ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Grundsteuer: Kieler Kompromissvorschlag kann zu erheblichen Ungleichbehandlungen führen
Ein Dokument
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend erhalten Sie eine Pressemitteilung, die Sie auch als Datei im Anhang dieser E-Mail finden.
Grundsteuer: Kieler Kompromissvorschlag kann zu erheblichen Ungleichbehandlungen führen
Berlin, 20.01.2019 - Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, sieht den von Schleswig-Holstein eingebrachten Kompromissvorschlag für die Reform der Grundsteuer kritisch. Insbesondere eine Zonierung anhand der Bodenrichtwerte könne zu einer erheblichen Ungleichbehandlung führen.
"Zum einen hat der ZIA schon oftmals auf die nicht immer durchgängig gleiche Qualität von Bodenrichtwerten hingewiesen", sagt Dr. Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des ZIA-Ausschusses Steuerrecht. "Zum anderen können Spreizungen von 30 Prozent ober- und unterhalb eines Mittelwerts im Extremfall dazu führen, dass Grundstücke im Rahmen der Grundsteuer mit fast dem Doppelten ihres tatsächlichen Wertes besteuert werden. Hierdurch gibt es erhebliche Zweifel, ob eine solche Ausgestaltung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird." Falls die Spreizung jedoch verringert werde, tendiere die Bewertung wieder zu einer Einzelfallbetrachtung, die aufgrund des Aufwandes abzulehnen sei. "Darüber hinaus darf im Rahmen der Grundsteuerreform nicht nur an Wohnimmobilien gedacht werden", meint Volckens. "Eine möglichst einfache Bewertung von Wirtschaftsimmobilien muss bei der Reform ebenso im Fokus stehen - eine Lösung für diesen Gebäudetyp scheint das Kieler Modell jedoch nicht vorzusehen. Das wäre fahrlässig." Insgesamt müsse zudem die konkrete Wirkung dieses Kompromissvorschlags zusätzlich anhand einer Verprobung untersucht werden.
In der Diskussion um die künftige Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer hat laut Medienberichten die Schleswig-Holsteiner Finanzverwaltung einen Kompromissvorschlag ins Spiel gebracht. Dieser sieht unter anderem vor, dass der Wert nicht auf Basis des Bodenrichtwerts einzelner Grundstücke berechnet wird, sondern der mittlere Wert für einen Ort herangezogen werden soll. Wenn es dort zwischen einzelnen Lagen erhebliche Abweichungen gibt, soll der Ort für die Berechnung in Zonen eingeteilt werden, in denen der Wert nicht mehr als 30 Prozent voneinander abweicht.
Der ZIA Der Zentrale Immobilien Ausschuss e.V. (ZIA) ist der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft. Er spricht durch seine Mitglieder, darunter mehr als 25 Verbände, für rund 37.000 Unternehmen der Branche entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Der ZIA gibt der Immobilienwirtschaft in ihrer ganzen Vielfalt eine umfassende und einheitliche Interessenvertretung, die ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entspricht. Als Unternehmer- und Verbändeverband verleiht er der gesamten Immobilienwirtschaft eine Stimme auf nationaler und europäischer Ebene - und im Bundesverband der deutschen Industrie (BDI). Präsident des Verbandes ist Dr. Andreas Mattner. Kontakt André Hentz ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e.V. Leipziger Platz 9 10117 Berlin Tel.: 030/20 21 585 23 E-Mail: andre.hentz@zia-deutschland.de Internet: www.zia-deutschland.de
Weiteres Material zum Download Dokument: 190120_PM_ZIA_Grundsteuer-Kompromissvorschlag Kiel.docx