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Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors

Geht es mit den Ausgaben aus dem 724 Milliarden Euro schweren Corona-Aufbaufonds der EU voran wie geplant?

Einladung an die Presse

für den 2. September 2024

Geht es mit den Ausgaben aus dem 724 Milliarden Euro schweren Corona-Aufbaufonds der EU voran wie geplant?

  • Online-Pressebriefing (es gilt eine Sperrfrist): Montag, 2. September 2024 um 11.00 Uhr (MESZ)
  • Veröffentlichung: Montag, 2. September 2024 um 17.00 Uhr (MESZ)

Der Europäische Rechnungshof lädt Sie zu einem Online-Pressebriefing zu seinem aktuellen Sonderbericht über die Ausschöpfung der Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) – dem mit 724 Milliarden Euro ausgestatteten Kernstück des Aufbauinstruments "NextGenerationEU" – ein. Das Briefing findet am Montag, den 2. September 2024 um 11.00 Uhr (MESZ) statt.

Das Briefing soll Ihnen Gelegenheit geben, sich einen detaillierten Überblick über die Prüfung zu verschaffen und deren Schlussfolgerungen und Empfehlungen in ihren Gesamtzusammenhang zu stellen. Sie erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, den Bericht mit Ivana Maletić, Mitglied des Rechnungshofs, und Vertretern des Prüfungsteams zu diskutieren.

Anmeldung: Bitte teilen Sie uns bis Freitag, 30. August 2024, 13.00 Uhr mit, ob Sie an dem Online-Briefing teilnehmen möchten. Sie erhalten dann detaillierte Anweisungen, wie Sie sich zuschalten können. Um eine fundierte Diskussion zu ermöglichen, können angemeldete Teilnehmer auf Anfrage im Vorfeld des Briefings den Bericht und die Pressemitteilung erhalten, die jedoch einer Sperrfrist unterliegen. Beide Dokumente werden am Montag, dem 2. September 2024, um 17.00 Uhr auf der Website des Europäischen Rechnungshofs veröffentlicht.

Hintergrund

Aus der im Februar 2021 eingerichteten ARF werden Reformen und Investitionen in den EU-Ländern finanziert, die zwischen dem Beginn der Corona-Pandemie im Februar 2020 und Ende August 2026 durchgeführt werden. Sie umfasst sechs Schwerpunktbereiche, darunter der ökologische und der digitale Wandel. Bei der ARF handelt es sich um einen neuartigen Finanzierungsmechanismus, der nicht auf den tatsächlich angefallenen Kosten beruht. Die Europäische Kommission kann bis zu 338 Milliarden Euro an Finanzhilfen und bis zu 385,8 Milliarden Euro an Darlehen bereitstellen. Die EU-Länder können die Mittel nach und nach erhalten, und zwar in Abhängigkeit davon, welche Fortschritte sie beim Erreichen sogenannter Etappenziele und Zielwerte machen.

Die ARF wurde eingerichtet, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie abzumildern – wofür eine rasche Inanspruchnahme der Mittel entscheidend war – und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten widerstandsfähiger zu machen. Nach der Hälfte ihrer Laufzeit untersuchten die Prüfer die Konzeption und Durchführung der ARF, um zu bewerten, ob die Mittel aus der Fazilität wie geplant ausgezahlt und ausgeschöpft wurden und ob Risiken in Bezug auf die Mittelausschöpfung und den Abschluss der Maßnahmen in der zweiten Hälfte der Durchführung der ARF bestehen. Die Prüfer führten Vor-Ort-Besuche in vier Ländern durch: Spanien, Italien, Slowakei und Rumänien.

Pressekontakt

Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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