Arbitration bzw. Schiedsverfahren als effiziente Alternative
Köln (ots)
Das Schiedsverfahren oder die Arbitration kann besonders im nationalen und internationalen Wirtschaftsrecht der schnellere und auch kostengünstigere Weg sein als die Klage und das ordentliche Gerichtsverfahren.
GRP Rainer Rechtsanwälte Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Rechtsstreitigkeiten im Wirtschaftsrecht, insbesondere bei internationalen Auseinandersetzungen, können sich hinziehen. Die Arbitration bzw. ein Schiedsverfahren kann in vielen Fällen die effizientere Alternative als ein Gerichtsverfahren sein. Neben einer Zeitersparnis bringt ein Schiedsverfahren noch weitere Vorteile mit sich.
Anders als ein staatliches Gerichtsverfahren wird das Schiedsverfahren nicht in der Öffentlichkeit ausgetragen. Das kann sich für Unternehmen als Vorteil erweisen, da so ein möglicher Imageverlust, mögliche Mängel oder auch Betriebsgeheimnisse nicht publik gemacht werden. Auch kann der Rechtsstreit in der Regel schneller beigelegt werden als bei einem ordentlichen Gerichtsverfahren.
Besonders bei internationalen Auseinandersetzungen kann vieles für ein Schiedsverfahren sprechen. Dauer und Kosten des Verfahrens lassen sich wesentlich leichter einschätzen und es entsteht auch eine größere Rechtssicherheit. Denn ein beispielsweise in Deutschland gesprochenes Urteil lässt sich nicht automatisch in jedem anderen Staat auch durchsetzen. Liegt der Gerichtsstand im Ausland kann auch das zu Problemen unterschiedlichster Art führen.
Bei einem Schiedsverfahren können die Parteien den Verhandlungsort und die Verhandlungssprache hingegen selbst regeln und können auch Einfluss auf die Bestimmung des Schiedsrichters nehmen. Diese können häufig eine höhere fachliche Expertise in dem strittigen Bereich mitbringen als der gewöhnliche Richter. Die Vertretung durch einen Rechtsanwalt ist selbstverständlich auch im Schiedsverfahren möglich. Der abschließende Schiedsspruch ist für die Parteien genauso verbindlich wie das Urteil eines staatlichen Gerichts.
Damit ein Schiedsverfahren möglich ist, müssen die Parteien zuvor aber eine entsprechende Schiedsvereinbarung treffen. Diese kann in den Vertrag oder auch in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufgenommen werden. Da in der Schiedsvereinbarung schon wichtige Regelungen wie z.B. Verhandlungsort aufgenommen werden, sollte sie auch von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüft bzw. erstellt werden. https://www.grprainer.com/rechtsberatung/prozessfuehrung/arbitration-schiedsverfahren.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
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