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BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Thema: Wie erkenne ich geprüfte Feuerwerksartikel? - Wenn der Böller in der Hand explodiert

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  • Audiobeitrag - BAM pru?ft Feuerwerksartikel.mp3
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  • O-Ton Paket BAM Wie pru?ft die BAM Feuerwerksartikel.mp3
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Berlin (ots)

Anmoderationsvorschlag: Wenn zur Silvester mit viel Krach und jeder Menge Raketen das neue Jahr begrüßt wird, dann können Sie sicher sein, dass legal erworbene Feuerwerksartikel vorher einer|umfangreichen Prüfung unterzogen wurden. Zuständig dafür ist die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin. Sie prüft die Feuerwerksartikel auf Herz und Nieren. Ulf Hoffmann berichtet.

Sprecher: Bei der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung in Berlin knallt es nicht zu Silvester sondern im Sommer. Denn weit vor Silvester prüft die Behörde Feuerwerksartikel. Trotz Prüfung bleiben Feuerwerkskörper bleiben gefährlich, das gilt auch ausdrücklich für die Blitzknallkörper, die so genannten Polenböller, die die BAM auch untersucht hat. Sind die wirklich gefährlich? Dazu Heidrun Fink, Prüfleiterin bei der BAM (0:22 min)

O-Ton 1 (Heidrun Fink, 0:19 min): "Ja, wenn man einen Vergleich zu einem Schwarzpulverknallkörper nimmt, und man würde den in einer Hand zünden, dann sieht man bei einem Schwarzpulverknallkörper schon ein paar Verbrennungen an der Hand. Bei einem Blitzknallkörper würde man einige Finger verlieren."

Sprecher: Feuerwerksartikel werden an der BAM umfangreichen Tests unterzogen. Zum Beispiel simuliert man mit einem Rütteltest den Transport. (0:10 min)

O-Ton 2 (Heidrun Fink, 0:17 min): "Bei dem Rütteltisch werden die Gegenstände mit der 50fachen Erdbeschleunigung schlagartig abgebremst, und das über die Dauer von einer Stunde. Danach wird überprüft, ob die Gegenstände praktisch noch intakt sind. Ob nichts ausgerieselt ist."

Sprecher: Die Feuerwerkskörper werden aber auch erhöhter Temperatur ausgesetzt (0:05 min)

O-Ton 3 (Heidrun Fink, 0:22 min): "Hier haben wir zwei Optionen, wir können einmal zwei Tage bei 75 Grad warm lagern und einmal vier Wochen bei 50 Grad. Das kann der Antragsteller entscheiden. Anschließend werden die Gegenstände zwei Tage bei Raumtemperatur abgekühlt und dann der Funktionsprüfung unterzogen."

Sprecher: Am Ende müssen aber alle die Prüfung bestehen, sagt die Expertin für Pyrotechnik.

O-Ton 4 (Heidrun Fink, 0:11 min): "Es darf gar nichts durchfallen, es müssen alle Gegenstände den Anforderungen entsprechen. Wird ein Fehler festgestellt, dann führt dies zum Versagen dieser Zulassung".

Sprecher: Doch wie erkennt der Kunde, dass der Feuerwerkskörper geprüft wurde, zum Beispiel von der BAM? (0:06 min)

O-Ton 5 (Heidrun Fink, 0:15 min): "Anhand der Kennzeichnung. Jeder Gegenstand muss mit einer Registriernummer versehen werden, mit einer ID-Nummer und einem CE-Kennzeichen. Weiterhin muss die Kennzeichnung in deutscher Sprache sein, wenn es für den deutschen Markt ist."

Sprecher: Also noch einmal zum Mitschreiben: Auf zwei Nummern und ein CE-Kennzeichen achten - und bei Unsicherheit unter Bam.de die Nummer eingeben.

|Hinweis: Beitrag durch Herausschneiden von O-Ton 3 kürzbar. |

Pressekontakt:

Dr. Ulrike Rockland
Pressesprecherin
BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung
Unter den Eichen 87
12205 Berlin
Tel. 030 / 8104-1003
presse@bam.de

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