EANS-Stimmrechte: UNIQA Insurance Group AG
Veröffentlichung einer Mitteilung
gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
-------------------------------------------------------------------------------- Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Veröffentlichung gemäß § 93 BörseG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Veröffentlichung einer gemeinsamen Meldung gemäß §§ 91 ff BörseG von Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft (im eigenen Namen und als Mutterunternehmen für die beteiligten Konzernunternehmen; § 91 Abs 3 BörseG), Austria Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Privatstiftung (im eigenen Namen und als Mutterunternehmen von Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH; § 91 Abs 3 BörseG) und Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung Aufgrund der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals von UNIQA Insurance Group AG ("UNIQA") von EUR 214.247.900,00 durch Ausgabe von 88.102.100 neuen, auf Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien mit Stimmrecht mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals je Aktie von EUR 1,00 gegen Bareinlagen um EUR 88.102.100,00 auf EUR 302.350.000,00 (die "KE") ist die Beteiligung der Kernaktionäre von UNIQA (wie in dieser Stimmrechtsmitteilung bezeichnet), die ihre Bezugsrechte nicht ausgeübt haben, vermindert worden. Das Grundkapital von UNIQA beträgt nach Durchführung der KE EUR 302.350.000,00 und ist in 302.350.000 auf Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien mit Stimmrecht zerlegt. In Zusammenhang mit dem Angebot von bis zu 101.026.283 Aktien von UNIQA auf Grundlage des von der Finanzmarktaufsicht am 23.9.2013 gebilligten und am selben Tag veröffentlichten Prospekts (der "Prospekt") haben ferner zwei der Kernaktionäre von UNIQA Stückaktien mit Stimmrecht an UNIQA aufgrund einer Wertpapierleihe zur Erfüllung der im Prospekt beschriebenen Mehrzuteilungsoption Raiffeisen Centrobank AG, 1015 Wien, Tegetthoffstraße 1, zur Verfügung gestellt, und zwar wie folgt: RZB Versicherungsbeteiligung GmbH 3.247.395 Stückaktien 1,07 % Austria Versicherungsverein Beteiligungs- Verwaltungs GmbH 3.402.605 Stückaktien 1,13 % (zusammen die "Übertragung"). Die Übertragung fand am 14.10.2013 statt. Die Wertpapierleihe ist unentgeltlich. Sie endet spätestens am 21.12.2013. Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft (im eigenen Namen und als Mutterunternehmen für die beteiligten Konzernunternehmen; § 91 Abs 3 BörseG), Austria Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Privatstiftung (im eigenen Namen und als Mutterunternehmen von Austria Versicherungsverein Beteiligungs- Verwaltungs GmbH; § 91 Abs 3 BörseG) und Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung teilen gemeinsam (siehe § 5 Abs 3 TransV) nachfolgenden Stand von deren Stimmrechten an UNIQA mit. Nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht sind Stimmrechte gemäß §§ 91 und 92 BörseG und Finanzinstrumente gemäß § 91a BörseG unabhängig voneinander und jeweils eigenständig zu melden, sodass insoweit zwei Meldesäulen bestehen (siehe 2.3.1 des Rundschreibens der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 19.6.2013 betreffend Melde- und Veröffentlichungspflichten von Emittenten (der "Emittentenleitfaden")). Zusätzlich hat gemäß § 91a Abs 7 BörseG eine Zusammenrechnung der Stimmrechte gemäß §§ 91 und 92 BörseG und der Finanzinstrumente gemäß § 91a BörseG stattzufinden. 