GRP Rainer Rechtsanwälte Erfahrungsbericht D&O-Versicherung - Abtretung des Freistellungsanspruchs
Köln (ots)
Manager werden bei Schadensfällen zunehmend in die Verantwortung genommen und der öffentliche Druck steigt. Die D&O-Versicherung soll die Haftungsrisiken reduzieren.
Bei Schadensfällen wird die Frage der Verantwortlichkeit immer häufiger auch öffentlich gestellt. Ein aktuelles Beispiel ist etwa der VW-Abgasskandal. Dadurch geraten Gesellschaften und ihre leitenden Organe zunehmend unter Druck. Schon bei Fahrlässigkeit können Manager in der persönlichen Haftung stehen und schadensersatzpflichtig sein. Um das große Haftungsrisiko ihrer leitenden Organe wie Vorstände, Geschäftsführer oder Aufsichtsräte abzufedern, schließen viele Gesellschaften eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) ab. Damit diese Manager-Haftpflichtversicherung im Schadensfall auch eintritt, sollten die spezifischen Risiken der Organe optimal abgesichert sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Nach einem Erfahrungsbericht der Kanzlei kann es besonders in Fragen der Innenhaftung der Leitungsorgane zu Streitigkeiten mit dem Versicherer kommen, wenn die Organe ihren Freistellungsanspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen direkt an die geschädigte Gesellschaft abtreten. Der Versicherer bezweifelt dann oftmals, dass die Manager ernstlich in Anspruch genommen werden sollen. Vielmehr gehe es darum, den Versicherungsfall auszulösen, damit der Versicherer zahlt.
Der Bundesgerichtshof hat in diesem Punkt mit zwei Urteilen allerdings für Klarheit gesorgt (Az.: IV ZR 304/13 und IV ZR 51/14). Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist es zulässig, dass die Manager ihren Anspruch direkt an das geschädigte Unternehmen abtreten, so dass dieses seine Forderungen direkt gegenüber dem D&O-Versicherer geltend machen kann. Dabei sei die Ernstlichkeit der Inanspruchnahme kein Kriterium für den Eintritt des Versicherungsfalls, die schriftliche Inanspruchnahme der Organe reiche aus.
Dennoch können bei der Abtretung des Freistellungsanspruchs rechtliche Fallstricke lauern, die durch kompetente juristische Beratung umgangen werden können. Wesentlich ist, dass schon beim Abschluss der D&O-Versicherung die spezifischen individuellen Risiken der leitenden Orange in der Police berücksichtigt werden. Besonders ist darauf zu achten, dass sowohl das Innenhaftungsrisiko des Managers als auch sein Außenhaftungsrisiko abgedeckt ist. Eine entsprechende Deckungssumme sollte vereinbart sein. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass in der Police auch Aspekte der Rückwärtsdeckung und der Nachhaftungsdeckung berücksichtigt sind.
Vom Abschluss der D&O-Versicherung bis zur rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Versicherer können im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.
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