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Vorsorge ist Thema an Weihnachten: Finanztip testet Dienstleister für Patientenverfügungen
Pressemitteilung
Vorsorge ist Thema an Weihnachten: Finanztip testet Dienstleister für Patientenverfügungen
Berlin, 23.12.2024 – Wer Weihnachten mit der Familie zusammensitzt, nutzt vielleicht die Gelegenheit, um auch über unangenehme Themen wie Alter, Krankheit und Vorsorge zu sprechen. Damit Angehörige im Notfall wissen, welche Wünsche sie umsetzen sollen, sind eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung wichtig. Damit diese auch rechtsicher sind, gilt es einiges zu beachten – hier können Vorsorgedienstleister helfen. Finanztip, Deutschlands führender Geldratgeber und Teil der gemeinnützigen Finanztip Stiftung, hat die Angebote von sieben Vorsorgedienstleistern untersucht.
Eine Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen Behandlungen Patienten wünschen oder ablehnen, falls sie sich durch einen Unfall, wegen Krankheit oder Alter nicht mehr selbst dazu äußern können. So können Ärzte und Angehörige diese Wünsche im Notfall umsetzen. Eine Patientenverfügung sollte immer mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden, damit sichergestellt ist, dass eine Vertrauensperson die eigenen Rechte auch außerhalb von Gesundheitsfragen wahrnimmt. „Für erwachsene Kinder ist es ein Muss, mit den Eltern über Themen wie die Patientenverfügung zu sprechen“, sagt Rechtsexpertin Dr. Britta Schön von Finanztip. „Ansonsten müssen die Angehörigen im Notfall mutmaßen, was Vater oder Mutter gewollt hätte. Das ist nicht nur eine große Bürde, es kann auch zu Konflikten innerhalb der Familie führen.“
Dann ist eine Patientenverfügung rechtssicher
Für eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gibt es kostenlose Muster des Justizministeriums, die rechtssicher sind. Dafür muss die Verfügung eigenhändig unterschrieben werden; eine notarielle Beglaubigung ist nicht notwendig. „Wichtig ist, dass Patienten genau beschreiben, in welchen Behandlungssituationen die Verfügung gelten soll. Auch die einzelnen ärztlichen Maßnahmen, die sie möchten oder eben ablehnen, sollten möglichst konkret in der Verfügung stehen“, so Schön.
Rechtsdienstleister unterstützen bei der Erstellung
Wem das zu kompliziert ist, der kann sich an einen Rechtsdienstleister wenden. Die führen online durch die Erstellung der Vorsorgedokumente mit einem Frage-Antwort-System und bieten Unterstützung und hilfreiche Zusatzinformationen und Tipps. Die Erstellung der Dokumente kostet einmalig zwischen 20 und 25 Euro. „Wer rechtsschutzversichert ist, kann sich bei seiner Versicherung erkundigen, ob sie einen Kooperationspartner bei der Notfallvorsorge hat“, weiß Schön. Wer den Service mit Notfallabruf und die Hinterlegung der Originaldokumente wünscht, kann ein Abo-Modell wählen zu einem Preis von knapp 40 Euro im Jahr. Zukünftig soll eine Patientenverfügung auch in der elektronischen Patientenakte hinterlegbar sein.
Finanztip hat sieben Dienstleister ermittelt, vier davon näher untersucht und empfiehlt zur Erstellung der Vorsorgedokumente Afilio1 und PatientenverfügungPlus. „Mit einem Vorsorgedienstleister sind die meisten gut beraten, denn die bieten mit dem Notfallabruf einen schnellen Zugriff auf die Dokumente. Wer eine individuelle rechtliche Beratung möchte, weil die Familiensituation zum Beispiel kompliziert ist, sollte eine Rechtsanwaltskanzlei aufsuchen“, so Schön.
So hat Finanztip getestet
Im Zeitraum vom 14. November bis 17. Dezember 2024 untersuchte Finanztip sieben Rechtsdienstleister, die mithilfe eines Frage-Antwort-Tools individuelle Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung erstellen können. Vier Anbieter wurden anhand eines Beispielfalls getestet und nach sechs Kriterien bewertet:
- Klare Preisangabe
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Nutzerfreundlichkeit
- Notfallabruf
- Erstellte Dokumente
- Kundenbewertungen
Die Anbieter Afilio und PatientenverfügungPlus haben dabei am besten abgeschnitten.
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