen Marktphasen für zuverlässige Systeme sorgen - wiederholte oder länger andauernde Ausfälle sind nicht hinzunehmen. Hier die wichtigsten rechtlichen Eckpunkte im Überblick:
- Vertragliche Pflichten von Online-Brokern:
Online-Broker sind verpflichtet, Kundenaufträge schnellstmöglich und ordnungsgemäß auszuführen. Verzögerungen oder Nichtausführungen können eine Pflichtverletzung gemäß § 280 Abs. 1 BGB darstellen.
- Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzung:
Kommt es aufgrund technischer Probleme zu finanziellen Verlusten, können betroffene Kunden Schadensersatzansprüche geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Broker die Verzögerung oder Nichtausführung zu vertreten hat.
- Zuerst Beweislast beim Kunden:
Kunden müssen nachweisen, dass ihnen durch die Pflichtverletzung ein konkreter Schaden entstanden ist und dass dieser auf das Fehlverhalten des Brokers zurückzuführen ist. Hier muss der Verbraucher den Vorgang lückenfrei dokumentieren.
- Mitverschulden des Kunden:
Gemäß § 254 BGB kann ein Mitverschulden des Kunden die Schadensersatzansprüche mindern. Kunden sollten daher bei technischen Problemen alternative Kommunikationswege nutzen, um Schäden zu vermeiden.
- Relevante Urteile:
Landgericht Nürnberg-Fürth, Az. 14 O 9971/98: Ein Online-Broker, der mit besonders schneller Orderausführung wirbt, kann haftbar gemacht werden, wenn Aufträge erheblich verzögert weitergeleitet werden.
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 24.11.2003, Az. 8 U 36/03: Ein Discount-Broker kann sich nicht darauf berufen, dass Verzögerungen durch Dritte verursacht wurden; er haftet für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
Nicht nur Trade Republic betroffen - auch Finanzen.net Zero und Scalable mit Problemen
Die Störung am 7. April 2025 betrifft nicht nur Trade Republic: Auch bei der Trading-Plattform Finanzen.net Zero kam es Berichten zufolge zu Ausfällen und massiven Verzögerungen bei der Orderausführung. Nutzer konnten sich nicht einloggen oder erhielten keine aktuellen Kursdaten. Besonders kritisch: Beide Anbieter richten sich explizit an Privatanleger und werben mit dem Versprechen eines einfachen, schnellen und kostengünstigen Zugangs zum Aktienmarkt - ein Anspruch, dem sie am heutigen Tag nicht gerecht wurden. Die gleichzeitigen Ausfälle werfen die Frage auf, ob die Infrastruktur hinter diesen Plattformen für starke Marktschwankungen oder erhöhtes Nutzeraufkommen ausreichend gewappnet ist. Mittlerweile sollen die Systeme beider Anbieter wieder stabil laufen und der Handel ist wieder möglich. Der morgendliche Ansturm soll die Apps und ihre Funktionen in die Knie gezwungen haben, heißt es bei tagsschau.de
Vom Trading-Gau betroffen? Tipps für Nutzer
Was, wenn Verbraucher von einer Störung beim Trader betroffen sind und offensichtlich Geld verloren haben. Dr. Stoll & Sauer gibt einige Tipps wie Anleger im Ernstfall vorgehen sollten:
- Dokumentieren Sie die Störung: Screenshots, Uhrzeiten, Fehlermeldungen - alles kann später helfen, Ansprüche zu belegen.
- Notieren Sie geplante Orders: Welche Aktien wollten Sie kaufen oder verkaufen? Zu welchem Kurs?
- Beweise für Verluste sichern: Haben sich Kurse während der Störung stark verändert? Hätte ein rechtzeitiger Verkauf oder Kauf Gewinn gebracht oder Verluste verhindert?
- Kontakt mit dem Trader aufnehmen: Reichen Sie eine Beschwerde ein und fordern Sie eine Stellungnahme.
- Rechtsrat einholen: Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet kostenlose Ersteinschätzung im Börsen-Online-Check für Betroffene an.
Jetzt handeln - Fristen beachten
Verbraucher sollten nicht zögern, ihre Ansprüche prüfen zu lassen. Gerade bei Plattformen, die auf hunderttausende Kleinanleger setzen, ist ein professionelles Vorgehen entscheidend. Mit unseren Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht gehört Dr. Stoll & Sauer zu den führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland - unter anderem im Diesel-Skandal, bei Datenschutzverletzungen und Finanzthemen. Wir setzen Ihre Rechte durch - auch gegen große Anbieter wie Trade Republic durch. Und Betroffene sollten schnell handeln, um Fristen zu wahren. Betroffene können die kostenlose Ersteinschätzung im Broker-Online-Check nutzen. Hier erhalten sie schnell ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt, um Schadensersatz zu erhalten.
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 19 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG - mit einem ersten Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
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