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Wolford Aktiengesellschaft

EANS-Hauptversammlung: Wolford Aktiengesellschaft
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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01.09.2020

                           Wolford Aktiengesellschaft
                              Bregenz, FN 68605 s
                               ISIN AT0000834007
                              (die "Gesellschaft")


                                  EINBERUFUNG

              Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre
           zu der am Mittwoch, 30. September 2020, um 10:00 Uhr (MEZ)
  in den Räumlichkeiten der Wolford Aktiengesellschaft, Wolfordstraße 1, 6900
                            Bregenz, stattfindenden
                       33. ordentlichen Hauptversammlung
                      der Wolford Aktiengesellschaft ein.




Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre!

Die letzten Monate standen ganz im Zeichen der COVID-19 Pandemie und stellten
uns alle vor zahlreiche Herausforderungen. Eine dieser Herausforderungen, vor
welcher die Wolford AG steht, ist die Durchführung der ordentlichen
Hauptversammlung.

Zurzeit lässt die geltende Regelung eine Präsenz-Hauptversammlung, als physische
Zusammenkunft von Organen juristischer Personen, zu.

Daher und in Anbetracht der vergleichsweise positiven Entwicklung der Pandemie
in Österreich hat der Vorstand entschieden, dass die diesjährige ordentliche
Hauptversammlung als Präsenz-Hauptversammlung abgehalten wird.

Die Wolford AG stellt dabei sicher, dass sämtliche Anforderungen und
Empfehlungen zur sicheren Durchführung der Hauptversammlung eingehalten bzw.
umgesetzt werden. Die Gesundheit der Aktionärinnen und Aktionäre steht für die
Wolford AG dabei an erster Stelle. Die Gesellschaft hat zum Schutz der
Teilnehmer Vorgaben und Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19
ausgearbeitet, die unten unter "Vorkehrungen aufgrund von COVID-19" erläutert
werden und von den Aktionären und Aktionärinnen einzuhalten sind.

Den Aktionärinnen und Aktionären wird zu ihrer eigenen Sicherheit empfohlen, vom
Besuch der Hauptversammlung Abstand zu nehmen und die Dienste des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters Dr. Knap in Anspruch zu nehmen (zur Vollmachterteilung
unten unter "Vertretung durch Bevollmächtigte").

Aufgrund der derzeitigen COVID-19 Krise behält sich die Wolford AG vor, die 33.
ordentliche Hauptversammlung abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu
verschieben (oder eine virtuelle Hauptversammlung einzuberufen) oder
abzuberaumen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass sich die
Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 ändern und
eine verlässliche Durchführung nicht gesichert wäre oder eine Durchführung in
Einklang mit den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben nicht durchführbar wäre.


Der Vorstand



Tagesordnung:


  1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 30.4.2020 samt Anhang
     und Lagebericht, des Corporate-Governance-Berichtes, des IFRS-
     Konzernabschlusses sowie des nichtfinanziellen Berichts
     (Nachhaltigkeitsbericht) zum 30.4.2020 samt Konzernanhang und
     Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts gemäß § 96
     AktG für das Geschäftsjahr 2019/20 sowie Bericht über das im UGB-
     Jahresabschluss zum 30.4.2020 ausgewiesene Bilanzergebnis
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
     Geschäftsjahr 2019/20
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
     das Geschäftsjahr 2019/20
  4. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik
  5. Beschlussfassung über die Änderung des Geschäftsjahres und die
     entsprechende Änderung der Satzung in § 30
  6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
     Geschäftsjahr 2021



Unterlagen zur Hauptversammlung

Folgende Unterlagen sind spätestens ab Mittwoch, 09. September 2020, im Internet
unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-
hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/
ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar:


* UGB-Jahresabschluss zum 30.4.2020 samt Anhang und Lagebericht
* Corporate-Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2019/20
* IFRS-Konzernabschluss zum 30.4.2020 samt Konzernanhang und Konzernlagebericht
  sowie nichtfinanzieller Erklärung (Nachhaltigkeitsbericht)
* Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2019/20
* Vergütungspolitik für die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates
* Gemeinsame Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den
  Tagesordnungspunkten 2, 3 und 5
* Beschlussvorschläge des Aufsichtsrates zu den Tagesordnungspunkten 4 und 6
* Satzungsgegenüberstellung zu der unter Tagesordnungspunkt 5 vorgeschlagenen
  Änderung
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht
* Formulare für den Widerruf einer Vollmacht
* diese Einberufung


