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Online-Pressebriefing: Ist die EU gegen potenziell bedrohliche ausländische Investitionen gewappnet? Mittwoch, 6. Dezember 2023, 10.00 Uhr (Anmeldung erforderlich)

Einladung an die Presse

Ist die EU gegen potenziell bedrohliche ausländische Investitionen gewappnet?

  • Online-Pressebriefing mit Sperrfrist: Mittwoch, 6. Dezember 2023 um 10.00 Uhr MEZ (Anmeldung erforderlich)
  • Veröffentlichung am selben Tag um 17.00 Uhr (MEZ)
  • Einzelinterviews auf Anfrage (je nach verfügbaren Terminen)

Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seinem aktuellen Sonderbericht über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der EU ein. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, den 6. Dezember 2023 um 10.00 Uhr (MEZ) in englischer Sprache statt. Es gilt eine Sperrfrist.

Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Prüfung zu verschaffen und deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit dem für die Prüfung zuständigen Hofmitglied Mihails Kozlovs zu diskutieren.

Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Dienstag, 5. Dezember 2023, 13.00 Uhr (MEZ) mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können.

SPERRVERMERK: Angemeldete Teilnehmer erhalten auf Anfrage im Vorfeld des Briefings den Bericht und die Pressemitteilung, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Beide Dokumente werden am 6. Dezember 2023, um 17.00 Uhr (MEZ) auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.

Hintergrund

Im Jahr 2021 flossen ausländische Direktinvestitionen in Höhe von rund 117 Milliarden Euro in die EU. Investitionen dieser Art können in den Ländern, in die die Gelder fließen, Wachstum und Innovationen fördern, zur Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze und zur Weiterentwicklung des Personals beitragen, den Lebensstandard erhöhen und vieles mehr. Allerdings kann von ausländischen Investitionen in strategische oder sensible Vermögenswerte, wie Häfen, Kernkraftwerke, Halbleiter oder Mikrochips mit doppeltem Verwendungszweck, mitunter das Risiko einer unerwünschten Kontrolle durch Investoren aus Drittländern ausgehen, die möglicherweise ihrerseits von ausländischen Regierungen oder Streitkräften kontrolliert werden. Die EU hat einen Mechanismus für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission geschaffen, um ausländische Direktinvestitionen, die eine Bedrohung für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung darstellen können, zu überprüfen und potenziell einzuschränken. Der Europäische Rechnungshof hat bewertet, ob die EU-Vorschriften für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen dazu beitragen, diese Risiken effizient und wirksam zu bewältigen. Er wird darüber berichten, wie der derzeitige Rahmen verbessert werden könnte. Die Prüfung erstreckte sich auf den Zeitraum von der Verabschiedung der Verordnung über die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen im Jahr 2020 bis September 2023.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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