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BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Dialog über defekte Lithium-Batterien gestartet

Dialog über defekte Lithium-Batterien gestartet
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Durch zunehmende Elektromobilität und die damit verbundene Verwendung von Lithium-Batterien steigt die Notwendigkeit, beschädigte und defekte Batterien transportieren zu müssen. Problematisch werden defekte Lithium-Akkus, wenn sie z. B. durch Unfälle so geschädigt sind, dass ein Thermal Runaway (thermisches Durchgehen) nicht ausgeschlossen werden kann, d.h. wenn sie als kritisch eingestuft werden müssen. Kritische beschädigte Lithium-Batterien müssen unter ganz speziellen Vorkehrungsmaßnahmen transportiert werden. Die Sicherheitsvorkehrungen sind in den entsprechenden Gefahrgutvorschriften festgelegt und erfordern eine Genehmigung der zuständigen Behörde - in Deutschland ist dies die BAM.

Über den Transport von defekten Lithium-Batterien diskutierten auf Einladung der BAM Autohersteller, Entwickler von Transportbehältern und Transporteure am 15. Mai 2018 in Berlin. Denn wie die Anforderungen der internationalen Transportvorschriften sicher und effektiv umgesetzt werden können, beschäftigt auch die BAM. Bisher muss bei der BAM für jeden einzelnen Transport eine individuelle Festlegung beantragt werden. Künftige Vorschriften sollen die Genehmigungen vereinfachen und beschleunigen und die notwendige Sicherheit gewährleisten, indem die Gefährlichkeit der jeweiligen Lithium-Batterien berücksichtigt wird. Dafür setzt sich die BAM u. a. beim UN-Gremium Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods ein. Das Gremium gibt das sogenannte Orange Book, die Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter, heraus. Diese Empfehlungen werden dann in Europa über das ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route) - das international abgestimmte Regelwerk über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße - umgesetzt.

Im BAM-initiierten Workshop erläuterte Gudula Schwan vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Änderungen, die das neue, ab 2019 gültige ADR für den Transport der Lithium-Batterien mit sich bringen wird. Was den Umgang mit ihnen betrifft, werden in das Regelwerk eine Reihe von neuen Sondervorschriften aufgenommen. Gleichzeitig skizzierte Schwan, welche Themen in den kommenden Jahren anstehen. Unter anderem soll ein gefahrenbasiertes System zur Klassifizierung von Lithium-Batterien entwickelt werden.

Wie die BAM das Regelwerk in der Praxis anwendet und wie das bisherige System der Einzelfallgenehmigungen vereinfacht werden soll, erklärten Bernd-Uwe Wienecke und Dr. Anita Schmidt von der BAM. Die Details des Verfahrens werden in einer neuen BAM-Gefahrgutregel (BAM-GGR) festgelegt, deren erster Entwurf den beteiligten Kreisen noch in diesem Sommer vorgelegt werden soll.

Um die Vorgänge beim thermischen Durchgehen von defekten Lithium-Batterien noch besser einschätzen zu können, hat die BAM außerdem einen neuen Brandprüfstand eingerichtet. In ihm sollen neben der Temperatur und der Wärmestrahlung auch die beim Brand entstehenden Gase gemessen werden. Diese Daten können sowohl bei der Entwicklung neuer Gefahrgutumschließungen als auch bei der Fortentwicklung des internationalen Regelwerks hilfreich sein.

Kontakt: 
Venio Quinque, M.A., LL.M./LL.B. 
Leiter Referat Unternehmenskommunikation 
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) 
T: + 49 30 8104-1002  
presse@bam.de 
www.bam.de


Über die BAM 

Die BAM gewährleistet Sicherheit in Technik und Chemie. 
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist eine
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und
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Im Fokus aller Tätigkeiten in der Materialwissenschaft, der Werkstofftechnik und
der Chemie steht dabei die technische Sicherheit von Produkten und Prozessen.
Dazu werden Substanzen, Werkstoffe, Bauteile, Komponenten und Anlagen sowie
natürliche und technische Systeme von volkswirtschaftlicher Dimension und
gesellschaftlicher Relevanz erforscht und auf sicheren Umgang oder Betrieb
geprüft und bewertet. Die BAM entwickelt und validiert Analyseverfahren und
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