Europäischer Rechnungshof - European Court of Auditors
Trotz Milliarden aus Brüssel: Arbeitsmarkt-Probleme in der EU nicht angepackt
Pressemitteilung
Luxemburg, 26. März 2025
Trotz Milliarden aus Brüssel: Arbeitsmarkt-Probleme in der EU nicht angepackt
- Die EU stellt 650 Milliarden Euro bereit, um den Wiederaufbau nach Corona und die Widerstandsfähigkeit der EU-Länder zu fördern.
- EU-Länder missachten bei ihren Wiederaufbau-Reformen viele der Empfehlungen aus Brüssel.
- Bedeutende strukturelle Probleme auf den Arbeitsmärkten bleiben ungelöst.
Die EU-Länder haben ihre Arbeitsmarktprobleme im Rahmen der von ihnen zugesagten Reformen nur teilweise in Angriff genommen – und dies, obwohl sie als Gegenleistung Geld aus der nach der Corona-Pandemie eingerichteten, 650 Milliarden Euro schweren Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) erhalten haben. Dies geht aus einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Mit den ARF-Reformen seien zwar durchaus Ergebnisse erzielt worden, doch sei die Hälfte der Empfehlungen des Rates der EU entweder überhaupt nicht umgesetzt oder nur am Rande berücksichtigt worden. In einigen Ländern seien daher für die EU-Bürger besonders wichtige strukturelle Probleme nicht in Angriff genommen worden. Dazu gehörten etwa die Integration schutzbedürftiger Menschen in den Arbeitsmarkt oder die steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit.
Mit der ARF hat die EU erstmals die Umsetzung wirtschaftlicher und sozialer Reformen – unter anderem in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik – zur Bedingung ihrer finanziellen Unterstützung der Mitgliedstaaten gemacht. Um EU-Gelder zu erhalten, mussten sich die Mitgliedstaaten zu einer Reihe von Investitionen und Reformen verpflichten. Diese sollten dazu beitragen, "alle oder einen wesentlichen Teil" der Herausforderungen anzugehen, zu deren Bewältigung der Rat der EU sie zuvor in seinen länderspezifischen Empfehlungen aufgefordert hatte.
"Brüssel nutzt die ARF-Mittel als Anreiz für die EU-Länder, wichtige Strukturreformen durchzuführen und ihre Volkswirtschaften widerstandsfähiger zu machen", so Ivana Maletić, die als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs für den Bericht zuständig ist. "Im Arbeitsmarktbereich wurden jedoch einige strukturelle Probleme, die für die Bürgerinnen und Bürger der EU besonders wichtig sind, mit den Reformen überhaupt nicht angegangen. Außerdem gibt es bisher bei rund der Hälfte der Reformen keine Belege dafür, dass sie zu greifbaren Ergebnissen geführt oder sich auf die Arbeitsmärkte ausgewirkt hätten."
In ihre nationalen Aufbau- und Resilienzpläne nahmen die Mitgliedstaaten fast 100 Arbeitsmarktreformen auf, die unterschiedlich umfangreich und ehrgeizig waren. Mehrere Reformen haben nach Ansicht der Prüfer das Potenzial, strukturelle Herausforderungen zu bewältigen, wie z. B. die Reform der Arbeitslosenversicherung in Frankreich. Bei anderen – wie z. B. der befristeten Maßnahme "Sozialgarantie 2021" in Deutschland – sei es jedoch eher unwahrscheinlich, dass sie größere Veränderungen bewirken können. Mit den Reformen seien nur 40 % der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen weitgehend umgesetzt worden, 26 % der Empfehlungen seien damit kaum berücksichtigt und 34 % gar nicht in Angriff genommen worden. Außerdem habe kein EU-Land die Empfehlungen für den Arbeitsmarkt im Rahmen der ARF-Reformen vollständig umgesetzt. Die Pläne von vier Mitgliedstaaten hätten gar keine Reformen zur Umsetzung der Empfehlungen vorgesehen, während weitere vier diese Empfehlungen immerhin im Wesentlichen berücksichtigt hätten.
