EANS-News: UNIQA Insurance Group AG
Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Aktienrückkauf/Hauptversammlung Bekanntmachung gemäß § 82 Abs 9 BörseG Die 16. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA Insurance Group AG, 1029 Wien, Untere Donaustraße 21 hat am 26. Mai 2015 den folgenden Beschluss zu Tagesordnungspunkt 6. gefasst: "Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG zu erwerben, wobei die Gesellschaft - zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt - eigene Aktien höchstens im Ausmaß von bis zu 10 % des Grundkapitals, und zwar auch unter wiederholter Ausnutzung der 10 % Grenze, sowohl über die Börse als auch außerbörslich auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Andienungsrechts der Aktionäre erwerben darf, die Ermächtigung von einschließlich 28.11.2015 bis einschließlich 27.05.2018, also für 30 Monate, gilt und eigene Aktien gemäß dieser Ermächtigung zu einem Gegenwert von mindestens EUR 7,00 und höchstens EUR 20,00 je Stückaktie erworben werden dürfen. Die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien umfasst auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 AktG). Die gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG erworbenen eigenen Aktien können mit Zustimmung des Aufsichtsrats innerhalb von fünf Jahren ab Erteilung der Ermächtigung auf andere Weise als über die Börse oder durch öffentliches Angebot veräußert werden, nämlich (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte oder eines Aktienoptionsplans für Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und/oder leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des Vorstands und/oder leitende Angestellte jeweils der Gesellschaft und gegebenenfalls von mit ihr verbundenen Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder (iii) zur Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder (iv) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen. Der Vorstand wird ermächtigt, ohne weitere Befassung der Hauptversammlung mit Zustimmung des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien einzuziehen, und der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen." Rückfragehinweis: UNIQA Insurance Group AG Norbert Heller Tel.: +43 (01) 211 75-3414 mailto:norbert.heller@uniqa.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Unternehmen: UNIQA Insurance Group AG Untere Donaustraße 21 A-1029 Wien Telefon: 01/211 75-0 Email: investor.relations@uniqa.at WWW: http://www.uniqagroup.com Branche: Versicherungen ISIN: AT0000821103 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
Original-Content von: UNIQA Insurance Group AG, übermittelt durch news aktuell