Tod ohne Vorwarnung: Was muss jetzt geregelt werden?
Düsseldorf (ots)
Ein Wimpernschlag und alles ist anders: Der plötzlich eintretende Tod eines geliebten Menschen ist für Angehörige besonders schlimm. Die Monuta Versicherungen klären mit Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M., unter anderem auf Erbrecht spezialisiert, auf, inwiefern für den abrupten Todesfall vorgesorgt werden kann, damit der bürokratische Aufwand für Angehörige so gering wie möglich bleibt.
Schlaganfall, Herzinfarkt, Autounfall - es kann jeden Tag passieren und jeden von uns treffen: der plötzliche Tod. Alleine im August letzten Jahres kamen in Deutschland über 300 Menschen in Folge eines Verkehrsunfalls ums Leben, belegen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Für die Angehörigen ein Albtraum. Doch neben Schock und Trauerbewältigung müssen die Angehörigen vor allem "organisatorische Belange" regeln. Eine finanzielle Absicherung sowie wichtige Vorsorgedokumente entlasten die Hinterbliebenen enorm und nehmen ihnen eine große Bürde. Im Folgenden klären die Monuta Versicherungen mit Unterstützung von Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M. darüber auf, welche Dokumente und Vollmachten essentiell sind.
1. Bei einer Bestattung summieren sich schnell die Kosten. Was wird oft vergessen?
Lutz Arnold: Oft wird der finanzielle Aufwand unterschätzt, den eine Bestattung haben kann: die eilig gedruckten Einladungskarten, der Sarg, der Blumenschmuck, die Kosten des Bestatters, der Grabstein, das Grab selbst sowie die städtischen Gebühren müssen bezahlt werden. Nicht selten kommt es vor, dass mit dem Verstorbenen ein Mietvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist besteht. Die Folge: Schnell sind Summen von 7.000 bis 9.000 Euro erreicht, die einer der Angehörigen vorstrecken und sich hinterher mühevoll von der Erbmasse zurückholen muss - sofern diese überhaupt ausreicht.
2. Was müssen Hinterbliebene bei Vollmachten, Verträgen und digitalem Nachlass beachten?
Lutz Arnold: Um welche Verträge und Rechnungen sich Angehörige kümmern müssen, ist leider nicht so leicht herauszubekommen. Ohne Vollmacht dürfen sie auch von Dritten, wie beispielsweise der Bank oder dem Vermieter, keine Auskunft erhalten. Am sinnvollsten ist es, die Kontoauszüge des Verstorbenen der letzten zwölf Monaten durchzugehen. So wird recht schnell ein erster Überblick geschaffen. Darüber hinaus sollten persönliche Passwörter und Login-Daten für bestimmte Vertrauenspersonen zugänglich sein. Das ermöglicht Hinterbliebenen, sich unkompliziert auch um das digitale Erbe zu kümmern. Dabei ist der digitale Nachlass gleich zu behandeln wie der analoge. Vor allem das Testament ist für Angehörige enorm wichtig und sollte schon zu Lebzeiten nicht vernachlässigt werden. Jene bevollmächtigte Person, die die Aufgabe hat, die Trauerfeier zu organisieren, sollte mit einer Vorsorge- beziehungsweise Generalvollmacht ausgestattet werden. Achtung: Beinhaltet die Vollmacht nicht die Klausel 'über den Tod hinaus', ist sie nach dem Tode nicht gültig und somit nicht rechtswirksam.
Nicht selten sind heftige Streitigkeiten unter den Erben und Angehörigen im Nachgang vorprogrammiert. Besonders in der Trauerphase sollten sich Hinterbliebene nicht damit beschäftigen müssen. Eine Sterbegeldversicherung kann hier aus meiner Sicht große Abhilfe verschaffen, vor allem wenn es sich um finanzielle Uneinigkeit handelt.
Checkliste Vorsorgedokumente - für den Fall der Fälle
Rechtlich:
- Vorsorgevollmacht - Patientenverfügung - Sorgerechtsverfügung (bei minderjährigen Kindern) - Bestattungsverfügung
Finanziell:
- Sterbegeldversicherung für finanzielle Absicherung abschließen
Organisatorisch:
- Festhalten medizinischer Informationen zu Allergien, Krankheiten und anderen ge-sundheitlichen Beeinträchtigungen - Gegebenenfalls Organspende-Ausweis ausfüllen - Passwortlisten (Stichwort: digitales Erbe - Login-Daten detailliert aufschreiben) - Hinweise, wie Bestattung ablaufen soll (zum Beispiel: Erd- oder Feuerbestattung?) - Namenslisten (Wer soll zur Trauerfeier kommen? Wer soll sich um die Trauerfeier kümmern?)
Persönlicher Tipp von Lutz Arnold: Alle nötigen Informationen in einem sogenannten "Not-fallordner" aufbewahren - im Falle des plötzlichen Todes ist das eine nicht zu unterschätzen-de Hilfe für Angehörige.
Über Lutz Arnold
Rechtsanwalt Lutz Arnold LL.M. hat an der Universität zu Köln Rechtswissenschaften studiert. Danach erwarb er in Großbritannien den Titel "Master of Law (LL.M.)" in Wirtschaftsrecht. Er ist Autor der Fachbücher "Allgemeines Verwaltungsrecht", "Öffentliches Recht" und "Verfassungsrecht". Beruflich war er in verschiedenen Unternehmen u.a. in leitenden Vertriebsfunktionen tätig. Seine Kanzlei ist seit 2003 auf Anlegerschutzrecht, Vermittlerrecht, Vorsorgeverfügungen und Erbrecht spezialisiert. Hier sind 20 Mitarbeiter an den Standorten Berlin und Dresden tätig. Herr Arnold ist verheiratet und hat eine Tochter. Zu seinen Hobbies gehören vor allem "Natur erleben" und Reisen.
Über Monuta
Monuta ist in den Niederlanden seit 1923 Spezialist für Bestattungen. In Deutschland gehört das Unternehmen zu den führenden Anbietern im Bereich der Sterbegeldversicherung und bietet mit der Trauerfall-Vorsorge eine einzigartige Form der Hinterbliebenen-Absicherung an. Diese geht im Gegensatz zur klassischen Sterbegeldversicherung über die rein finanzielle Absicherung hinaus und bietet einen umfassenden, individuellen Schutz bis hin zur kompletten Organisation der Bestattung.
Weitere Informationen zur Monuta Trauerfall-Vorsorge unter: www.monuta.de
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