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Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.

Pressemeldung des ZdP e.V.: "Der Wert des Pfandobjekts: Welche Kriterien ausschlaggebend sind"

Pressemeldung des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP)

"Der Wert des Pfandobjekts: Welche Kriterien ausschlaggebend sind"

In seiner heutigen Pressemeldung widmet sich der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP) dem Thema "Der Wert des Pfandobjekts: Welche Kriterien ausschlaggebend sind":

Geld gegen Pfand - das Prinzip der Pfandleihhäuser ist beliebt – Doch nicht jeder weiß, welche Faktoren für den Beleihungswert des Pfandes relevant sind – Der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) erläutert, welche Faktoren entscheidend sind

Stuttgart, 8. August 2023 – Gegen Geld einen Gegenstand als Pfand einsetzen – das ist das Prinzip der Pfandleihe. Und der Pfandkredit wird immer beliebter, weil er eine Möglichkeit ist, um schnell und ohne bürokratischen Aufwand einen dringend benötigten Kredit zu erhalten. „Doch nicht jedem ist bekannt, nach welchen Kriterien sich der Beleihungswert eines Pfandes bemisst“, erläutert ZdP-Geschäftsführer Wolfgang Schedl.

Er weiß von den rund 150 im ZdP organisierten Pfandleihhäusern aus dem gesamten Bundesgebiet, dass Kunden immer wieder auch ausgefallene Gegenstände verpfänden wollen und teilweise auch verpfänden. Denn es gilt der Grundsatz: Beleihbar ist grundsätzlich jede bewegliche Sache, sofern sie einen entsprechenden Wert repräsentiert. „Daher können Kunden beim Pfandleiher Darlehen von wenigen Euro bis zu fünfstelligen Beträgen bekommen“, so Schedl.

Doch wie wird der Beleihungswert einer Sache beurteilt und wie hoch ist damit die Höhe des zu erwartenden Darlehens? „Eines der Kriterien ist der aktuelle Marktwert des Pfandobjekts, also der Preis, den man bei einem Verkauf erzielen würde“, erläutert der ZdP-Geschäftsführer.

Wertverlust während der Pfandleihe muss berücksichtigt werden

Zu bedenken ist aber, dass der Pfandleiher auch den Wertverlust beachten muss, den ein Pfand während der Beleihung erleiden kann. Da gesetzlich geregelt ist, dass der Pfandkunde mindestens vier Monate Zeit hat, um sein Pfand auszulösen, kann gerade bei elektronischen Geräten sowie Smartphones oder PCs in dieser Zeit ein enormer Wertverlust eintreten. Dagegen ist dieses Risiko bei Gegenständen wie Gold und anderen Edelmetallen, sei es in Form von Schmuck, Münzen, Barren oder Markenuhren eher geringer, so dass diese höher beliehen werden können.

Neben diesen wirtschaftlichen Kriterien ist noch eine Besonderheit des Pfandkredits, die nach wie vor vielen nicht bekannt ist, von zentraler Bedeutung: Während der Darlehensnehmer bei anderen Kreditarten nicht nur mit den gegebenen Sicherheiten für das Darlehen, die Zinsen und die Kosten haftet, sondern persönlich mit seinem gesamten sonstigen Vermögen und damit auch mit seinen laufenden und künftigen Einkünften, ist diese persönliche Haftung beim Pfandkredit ausgeschlossen. Hier haftet ausschließlich das Pfand.

Pflicht zur Versteigerung nicht ausgelöster Gegenstände

Für die Feststellung des Darlehensangebots ist zudem noch etwas von Bedeutung: „Denn kann oder will der Kunde sein Pfand nicht mehr auslösen, dann ist der Pfandleiher verpflichtet, in einer öffentlichen Versteigerung, die nur durch einen Gerichtsvollzieher oder öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer durchgeführt werden darf, einen Käufer für das Pfand zu finden“, erläutert Schedl. Der Pfandleiher muss somit bereits bei der Beleihung die Möglichkeit einer etwaig erforderlichen Versteigerung des Pfandes in Betracht ziehen und daher abschätzen, welchen Erlös der Gegenstand in einer Versteigerung erbringen könnte.

Denn nur dann, wenn ein Erlös erzielt wird, der das Darlehen sowie die Zinsen und Gebühren erreicht, erleidet der Pfandleiher keinen Verlust. Einen möglichen Mindererlös müsste, aufgrund des Ausschlusses der persönlichen Haftung des Kunden, vom Pfandleiher getragen werden. „Daher muss der Pfandleiher dieses Risiko beim Darlehensangebot berücksichtigen“, erläutert Schedl.

Keine Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden

Der Ausschluss der persönlichen Haftung hat für den Kunden aber noch einen weiteren Vorteil: Da es weder einer Überprüfung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Kunden bedarf, kann man einen Pfandkredit sehr schnell und unbürokratisch bekommen und der Kunde kann weder in eine persönliche Schuldenfalle geraten und wird, bei einer nicht erfolgten Rückzahlung des Kredits auch nicht der Schufa gemeldet.

Einigen sich Pfandleiher und Kunde über den Beleihungswert und damit über die Darlehenshöhe, so erhält der Kunde einen Pfandschein ausgehändigt, in dem die nach der Pfandleiherverordnung vorgeschriebenen Vertragsdaten enthalten sind. Das Darlehen wird dann sofort in bar ausgezahlt.

Vorab beim Pfandleiher informieren

Zwar kommt grundsätzlich jeder bewegliche werthaltige Gegenstand als Beleihungsobjekt in Betracht. „Speziell bei weniger gängigen Pfandgegenständen wie zum Beispiel Musikinstrumenten oder Kunst oder schwer zu lagernden Objekten sollten vorab Kunden telefonisch klären, ob der entsprechende Pfandleihbetrieb den Gegenstand auch wirklich annimmt“, empfiehlt der ZdP-Experte.

Informationen, wie genau die Pfandleihe funktioniert und wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Interessierte auf der Website des ZdP unter www.pfandkredit.org.

Das ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes:

1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.

Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

Rück- oder Interviewanfragen mit der 1. Vorsitzenden des ZdP, Susanne Rothfuss-Wamsler, oder mit dem Geschäftsführer des ZdP, Wolfgang Schedl, bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
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