Der vollständige Text dieser Einberufung sowie weitergehende Informationen über
die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens
ab Mittwoch, 09. September 2020, auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-
hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/
ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar und
werden bei der Hauptversammlung aufliegen. Die Vorgaben und Maßnahmen können je
nach weiterer Entwicklung der COVID-19-Pandemie, allenfalls auch kurzfristig,
adaptiert werden. Sollte es zu Änderungen der Vorgaben und Maßnahmen kommen,
wird die Gesellschaft den Teilnehmern eine Information auf der Internetseite der
Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/
ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-
relations-2/ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] zur
Verfügung stellen und in der Hauptversammlung auflegen.


Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag,
das ist Sonntag, 20. September 2020, 24:00 Uhr MEZ.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer zum
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG (siehe dazu auch unten "Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG") in Textform, die der Gesellschaft spätestens am Freitag, 25.
September 2020, 24:00 Uhr MEZ, ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per E-Mail:  anmeldestelle@computershare.de [anmeldestelle@computershare.de]
wobei die Depotbestätigung als elektronisches Dokument im PDF-Format mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur anzuschließen ist

Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH
Elsenheimerstrasse 61
80687 München

Per SWIFT: COMRGB2L
(Message Type 598)
unter Angabe der ISIN AT0000834007

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung der
Gesellschaft gemäß § 24 Abs. 3 genügen lässt

Per Telefax: +49 (0) 89 30903 74675

Per E-Mail:  anmeldestelle@computershare.de
wobei die Depotbestätigung in Textform, beispielsweise PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist


Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in einem
Vollmitgliedsstaat der OECD in Textform auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT-Code)

2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma und Anschrift, sowie bei natürlichen
Personen Geburtsdatum, bei juristischen Personen gegebenenfalls Register und
(Register-) Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsland
geführt wird

3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000834007)
des Aktionärs

4. Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung

5. Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag (Sonntag, 20. September 2020, 24:00 Uhr MEZ)
beziehen.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die Aktien
nicht gesperrt; Aktionäre können daher über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung weiterhin frei verfügen. Teilnahmeberechtigt ist auch im Falle einer
Übertragung der Aktien nur die Person, die zum Nachweisstichtag die
Aktionärsstellung innehatte.

Die Rechte der Aktionäre, die an Aktienbesitz während eines bestimmten Zeitraums
und/oder zu einem bestimmten Zeitpunkt geknüpft sind, können nur ausgeübt
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten
Zeitraum und/oder für den relevanten Zeitpunkt durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG erbracht wird.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter (natürliche oder juristische Person) zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in
Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden
können. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm eine Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in
diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden.

Die erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugegangen ist.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung persönlich bei der
Registrierung zur Hauptversammlung übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am Dienstag, 29. September 2020, 12:00 Uhr MEZ, ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen bei der Gesellschaft einzulangen:

Per Telefax +49 (0) 89 30903 74675

Per E-Mail:  anmeldestelle@computershare.de
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist.

Per Post: Wolford AG, c/o Computershare Deutschland GmbH
Elsenheimerstrasse 61
80687 München

Per SWIFT: COMRGB2L
(Message Type 598)
unter Angabe der ISIN AT0000834007

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:

Persönlich: bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf werden auf Verlangen
zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://
company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-hauptversammlung/
[https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-
hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] abrufbar. Die Verwendung
dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf
allerdings nicht zwingend.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
auch für den Widerruf der Vollmacht.

Als besonderen Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessensverband
für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist derzeit vorgesehen, dass Herr
Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese Aktionäre vertreten wird. Für
die Bevollmächtigung von Herrn Dr. Michael Knap ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/
ordentliche-hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-
relations-2/ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar, welches der Gesellschaft ausschließlich
an einer der oben genannten Adressen (Telefax, E-Mail, Post) für die
Übermittlung von Vollmachten zugehen muss. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom IVA
unter Tel. +43 (0) 1 8763343 - 30, Fax +43 (0) 1 8763343 - 39 oder E-Mail an 
michael.knap@iva.or.at [michael.knap@iva.or.at].