1. Zurechenbare Stimmrechte von Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft an UNIQA 1.1 Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft, 1030 Wien, Am Stadtpark 9, FN 58882t ("RZB"), ist Alleingesellschafterin der RZB - BLS Holding GmbH 1030 Wien, Am Stadtpark 9, FN 217070x ("RZB - BLS"), welche ihrerseits Alleingesellschafterin von RZB Versicherungsbeteiligung GmbH, 1030 Wien, Am Stadtpark 9, FN 217072z ("RZB VERSBET"), ist. RZB VERSBET ist unmittelbar an UNIQA beteiligt (siehe unten 1.5 zu Stand vor und nach KE und Übertragung). Die Beteiligung von RZB VERSBET an UNIQA ist gemäß § 92 Z 4 BörseG RZB zuzurechnen. 1.2 RZB VERSBET hält eine unmittelbare kontrollierende Beteiligung an BL Syndikat Beteiligungs Gesellschaft m.b.H., 1030 Wien, Am Stadtpark 9, FN 152819i ("BL SYNDIKAT"). BL SYNDIKAT ist unmittelbar an UNIQA beteiligt (siehe unten 1.5 zu Stand vor und nach KE und Übertragung). Die Beteiligung von BL SYNDIKAT an UNIQA ist gemäß § 92 Z 4 BörseG RZB zuzurechnen. 1.3 RZB VERSBET ist Alleingesellschafterin von UQ Assekuranz Holding GmbH, 1030 Wien, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, FN 217075d, welche ihrerseits Alleingesellschafterin von UQ Beteiligung GmbH, 1030 Wien, Am Stadtpark 9, FN 217104x ("UQ BETEILIGUNG"), ist. UQ BETEILIGUNG ist unmittelbar an UNIQA beteiligt (siehe unten 1.5 zu Stand vor und nach KE und Übertragung). Die Beteiligung von UQ BETEILIGUNG an UNIQA ist gemäß § 92 Z 4 BörseG RZB zuzurechnen. 1.4 Soweit Raiffeisen Centrobank AG in ihrer Funktion als Market Maker über einen variablen Bestand an Aktien an UNIQA verfügt, ist dieser gemäß § 91 Abs 2a BörseG nicht in die Berechnung der Stimmrechte einzubeziehen. 1.5 Der gesamte Bestand der RZB gemäß §§ 91 und 92 BörseG zurechenbaren Stimmrechte (vor und nach Durchführung der KE und der Übertragung) setzt sich - in Prozent jeweils gerundet - zusammen wie folgt: Anzahl Stimmrechte/Prozent Anzahl Stimmrechte/Prozent VOR KE und Übertragung NACH KE und Übertragung RZB VERSBET 16.453.266 / 7,68 % 13.205.871 / 4,37 % BL SYNDIKAT 70.328.919 / 32,83 % 70.328.919 / 23,26 % UQ BETEILIGUNG 10.230.585 / 4,78 % 10.230.585 / 3,38 % Summe 97.012.770 / 45,28 % 93.765.375 / 31,01 % RZB VERSBET hat dadurch hinsichtlich der RZB VERSBET gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechte die Stimmrechtsschwelle von 5 % unterschritten. RZB VERSBET hat dadurch hinsichtlich der RZB VERSBET gemäß §§ 91 und 92 BörseG (dh einschließlich BL SYNDIKAT und UQ BETEILIGUNG) zurechenbaren Stimmrechte die Stimmrechtsschwellen von 45 %, 40 % und 35 % unterschritten. BL SYNDIKAT hat dadurch hinsichtlich der BL SYNDIKAT gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechte die Stimmrechtsschwelle von 30 % und 25 % unterschritten. UQ BETEILIGUNG hat dadurch hinsichtlich der UQ BETEILIGUNG gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechte die Stimmrechtsschwelle von 4 % unterschritten. RZB hat dadurch hinsichtlich der RZB gemäß §§ 91 und 92 BörseG zurechenbaren Stimmrechte die Stimmrechtsschwellen von 45 %, 40 % und 35 % unterschritten. Der Rückübertragungsanspruch von RZB VERSBET für 3.247.395 Stückaktien (= Stimmrechte) aus der Wertpapierleihe ist als sonstiges vergleichbares (derivatives) Instrument gemäß § 91a Abs 1 Z 1 BörseG einzuordnen (siehe 2.3.2 des Emittentenleitfadens) und führt aufgrund der gemäß § 91a