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UNIQA Insurance Group AG

EANS-News: UNIQA Insurance Group AG
Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
  Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf/Hauptversammlung

Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG

Die 16. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Insurance Group AG, 1029 Wien,
Untere Donaustraße 21 hat am 26. Mai 2015 den folgenden Beschluss zu
Tagesordnungspunkt 6. gefasst:

"Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien
gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG zu erwerben, wobei die
Gesellschaft - zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft
bereits erworben hat und noch besitzt - eigene Aktien höchstens im Ausmaß von
bis zu 10 % des Grundkapitals, und zwar auch unter wiederholter Ausnutzung der
10 % Grenze, sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss
des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erwerben darf, die Ermächtigung
von einschließlich 28.11.2015 bis einschließlich 27.05.2018, also für 30 Monate,
gilt und eigene Aktien gemäß dieser Ermächtigung zu einem Gegenwert von
mindestens EUR 7,00 und höchstens EUR 20,00 je Stückaktie erworben werden
dürfen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von
Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 AktG).
Die gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG erworbenen eigenen
Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab
Erteilung der Ermächtigung auf andere Weise als über die Börse oder durch
öffentliches Angebot veräußert werden, nämlich (i) zum Zweck der Durchführung
eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des
Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des
Vorstands und/oder leitende Angestellte oder eines Aktienoptionsplans für
Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden
Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder leitende
Angestellte jeweils der Gesellschaft und gegebenenfalls von mit ihr verbundenen
Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben,
Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder
Ausland oder (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder
(iv) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Vorstand wird ermächtigt, ohne
weitere Befassung der Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats
erworbene eigene Aktien einzuziehen, und der Aufsichtsrat wird ermächtigt,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu
beschließen."

Rückfragehinweis:
UNIQA Insurance Group AG 
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller@uniqa.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG
             Untere Donaustraße 21
             A-1029 Wien
Telefon:     01/211 75-0
Email:        investor.relations@uniqa.at
WWW:         http://www.uniqagroup.com
Branche:     Versicherungen
ISIN:        AT0000821103
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: UNIQA Insurance Group AG, übermittelt durch news aktuell

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