Der Aktionär hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie dieser (oder
allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter Subvertreter) das
Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus. Ohne
ausdrückliche Weisungen ist die Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder
von Anträgen entgegennimmt.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und
Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben sind, zu erfüllen haben.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Das Verlangen ist
schriftlich zu stellen ("schriftlich" bedeutet (i) Originaldokument samt
eigenhändiger Unterfertigung oder firmenmäßiger Zeichnung durch jeden
Antragsteller, (ii) elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer
Signatur iSd § 4 Abs 1 SVG oder (iii) eine über das SWIFT-Kommunikationsnetz
versandte Erklärung in Textform) und muss bis spätestens Mittwoch, 09. September
2020, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z.
H. Investor Relations, Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, oder per E-Mail: 
anmeldestelle@computershare.de [anmeldestelle@computershare.de] zugehen. Jedem
so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss auch in einer deutschen Sprachfassung
vorgelegt werden.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, in der bestätigt wird, dass der oder die antragstellenden Aktionäre
(5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber
der Aktien sind und die zum Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben (7) Tage sein darf, nachzuweisen. Wird das Verlangen auf
Aufnahme zusätzlicher Tagesordnungspunkte von mehreren Aktionären erstattet, die
nur gemeinsam zumindest 5% des Grundkapitals erreichen, so müssen sich die
Depotbestätigungen für sämtliche Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung, wie sie
oben unter "Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung" beschrieben
sind, verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstandes
oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens Montag, 21.
September 2020, 24:00 Uhr MEZ, der Gesellschaft entweder per Telefax an Wolford
Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations, Faxnummer +43 (0) 5574 690-1410
oder per Post an Wolford Aktiengesellschaft, z. H. Investor Relations,
Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, zugeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Gemäß § 128 Abs 5 AktG muss jeder Beschlussvorschlag jedenfalls auch in einer
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden, die die maßgebliche Fassung ist; das
gilt sinngemäß für Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die Aktionärseigenschaft
zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung, wie sie oben unter "Nachweisstichtag und Teilnahme an der
Hauptversammlung" beschrieben sind, verwiesen.

Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung
Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Es wird darauf
hingewiesen, dass über einen Beschlussvorschlag gem. § 110 Abs 1 AktG nur dann
in der Hauptversammlung abzustimmen ist, wenn er in der Versammlung als Antrag
wiederholt wird.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Dieses Auskunftsrecht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns sowie die
in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist,
dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil
zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
unter https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-
hauptversammlung/ [https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/
ordentliche-hauptversammlung/32-ordentliche-hauptversammlung-2/] zugänglich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedürfen, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an
den Vorstand gestellt werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind 6.719.151 Stück
Stammaktien emittiert, wobei jede Stammaktie eine Stimme gewährt.
Stimmrechtslose Vorzugsaktien wurden keine ausgegeben. Das Grundkapital der
Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
48.848.227,77 EUR. Die Gesellschaft hält derzeit 88.140 Stück eigene Aktien,
woraus der Gesellschaft keine Rechte zustehen (eigene Aktien unterliegen einem
Stimmverbot). Es gibt somit insgesamt 6.631.011 Stück teilnahme- und
stimmberechtigte Aktien.

Datenschutzinformation

In Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung der
Gesellschaft werden von der Gesellschaft personenbezogene Daten der Aktionäre
verarbeitet. Dies sind insbesondere die in der Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
enthaltenen und sonst vom Aktionär bekannt gegeben Daten (Name bzw Firma,
Anschrift und Code des Ausstellers der Depotbestätigung; Name, Anschrift und
Geburtsdatum des Aktionärs; Depotnummer oder sonstige Bezeichnung des Depots;
Anzahl und gegebenenfalls Nennbetrag der Aktien des Aktionärs sowie Bezeichnung
der Gattung oder ISIN/WKN; Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die
Depotbestätigung bezieht; Angaben zu einem allenfalls vom Aktionär benannten
Bevollmächtigten; gegebenenfalls Nummer der Stimmkarte). Die Gesellschaft ist
hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7
DSGVO. Die Kontaktdaten der Verantwortlichen lauten wie folgt: Wolford AG,
Wolfordstraße 1, 6900 Bregenz, Österreich. Der Datenschutzbeauftragte der
Gesellschaft kann unter  datenschutz@wolford.com [datenschutz@wolford.com]
erreicht werden.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt für die Zwecke der
Überprüfung der Teilnahmeberechtigung der Aktionäre und die Abwicklung der
Hauptversammlung der Gesellschaft einschließlich Erstellung der Teilnehmerliste
und ist für diese Zwecke zwingend erforderlich.
Datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten der Aktionäre sind die Bestimmungen des Aktiengesetzes, insbesondere die
§§ 111, 113, 114, 117 und 120 AktG, welche rechtliche Verpflichtungen der
Gesellschaft im Sinne des Art 6 Abs 1 lit c DSGVO vorsehen. Die Speicherung der
personenbezogenen Daten der Aktionäre erfolgt bis zum Ablauf der gesetzlichen
Aufbewahrungspflichten.
Die personenbezogenen Daten des Aktionärs, welche in die Teilnehmerliste gemäß §
117 AktG aufgenommen werden müssen, sind gemäß § 120 Abs 4 AktG als Teil des
notariellen Protokolls an das zuständige Firmenbuchgericht zu übermitteln.
Von der Gesellschaft wird als Dienstleister die Computershare Deutschland GmbH,
Elsenheimerstrasse 61, 80687 München, Deutschland, herangezogen, die in Bezug
auf die personenbezogenen Daten als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 28
DSGVO tätig wird.

