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Bußgeldvorwürfe anfechtbar: Blitzer messen falsch bei LED-Scheinwerfern

Bußgeldvorwürfe anfechtbar: Blitzer messen falsch bei LED-Scheinwerfern
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Berlin (ots)

Zu Unrecht geblitzt? Messanlagen vom Typ "ES 3.0" sollen ungenaue Werte liefern, wenn sie Autos mit LED-Scheinwerfern ins Visier nehmen. Laut "AutoBild" wurden bereist Verfahren eingestellt und Geldbußen reduziert. Betroffene können sich mit ihrem Bußgeldbescheid an die Berliner Coduka GmbH wenden. Das marktführende Legal Tech Unternehmen lässt Vorwürfe über seinen Service Geblitzt.de kostenfrei prüfen.

An die 700 mobile und stationäre Blitzer dieser Art sind hierzulande im Einsatz. Es dürften also zahlreiche Verkehrsteilnehmer involviert sein. Und wie genau stellt sich die Problematik dar? Um korrekt zu messen, muss die Helligkeit stets gleich bleiben. Das ist bei LED-Scheinwerfern nicht der Fall, denn hier wird das Licht in kurzen Intervallen immer wieder an- und ausgeschaltet.

Als Geschäftsführer der Coduka weiß Jan Ginhold: "Gerade in der dunklen Jahreszeit tritt dieses Problem häufiger zu Tage, da viele Fahrer aus Sicherheitsgründen die Tagfahrlicht-LEDs eingeschaltet haben. Werden Sie dabei von einem "ES 3.0" geblitzt, können die ermittelten Daten durchaus Grundlage für eine erfolgreiche Anfechtung der Vorwürfe sein."

Auch wenn der Hersteller die Problematik von sich weist, steht die Einsatztauglichkeit des "ES 3.0" auf dem Prüfstand. Als der Blitzer 2006 zuglassen wurde, gab es nämlich noch gar keine Serienfahrzeuge mit gepulstem LED-Licht. "Hier müssen die Gerichte im Einzelfall prüfen, ob mögliche Sanktionen wie Bußgelder, Punkte in Flensburg und Fahrverbote rechtens sind", so Ginhold weiter.

Die Coduka GmbH arbeitet für die Überprüfung der Vorwürfe eng zusammen mit zwei großen Anwaltskanzleien, deren Verkehrsrechtsanwälte bundesweit vertreten sind. Die Zahlen können sich sehen lassen. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.

Und wie finanziert sich das kostenfreie Geschäftsmodell? Durch die Erlöse aus Lizenzen einer selbst entwickelten Software, mit der die Anwälte ihre Fälle deutlich effizienter bearbeiten können. Somit leistet die Coduka GmbH aufgrund des Einsatzes von Legal-Tech-Lösungen Pionierarbeit auf dem Gebiet der Prozessfinanzierung.

Pressekontakt:

CODUKA GmbH
Leiter Marketing und PR
Dr. Sven Tischer
Telefon: 030 / 99 40 43 620
E-Mail: presse@coduka.de

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