Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Presseinformation: Verstoß gegen nationale und europarechtliche Vorschriften
Gutachter hält die Online-Versorgung mit orthopädischen Einlagen in sachlicher und rechtlicher Hinsicht für unzulässig
Digitale Innovationen bereichern das orthopädietechnische und orthopädieschuhtechnische Handwerk seit Jahren. Sie unterstützen das Fach bei der Versorgung der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten mit Hilfsmitteln in Deutschland. Auch bei Messung und Herstellung orthopädischer Einlagen können digitale Lösungen zum Einsatz kommen. Hingegen: „Die Versorgung mit Einlagen über Onlineanbieter wird bereits grundlegenden Anforderungen der Hilfsmittelversorgung aus rechtlicher und medizinischer Sicht nicht gerecht“, wie Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers, Fachanwalt für Medizinrecht und Facharzt für Allgemeinmedizin sowie Partner der Rechtsanwaltsgesellschaft MBB Ehlers, Ehlers & Partner in seinem „Gutachten zu der rechtlichen Bewertung des Outsourcings von Orthopädietechnikleistungen“ vom Februar 2023 erklärt.
Ein rein digitaler Vertrieb orthopädischer Einlagen über Online-Plattformen ist zum jetzigen Zeitpunkt und nach aktuellem Stand der Technik nicht möglich, wie Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers betont. Weder erlauben dies die gesetzlichen Rahmenbedingungen, noch bieten die digitalen Möglichkeiten die medizinisch notwendigen Gefahrverhütungskapazitäten. Im Gegenteil: „Das Outsourcing von Orthopädietechnikleistungen in beschriebener Art verstößt gegen nationale und europarechtliche Vorschriften. Denn es kann nicht gewährleistet werden, dass allgemeine Patienteninteressen und medizinisch notwendige Versorgungsschritte, wie Untersuchung, die erforderliche Überwachung und Nachversorgung, die individuelle fachgerechte Herstellung und Anpassung von orthopädischen Einlagen, allein durch Fernkontakt fachgemäß erfolgen“, erklärt der Fachanwalt und Facharzt. Die Gesetzesverstöße sind alle auf eine unzureichende Patientenversorgung durch reinen Onlinehandel zurückzuführen, so Prof. Ehlers weiter.
„Damit erteilt das ‚Gutachten zu der rechtlichen Bewertung des Outsourcing von Orthopädietechnikleistungen‘ allen aktuellen Bestrebungen eine Absage, das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufzuweichen und die Qualitätsstandards zu Lasten der Patienten in Deutschland zu senken“, unterstreicht Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT). „Die Gesundheit ist kein Spielplatz, auf dem man mit Warnungen von Fachgesellschaften und gesetzlichen Vorschriften nach Gutdünken verfahren kann. Der Gesetzgeber sollte das klarstellen.“
Das Gutachten wurde auf Initiative der Landesinnung Bayern für Orthopädie Technik erstellt. Neben zwölf Innungen des Spitzenverbandes für Orthopädie-Schuhtechnik e. V. (SpiOST) wurde es von sechs Landesinnungen für Orthopädie-Technik sowie den fünf Innungen für Orthopädie-Technik in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben.
Im Gutachten wurden die rechtliche Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen und der medizinische Nutzen bzw. die medizinischen Gefahrenquellen des Outsourcings von Orthopädietechnikleistungen am konkreten Beispielsfall der orthopädischen Fußeinlagen (PG 08) geprüft und dargelegt.
Eine Zusammenfassung des Gutachtens können Sie unter kommunikation@biv-ot.org abfordern.
Ansprechpartner für die Presse:
Kirsten Abel • Pressesprecherin des Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik
Reinoldistr. 7 -9 • 44135 Dortmund • Telefon: 01715608125 • E-Mail: abel@biv-ot.org
Über den Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik:
Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT)vertritt als Spitzenverband mehr als 4.500 Sanitätshäuser und orthopädie-technische Werkstätten mit über 45.000 Beschäftigten, die mehr als 25 Millionen Hilfsmittelversorgungen in Deutschland pro Jahr in mehr als 30 Bereichen verantworten.
Im pressum:
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund Postfach 10 06 51, 44006 Dortmund Tel.: 0231/557050-0, Fax: 0231/557050-40
E-Mail: info @ biv-ot.org
Vertreten durch: Präsident: Alf Reuter Vizepräsident: Albin Mayer Geschäftsführer: Diplom-Kaufmann Georg Blome
Rechtsform: Bundesinnungsverband als juristische Person des Privatrechts gem. § 85 Handwerksordnung (HWO)
Zuständige Aufsichtsbehörde: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, 10115 Berlin E-Mail: info@bmwi-bund.de
UST-ID: DE124651675