Hinsichtlich der von der Gesellschaft verarbeiteten personenbezogenen Daten
steht den Aktionären das Recht auf Auskunft (Art 15 DSGVO) sowie auf
Berichtigung (Art 16 DSGVO) oder Löschung (Art 17 DSGVO) oder auf Einschränkung
der Verarbeitung (Art 18 DSGVO) bzw auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) zu.
Weiters haben die Aktionäre ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art
77 DSGVO). In Österreich ist die zuständige Aufsichtsbehörde die
Datenschutzbehörde, Wickenburggasse 8, 1080 Wien.
Soweit eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Wahrung der
berechtigten Interessen der Verantwortlichen oder eines Dritten erfolgt (Art 6
Abs 1 lit f DSGVO) steht den betroffenen Personen auch ein Widerspruchsrecht
(Art 21 DSGVO) zu.

Vorkehrungen aufgrund von COVID-19

Die Gesellschaft trifft zur Verhinderung der Ausbreitung von COVID-19
insbesondere folgende Vorkehrungen zum Schutz der Teilnehmer:

* beim Betreten des Versammlungsortes haben die Teilnehmer ihre Kontaktdaten für
  ein allfälliges Contact Tracing bekanntzugeben;
* nur jeder 2. Platz ist zu besetzen, sofern die Teilnehmer nicht im selben
  Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören;
* während der Hauptversammlung haben die Teilnehmer einen Mund-Nasenschutz zu
  tragen;
* von einer Bewirtung der Teilnehmer während oder im Anschluss an die
  Hauptversammlung wird Abstand genommen;
* allgemeine Abstandsregeln sind zu beachten (insbesondere ist grundsätzlich ein
  Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen, die nicht im selben
  Haushalt leben oder nicht einer gemeinsamen Besuchergruppe angehören, zu
  halten);
* allgemeine Hygieneregeln sind zu beachten (insbesondere sind die Hände
  regelmäßig und gründlich zu reinigen sowie hohe Kontaktintensitäten mit
  anderen Teilnehmern, die nicht im selben Haushalt leben oder nicht einer
  gemeinsamen Besuchergruppe angehören, zu vermeiden);
* während der Hauptversammlung wird die Gesellschaft für eine ausreichende
  Raumlüftung sorgen.


Sollte es zu Änderungen der Vorgaben und Maßnahmen kommen, wird die Gesellschaft
den Teilnehmern eine Information auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://company.wolford.com/de/investor-relations-2/ordentliche-
hauptversammlung/ zur Verfügung stellen und in der Hauptversammlung auflegen.

Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre um Verständnis für diese Vorkehrungen
und bedanken uns vorab für die Nutzung der Dienste des Stimmrechtsvertreters Dr.
Knap (zur Vollmachtserteilung oben unter "Vertretung durch Bevollmächtigte").

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre, die die Dienste des Stimmrechtsvertreters nicht in Anspruch nehmen,
gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich
beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines
gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 09:00 Uhr.

Bregenz, im September 2020


Der Vorstand




Rückfragehinweis:
Wolford AG
Manuel Hutter
Legal & Data Compliance Officer
Tel.: +43 5574 690 1541 
investor@wolford.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Wolford Aktiengesellschaft
             Wolfordstrasse 1
             A-6900 Bregenz
Telefon:     +43(0) 5574 690-1258
FAX:         +43(0) 5574 690-1410
Email:        investor@wolford.com
WWW:         http://company.wolford.com
ISIN:        AT0000834007
Indizes:     ATX GP
Börsen:      New York, Wien, Frankfurt
Sprache:     Deutsch

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