Die Umsetzung der ARF sei noch im Gange, und viele Arbeitsmarktreformen müssten noch abgeschlossen werden. Daher sei möglich, dass entscheidende Ergebnisse der Reformen sich erst noch zeigen werden. Allerdings hätten die bereits abgeschlossenen Reformen bisher nicht dazu geführt, dass die EU-Kommission die Umsetzung bestimmter Empfehlungen entschieden positiver bewertet als zuvor.
Die erwarteten Gegenleistungen seien mit den Reformen in aller Regel erbracht worden, sie hätten sich aber meist in der Verabschiedung neuer Gesetze erschöpft. Bei etwa der Hälfte der Reformen – z. B. in den Bereichen lebenslanges Lernen, Unterstützung von Arbeitsuchenden und Verbesserung der Arbeitslosenunterstützung – seien die Mitgliedstaaten hingegen nicht in der Lage gewesen, Ergebnisse nachzuweisen. Was schließlich die Auswirkungen der Reformen vor Ort betreffe, so sei es schwierig, diese zu bewerten, da es oft keine geeigneten Indikatoren gebe.
Die Prüfungsergebnisse machten deutlich, dass zeitnahe Informationen und eine weitere Bewertung der Wirksamkeit der ARF-Reformen erforderlich seien. Die Prüfer fordern die EU-Kommission auf, Regeln für die Bewertung der Ergebnisse von Reformen festzulegen, außerdem sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten die wichtigsten Herausforderungen in Angriff nehmen, und zu überprüfen, ob die sogenannten Etappenziele und Zielwerte alle wesentlichen Teile der Reformen umfassen.
Hintergrundinformationen
Die ARF soll entscheidend zum Ziel der EU beitragen, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern und eine nachhaltige wirtschaftliche Erholung sowie Resilienz dadurch zu fördern, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung umfassender Reformen und Investitionen unterstützt werden. Die ARF wurde 2021 als befristetes Instrument zur Finanzierung in Krisenzeiten eingerichtet und läuft 2026 aus.
Die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik liegt im ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der EU-Länder. Während des Zyklus der wirtschaftspolitischen Koordinierung, dem sogenannten Europäischen Semester, formuliert die Kommission aber jedes Jahr länderspezifische Empfehlungen für die einzelnen Mitgliedstaaten. Diese Empfehlungen werden anschließend vom Rat der EU angenommen. In den Empfehlungen werden die EU-Länder aufgefordert, spezifische Maßnahmen zu ergreifen, um die Solidität ihrer Wirtschaftspolitik zu gewährleisten. Die länderspezifischen Empfehlungen befassen sich darüber hinaus mit strukturellen Fragen in der Beschäftigungspolitik. Sie können auch mit anderen nationalen oder EU-Mitteln angegangen werden.
Dem Bericht liegt die erste Prüfung des Europäischen Rechnungshofs zugrunde, bei der die Wirksamkeit der ARF-Reformen untersucht wurde. Die Prüfer analysierten, ob die in den nationalen Plänen vorgesehenen Arbeitsmarktreformen wirksam dazu beigetragen haben, insbesondere diejenigen Arbeitsmarktprobleme zu bewältigen, die 2019 und 2020 in den länderspezifischen Empfehlungen angesprochen wurden. Anhand von vier Mitgliedstaaten (Belgien, Griechenland, Spanien und Portugal) untersuchten die Prüfer außerdem, ob die abgeschlossenen Reformen zu Ergebnissen geführt und zur Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen beigetragen hatten.
Der Sonderbericht 10/2025 "Arbeitsmarktreformen in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen: Einige Ergebnisse, die jedoch nicht ausreichen, um strukturelle Herausforderungen zu bewältigen" ist auf der Website des Europäischen Rechnungshofs abrufbar. Die früheren Berichte des Rechnungshofs zum selben Thema stehen in einem speziellen Abschnitt zur ARF zur Verfügung.
Contact:
Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu
Damijan Fišer – Mobil: (+352) 621 552 224