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Schon geriestert? Noch bis zum 31. Dezember Zulagen sichern
Stuttgart (ots)
Nur wenige Wochen verbleiben, dann ist das Jahr 2014 vorbei - und damit auch die Möglichkeit, sich die staatliche Riester-Förderung für 2012 zu sichern. Denn die Zulagen können nur zwei Jahre rückwirkend beantragt werden, danach entfällt der Anspruch auf Förderung.
Seit 2008 fördert der Staat Wohneigentum als Möglichkeit der privaten Altersvorsorge. Bis Mitte 2014 haben sich knapp 16 Millionen Sparer für einen Riester-Vertrag entschieden. Davon entfallen rund 1,3 Millionen Verträge allein auf den Wohn-Riester, wie Zahlen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) zeigen. Damit hat sich die Eigenheimrente hervorragend entwickelt. Im ersten Halbjahr 2014 haben die Sparer rund 111.000 Wohn-Riester-Verträge* abgeschlossen. Das ist ein Anstieg um fast zehn Prozent im Vergleich zum Vertragsbestand Ende 2013. Die Zuwächse bei den Geldrente-Produkten fallen wesentlich geringer aus.
"Ein Grund für die Beliebtheit von Wohn-Riester sind die gesetzlichen Neuerungen, die zu Jahresbeginn 2014 in Kraft getreten sind. Sie machen die Förderung noch flexibler und attraktiver", sagt Joachim Klein von der LBS. So können Riester-Darlehen und Riester-Bauspardarlehen seit diesem Jahr auch für die Umschuldung bereits bestehender Immobilienfinanzierungen eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der ursprüngliche Kredit zum Kauf oder Bau einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt wurde. Dies gilt unabhängig vom Erwerbszeitpunkt. Bisher galt hier als Stichtag der 1. Januar 2008. Davor erworbene Eigenheime waren von der Förderung ausgeschlossen.
Darüber hinaus können Sparer ihr Riester-Guthaben nun auch zur Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen für mehr Barrierefreiheit einsetzen. Weitere Änderungen betreffen unter anderem die Besteuerung des geförderten Kapitals: Bislang konnten Riester-Sparer nur zu Beginn der Auszahlungsphase zwischen einer rabattierten Einmalbesteuerung von 70 Prozent des geförderten Kapitals und der Besteuerung in gleichen Raten bis zum 85. Lebensjahr wählen. Seit diesem Jahr besteht die Möglichkeit zur Einmalbesteuerung jederzeit während der gesamten Auszahlungsphase.
*Die Zahlen beziehen sich auf den Nettozuwachs (den Zuwachs des Vertragsbestands abzüglich der stornierten Verträge)
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