Deutscher Verband Flüssiggas e.V.
Vorfall mit gasbetriebenem Pkw in Achern: Autogas nicht betroffen
Deutscher Verband Flüssiggas e. V. verweist auf Unterschiede zwischen Erdgas- und Autogas-Fahrzeugen
Berlin (ots)
Anlässlich der Medienberichterstattung zu einem Vorfall mit einem Erdgas-Pkw in Achern am 24.12.2018 erläutert der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG) Unterschiede zwischen Autogas- und Erdgas-Fahrzeugen und mahnt zur differenzierten Betrachtung.
"Autogas ist von den aktuell erhobenen Fragen zur Sicherheit von Gastanks nicht berührt", betont der DVFG-Vorsitzende Rainer Scharr. Unabhängig von der ausstehenden Aufklärung des Vorfalls mit einem Erdgas-Pkw in Achern gelte es die technischen Unterschiede zwischen mit Autogas und mit Erdgas betriebenen Fahrzeugen sowie den beiden eingesetzten Energieträgern im Auge zu behalten.
Das aus Propan und Butan bestehende Autogas (Liquefied Petroleum Gas, kurz LPG) verflüssigt sich bereits bei geringem Druck und wird bei lediglich 6 bis 8 bar im Tank gespeichert. Das für Pkw eingesetzte Erdgas (Compressed Natural Gas, kurz CNG) hingegen besteht vor allem aus Methan. Dieser Energieträger wird auf einen Druck von 200 bis 250 bar verdichtet und über Fülleinrichtungen in den Tank gepresst. Autogas-Tanks müssen - trotz des geringen Speicherdrucks des Energieträgers - bei der vorgeschriebenen Prüfung ihrer Belastbarkeit einem Druck von bis zu 67,5 bar standhalten. Tests des ADAC haben belegt, dass Autogas-Tanks auch harten mechanischen und technischen Belastungen standhalten.
Energieträger Flüssiggas und Alternativkraftstoff Autogas:
Autogas besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und wird bereits beim geringen Druck von 8 bar flüssig. Der Energieträger verbrennt CO2-reduziert sowie schadstoffarm. Autogas ist in Deutschland nach wie vor der Alternativkraftstoff Nummer 1: Laut Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) waren im Januar 2018 in Deutschland rund 421.000 Autogas-Pkw zugelassen. Der Alternativkraftstoff ist bundesweit an rund 7.100 Tankstellen erhältlich.
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