Abs 7 BörseG vorzunehmenden Zusammenrechnung aller Stimmrechte gemäß §§ 91 bis 92 BörseG zu folgendem Gesamtbestand von Stimmrechten gemäß §§ 91 und 92 BörseG und Finanzinstrumenten gemäß § 91a BörseG, der RZB zurechenbar ist: Anzahl Stimmrechte/Prozent Anzahl Stimmrechte/Prozent zusammengerechnet gemäß § 91a BörseG RZB VERSBET 16.453.266 / 5,44 % 3.247.395 / 1,07 % BL SYNDIKAT 70.328.919 / 23,26 % 0 / 0,00 % UQ BETEILIGUNG 10.230.585 / 3,38 % 0 / 0,00 % Summe 97.012.770 / 32,09 % 3.247.395 / 1,07 % Bei Zusammenrechnung aller zurechenbaren Stimmrechte gemäß §§ 91 bis 92 BörseG sind folgende Stimmrechtsschwellen unterschritten worden: RZB VERSBET 45 %, 40 % und 35 % BL SYNDIKAT 30 % und 25 % UQ BETEILIGUNG 4 % RZB 45 %, 40 % und 35 % 2. Zurechenbare Stimmrechte von Austria Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Privatstiftung an UNIQA 2.1 Austria Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Privatstiftung, 1020 Wien, Untere Donaustraße 25, FN 94598s ("AUSTRIA PS"), ist Alleingesellschafterin von Austria Versicherungsverein Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, 1020 Wien, Untere Donaustraße 25, FN 266947w ("AUSTRIA BETEILIGUNGS VERWALTUNG"). AUSTRIA PS und AUSTRIA BETEILIGUNGS VERWALTUNG sind jeweils unmittelbar an UNIQA beteiligt (siehe unten 2.2 zu Stand vor und nach Durchführung der KE und der Übertragung). Die Beteiligung von AUSTRIA BETEILIGUNGS VERWALTUNG an UNIQA ist gemäß § 92 Z 4 BörseG AUSTRIA PS zuzurechnen. 2.2 Der gesamte Bestand der AUSTRIA PS zurechenbaren Stimmrechte (vor und nach Durchführung der KE und der Übertragung) setzt sich - in Prozent jeweils gerundet - zusammen wie folgt: Anzahl Stimmrechte/Prozent Anzahl Stimmrechte/Prozent VOR KE und Übertragung NACH KE und Übertragung AUSTRIA PS 21.279.295 / 9,93 % 21.279.295 / 7,04 % AUSTRIA BETEILIGUNGS VERWALTUNG 73.204.188 / 34,17 % 69.801.583 / 23,09 % Summe 94.483.483 / 44,10 % 91.080.878 / 30,12 % AUSTRIA BETEILIGUNGS VERWALTUNG hat dadurch hinsichtlich der AUSTRIA BETEILIGUNGS VERWALTUNG gemäß § 91 BörseG zurechenbaren Stimmrechte die Stimmrechtsschwelle von 30 % und 25 % unterschritten. AUSTRIA PS hat dadurch hinsichtlich der AUSTRIA PS gemäß §§ 91 und 92 BörseG zurechenbaren Stimmrechte die Stimmrechtsschwellen von 40 % und 35 % unterschritten. Der Rückübertragungsanspruch von AUSTRIA BETEILIGUNGS VERWALTUNG für 3.402.605 Stückaktien (= Stimmrechte) aus der Wertpapierleihe ist als sonstiges vergleichbares (derivatives) Instrument gemäß § 91a Abs 1 Z 1 BörseG einzuordnen und führt aufgrund der gemäß § 91a Abs 7 BörseG vorzunehmenden Zusammenrechnung aller Stimmrechte gemäß §§ 91 bis 92 BörseG zu folgendem Gesamtbestand von Stimmrechten gemäß §§ 91 und 92 BörseG und Finanzinstrumenten gemäß § 91a BörseG, der AUSTRIA PS zurechenbar ist: Anzahl Stimmrechte / Prozent Anzahl Stimmrechte / Prozent zusammengerechnet gemäß § 91a BörseG AUSTRIA PS 21.279.295 / 7,04 % 0 / 0,00 % AUSTRIA BETEILIGUNGS VERWALTUNG 73.204.188 / 24,21 % 3.402.605 / 1,13 % Summe 94.483.483 / 31,25 % 3.402.605 / 1,13 % Bei Zusammenrechnung aller zurechenbaren Stimmrechte gemäß §§ 91 bis 92 BörseG sind folgende Stimmrechtsschwellen unterschritten worden: AUSTRIA BETEILIGUNGS VERWALTUNG 30 % und 25 % AUSTRIA PS 40 % und 35 % 3. Zurechenbare Stimmrechte von Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung an UNIQA 3.1 Collegialität Versicherungsverein Privatstiftung, 1020 Wien, Untere Donaustraße 25, FN 75733y ("COLLEGIALITÄT"), ist unmittelbar an UNIQA beteiligt (siehe unten 3.2 zu Stand vor und nach Durchführung der KE und der Übertragung). 