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Hamburgische Notarkammer

Werte erhalten - Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln

München (ots)

Deutschland ist die größte Volkswirtschaft in Europa und die viertgrößte der Welt. Eine wesentliche Säule dieses Erfolges ist der deutsche Mittelstand. Insgesamt existieren in Deutschland gut 3,7 Mio. Unternehmen. Der weit überwiegende Teil hat nur einen oder wenige Inhaber, oft sind es Familienunternehmen. Gleichwohl werden Nachfolgefragen nicht selten stiefmütterlich behandelt. Dabei ist es nicht nur aus gesamtwirtschaftlichen Gründen wichtig, dass sich Unternehmer frühzeitig Gedanken über ihre eigene Nachfolge machen.

Viele Unternehmer sind so auf ihr operatives Geschäft konzentriert, dass sie nicht an ihre Nachfolge denken. Zudem beschäftigen sie sich nur ungern mit dem Gedanken, sich vom eigenen Unternehmen - häufig das "Lebenswerk" - zu trennen. Nach aktuellen Umfragen hat nur knapp jeder Dritte Unternehmer fortgeschrittenen Alters Vorkehrungen für den Generationenwechsel getroffen. Diese Zahl ist umso erschreckender, bedenkt man die möglichen drastischen Konsequenzen einer versäumten Nachfolgeplanung.

"Wenn die Unternehmensnachfolge nicht geregelt ist und daher beispielweise mehrere Familienmitglieder als gesetzliche Erben das Unternehmen gemeinschaftlich erben, kann es zu erheblichem Streit kommen, an dem das Unternehmen im schlimmsten Fall zugrunde geht" erläutert Dr. Florian Meininghaus, Geschäftsführer der Landesnotarkammer Bayern. Der Unternehmensinhaber kann derlei Szenarien vermeiden, indem er zu Lebzeiten und bei Vollbesitz seiner geistigen Kräfte bestimmt, wie es mit dem Unternehmen weitergehen soll.

Glücklicherweise bietet das deutsche Recht eine Fülle an Regelungsmöglichkeiten zur Gestaltung der Nachfolge. Die Rechtsform des Unternehmens gibt die Rahmenbedingungen vor. Eine genaue Prüfung der gesetzlichen Vorgaben und etwaiger Gesellschaftsverträge ist daher unumgänglich. "Bei einer GmbH ist etwa darauf zu achten, ob und unter welchen Voraussetzungen die Satzung die Einziehung der Geschäftsanteile eines Gesellschafters bei dessen Tod erlaubt", sagt Dr. Meininghaus.

Ein Unternehmen muss auch nicht erst mit dem Tod des Firmenpatrons übergehen. Eine lebzeitige Übertragung erlaubt es dem Unternehmer, für einen geordneten Generationenwechsel zu sorgen und wichtige Fragen selbst zu entscheiden: Erfolgt die Übertragung über einen längeren Zeitraum, in dem der Unternehmer sich nach und nach aus dem operativen Geschäft zurückzieht, oder übergibt er das gesamte Unternehmen auf einen Schlag? Hat der Nachfolger eine Gegenleistung zu erbringen und wenn ja, soll diese in Form einer Einmalzahlung oder einer laufenden Rente gezahlt werden?

Wenn der Unternehmer die von ihm gewählte Nachfolgelösung den Familienmitgliedern zu seinen Lebzeiten selbst erklärt oder die Lösung sogar gemeinsam mit ihnen entwickelt, können diese sie erfahrungsgemäß auch besser nachvollziehen. Kommt hingegen erst nach dem Ableben des Unternehmers zum Vorschein, dass er nur eines seiner Kinder als Nachfolger bestimmt hat, ist der Unmut oft groß und Streit vorprogrammiert.

"Die Nachfolgeplanung ist eine sehr individuelle Angelegenheit, allgemeingültige Lösungen gibt es nicht", hält Dr. Meininghaus fest. Hinzu kommt, dass es sich um eine sowohl wirtschaftlich wie rechtlich komplexe Materie handelt. Das verdeutlicht, wie wichtig es ist, die Nachfolgeplanung nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sie möglichst frühzeitig anzugehen. Die Notare als Experten für Erb- und Schenkungsrecht ebenso wie für Unternehmensrecht unterstützen Sie hierbei gerne.

Pressekontakt:

Herr Notarassessor Dr. Claudius Eschwey
Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Landesnotarkammer Bayern
Denninger Straße 169
81679 München
Telefon: +49 (0)89 55166-0
Telefax: +49 (0)89 55166-234
E-Mail: presse@notarkasse.de

Falls Sie den Zitatgeber durch einen anderen Experten ersetzen
möchten, beziehen Sie sich bitte auf folgende Namen:
Herrn Dr. Stephan Schneider von der Hamburgischen Notarkammer,
Herrn Dr. Carsten Lindner von der Rheinischen Notarkammer,
Herrn Dr. Andreas Schumacher von der Notarkammer Koblenz,
Herrn Dr. Carsten Walter von der Notarkammer Baden-Württemberg,
Herrn Dr. Markus Müller von der Notarkammer Pfalz sowie
Herrn Dominik Hüren von der Bundesnotarkammer.

Sollten Sie Rückfragen oder Interesse an weiteren Informationen zu
diesem Thema haben, freuen wir uns, wenn Sie sich mit uns unter den
oben angegebenen Kontaktdaten in Verbindung setzen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des
Informationsdienstes Notar und Recht unter www.notar-recht.de

Original-Content von: Hamburgische Notarkammer, übermittelt durch news aktuell

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