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ams AG

EANS-News: ams AG
Einberufung der Hauptversammlung

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen

ams AG

                                   FN 34109 k
                               ISIN AT0000A18XM4
                                  Einberufung
                              der Hauptversammlung
          Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
                    ordentlichen Hauptversammlung der ams AG
                  am Freitag, den 09. Juni 2017, um 10.00 Uhr,

   in 8141 Premstätten, Tobelbaderstraße 30, in den Räumen der Ge­sellschaft.
 
                                  Tagesordnung
1.        Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2016
2.        Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3.        Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2016
4.        Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäfts­jahr 2016
5.        Beschlussfassung über die Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats
6.        Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2017
7.    Beschlussfassung über die Aufhebung des bedingten Kapitals gemäß § 159 Abs
2 Z 3 AktG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 19.05.2005 bzw. 29.03.2006 und
Änderung der Satzung in § 3 ,,Grundkapital und Aktien" durch Beseitigung und
Löschung des Abs 5
8.    Beschlussfassung über die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals
[Genehmigtes Kapital 2017]
i)     unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts, auch im Sinne des
mittelbaren Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 6 AktG,

ii)    mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts,
iii)   mit der Möglichkeit zur Ausgabe der neuen Aktien gegen Sacheinlagen, und
iv)   die Änderung der Satzung in § 3 Abs 4
9.    Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands Finanzinstrumente im

Sinne des § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen,
Gewinnschuldverschreibungen, Genussrechte, die auch das Bezugs- und/oder das
Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien der Gesellschaft einräumen können,
auszugeben, auch mit der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre auf die Finanzinstrumente
10.  Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
Finanzinstrumenten [Bedingtes Kapital 2017 für Finanzinstrumente]
11.  Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes
a)    zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 4 und Z 8 sowie Abs 1a und
Abs 1b AktG sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu
10% des Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen
Veräußerungsrechts, das mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter
Bezugsrechtsausschluss),
b)    gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw Verwendung eigener Aktien
eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre zu beschließen,
c)    das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen,
d)    unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 09.06.2015 zum 9.
Punkt der Tagesordnung erteilten entsprechenden Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien im bisher nicht ausgenützten Ausmaß.
12.  Bericht über den Bestand, Erwerb und Veräußerung eigener Aktien gemäß § 65
Abs 3 AktG und Vorstellung des neuen SSOP 2017.
 
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 19. Mai 2017 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ams.com zugänglich:

·      Jahresabschluss mit Lagebericht,
·      Corporate-Governance-Bericht,
·      Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
·      Vorschlag für die Gewinnverwendung,
·      Bericht des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2016
·      Bericht des Vorstands gemäß §§ 170 Abs 2 iVm 153 Abs 4 S 2 AktG -

Bezugsrechtsausschluss Genehmigtes Kapital 2017 zu TOP 8
·      Bericht des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss bei
Wandelschuldverschreibungen gemäß §§ 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG zu TOP 9 und
10
·      Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß §§ 65 Abs 1b iVm 170
Abs 2 AktG, § 153 Abs 4 S 2 und S 3 AktG und § 159 Abs 2 Z 3 AktG zu TOP 11

·      Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 11 ,
·      Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
·      Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
·      vollständiger Text dieser Einberufung.
 

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEMÄß. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 19. Mai 2017 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Jann H.
Siefken, General Counsel, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die Aktionärseigenschaft ist
durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Beschlussvorschläge von Aktionären zu der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 30. Mai 2017 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 3136 500 92100 oder an ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141
Premstätten, z.H. Dr. Jann H. Siefken, General Counsel, oder per E-Mail 
agm@ams.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht.
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
 
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.
Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung
der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den
Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an
ams AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Mag. Moritz Gmeiner,
Investor Relations, oder per E-Mail an  investor@ams.com übermittelt werden.
 
Anträge in der Hauptversammlung
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen.
Voraussetzung hiefür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.
 
Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 30. Mai 2017 in der oben angeführten
Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87
Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
 
Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.ams.com zugänglich.
 

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimm­rechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 30. Mai
2017, 24.00 Uhr Wie­ner Zeit (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 06. Juni
2017 (24:00 Uhr) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und
Adressen zugehen muss, erforderlich:
 

(i)      für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten             ams AG
                                zH Herrn Dr. Jann Siefken
                                Tobelbader Straße 30
                                8141 Premstätten
Per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur  anmeldung.ams@hauptversammlung.at
Per SWIFT                           GIBAATWGGMS
                                             (Message Type MT598 und MT599,
unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben)
(ii)     für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 17 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax:                          + 43 (0) 1 8900 500 86
Per E-Mail                             anmeldung.ams@hauptversammlung.at
                                             (Dabei können die

Depotbestätigungen im Format PDF Berücksichtigung finden.)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden
und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
·         Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
·         Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Perso­nen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
·         Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN
AT0000A18XM4,
·         Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
·         Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,
Schweiz, akzeptiert.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptver­sammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 30. Mai 2017
beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenom­men.
 
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teil­nimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden kön­nen.
 
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:
 

Per Post oder per Boten    ams AG
                           Tobelbader Straße 30
                           8141 Premstätten
Per Telefax                        +43 (1) 8900 500 - 86        
Per E-Mail                          anmeldung.ams@hauptversammlung.at, wobei die

Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Per SWIFT:                       GIBAATWGGMS - Message Type MT598; unbedingt
ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben.
Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich:                         bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort.
 
Vollmachtsformulare und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf
Ver­langen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ams.com abruf­bar.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 08. Juni 2017, 16
Uhr,bei der Gesellschaft einzulangen.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.
 
Als besonderer Service steht den Aktionärinnen und Aktionären ein unabhängiger
Stimm­rechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; nämlich Notar Dr. Walter Pisk, 8010 Graz,
Raubergasse 20; hiefür ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.ams.com ein spezielles Vollmachtsformular abruf­bar.
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Ge­sellschaft EUR 84.419.826,-- und ist zerlegt in 84.419.826 auf Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält per
13.04.2017 1.392.055 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 83.027.771 Stimmrechte.
 
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktio­närinnen und Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und Aktionäre
werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis mitzubringen.
 
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt um 09.00 Uhr.
 
Premstätten, im April 2017
                                        
                                  Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Moritz M. Gmeiner
Vice President Investor Relations
Tel: +43 3136 500-31211
Fax: +43 3136 500-931211
Email:  investor@ams.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: ams AG
             Tobelbader Strasse   30
             A-8141 Premstaetten
Telefon:     +43 3136 500-0
FAX:         +43 3136 500-931211
Email:        investor@ams.com
WWW:      www.ams.com
Branche:     Technologie
ISIN:        AT0000A18XM4
Indizes:     
Börsen:      Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange 
Sprache:    Deutsch

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