3.2 Der gesamte Bestand der COLLEGIALITÄT gemäß §§ 91 und 92 BörseG zurechenbaren Stimmrechte (vor und nach Durchführung der KE und der Übertragung) setzt sich - in Prozent jeweils gerundet - zusammen wie folgt: Anzahl Stimmrechte / Prozent Anzahl Stimmrechte / Prozent VOR KE und Übertragung NACH KE und Übertragung COLLEGIALITÄT 7.166.041 / 3,34 % 7.166.041 / 2,37 % Stimmrechtsschwellen gemäß §§ 91 und 92 BörseG sind nicht erreicht, überschritten oder unterschritten worden. COLLEGIALITÄT hält keine Finanzinstrumente gemäß § 91a BörseG. 4. Zurechnung gemäß § 91 Abs 1 iVm § 92 Z 1 BörseG Aufgrund der zwischen RZB, BL SYNDIKAT, AUSTRIA PS und COLLEGIALITÄT (RZB, BL SYNDIKAT, AUSTRIA PS und COLLEGIALITÄT gemeinsam die "SYNDIKATSPARTNER") abgeschlossenen Syndikatsvereinbarung mit Stimmbindung (das "SYNDIKAT") sind die von jedem einzelnen der SYNDIKATSPARTNER unmittelbar oder mittelbar an UNIQA gehaltenen Stimmrechtsanteile den jeweils anderen SYNDIKATSPARTNERN gemäß § 92 Z 1 BörseG wechselseitig zuzurechnen. Der gesamte Bestand der dem SYNDIKAT gemäß §§ 91 und 92 BörseG zurechenbaren Stimmrechte (vor und nach Durchführung der KE und der Übertragung) setzt sich - in Prozent jeweils gerundet - zusammen wie folgt: Anzahl Stimmrechte / Prozent Anzahl Stimmrechte / Prozent VOR KE und Übertragung NACH KE und Übertragung RZB (zurechenbar): 97.012.770 / 45,28 % 93.765.375 / 31,01 % AUSTRIA PS (zurechenbar): 94.483.483 / 44,10 % 91.080.878 / 30,12 % COLLEGIALITÄT: 7.166.041 / 3,34 % 7.166.041 / 2,37 % Summe SYNDIKAT: 198.662.294 / 92,73 % 192.012.294 / 63,51 % Das SYNDIKAT hat dadurch hinsichtlich der dem SYNDIKAT gemäß §§ 91 und 92 BörseG zurechenbaren Stimmrechte die Stimmrechtsschwellen von 90 % und 75 % unterschritten. Der Rückübertragungsanspruch von RZB VERSBET und von AUSTRIA BETEILIGUNGS VERWALTUNG für insgesamt 6.650.000 Stückaktien (= Stimmrechte) aus der Wertpapierleihe ist als sonstiges vergleichbares (derivatives) Instrument gemäß § 91a Abs 1 Z 1 BörseG einzuordnen und führt aufgrund der gemäß § 91a Abs 7 BörseG vorzunehmenden Zusammenrechnung aller Stimmrechte gemäß §§ 91 bis 92 BörseG zu folgendem Gesamtbestand von Stimmrechten gemäß §§ 91 und 92 BörseG und Finanzinstrumenten gemäß § 91a BörseG, der dem SYNDIKAT zurechenbar ist: Anzahl Stimmrechte / Prozent Anzahl Stimmrechte / Prozent zuammengerechnet gemäß § 91a BörseG RZB (zurechenbar): 97.012.770 / 32,09 % 3.247.395 / 1,07 % AUSTRIA PS (zurechenbar): 94.483.483 / 31,25 % 3.402.605 / 1,13 % COLLEGIALITÄT: 7.166.041 / 2,37 % 0 / 0,00 % Summe SYNDIKAT: 198.662.294 / 65,71 % 6.650.000 / 2,20 % Bei Zusammenrechnung aller dem SYNDIKAT zurechenbaren Stimmrechte gemäß §§ 91 bis 92 BörseG sind die Stimmrechtsschwellen von 90 % und 75 % unterschritten worden. Rückfragehinweis: UNIQA Insurance Group AG Norbert Heller Tel.: +43 (01) 211 75-3414 mailto:norbert.heller@uniqa.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: UNIQA Insurance Group AG Untere Donaustraße 21 A-1029 Wien Telefon: 01/211 75-0 Email: investor.relations@uniqa.at WWW: http://www.uniqagroup.com Branche: Versicherungen ISIN: AT0000821103 Indizes: WBI, ATX Prime Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
Original-Content von: UNIQA Insurance Group AG, übermittelt durch news aktuell