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Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.

Pressemeldung des ZdP e.V.: "Finanzieller Engpass betrifft immer mehr Haushalte: Pfandkredit als schnelle und unbürokratische Finanzierungsoption"

Pressemeldung des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP)

"Finanzieller Engpass betrifft immer mehr Haushalte: Pfandkredit als schnelle und unbürokratische Finanzierungsoption"

In seiner heutigen Pressemeldung widmet sich der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP) dem Thema "Finanzieller Engpass betrifft immer mehr Haushalte: Pfandkredit als schnelle und unbürokratische Finanzierungsoption":

Viele Bundesbürger müssen den finanziellen Gürtel enger schnallen – Bei einem vorübergehenden Engpass kann der Pfandkredit eine Lösung sein – Wichtigste Vorteile liegen in der einfachen Handhabung, der Transparenz und dem Ausschluß der persönlichen Haftung

Stuttgart, 20. Februar 2024 – Die wirtschaftliche und finanzielle Situation ist in vielen deutschen Haushalten angespannt wie selten. Immer mehr Bundesbürger sorgen sich um die Zukunft. Laut einer repräsentativen Umfrage der Wirtschaftsauskunftei Schufa haben insbesondere in der Mittelschicht die Zukunftsängste zugenommen. Konkret klagen 55 Prozent der Befragten, dass sie über weniger Einkommen verfügen. Immerhin jeder Zweite musste in den vergangenen sechs Monaten auf seine Ersparnisse zurückgreifen.

Damit nicht genug: In jedem fünften Haushalt sind sogar die Rücklagen gänzlich aufgebraucht. Das hat Folgen. Laut der Schufa-Studie hat jeder Dritte zuletzt die Zahlung von Rechnungen bis zur Zahlungsfrist oder darüber hinaus hinausgezögert. Außerdem gaben drei Viertel der Befragten an, dass sie derzeit beim Konsum ganz bewusst weniger Geld ausgeben. Um einigermaßen über die Runden zu kommen und um die finanziellen Engpässe zu überwinden, haben sich 20 Prozent bereits Geld bei Verwandten oder Freunden leihen müssen, zudem nahmen ebenso viele staatliche Hilfe in Anspruch.

Doch es gibt eine weitere Option, wenn kurzfristig das Geld nicht reicht und die Miete oder das Darlehen trotzdem bezahlt werden müssen: Der Pfandkredit. „Immer mehr Menschen entdecken die Vorzüge, sich beim Pfandleihhaus um die Ecke schnell und unbürokratisch Liquidität zu beschaffen“, sagt Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP).

Unkompliziertes und schnelles Prozedere

Die zunehmende Beliebtheit hat seine Gründe. So ist der Ablauf denkbar einfach und unkompliziert: Als Pfand in Frage kommt grundsätzlich alles, was einen Wert besitzt. Dazu zählen beispielsweise Antiquitäten ebenso wie der Familienschmuck, Goldmünzen und -barren, Luxus-Uhren und -Taschen, hochwertige technische Geräte und auch werthaltiges Porzellan oder Kunstgegenstände.

Der Wert des verpfändeten Objekts wird vom Pfandleiher geschätzt und der Kunde bekommt ein Angebot. „Nimmt er es an, dann bekommt er einen Pfandschein und den entsprechenden Betrag ausgezahlt“, erläutert der ZdP-Geschäftsführer. Die Mindestlaufzeit des Pfandkredits ist gesetzlich geregelt. Sie beträgt drei Monate plus einen Karenzmonat. Ebenfalls gesetzlich geregelt sind die Zinsen mit einem Prozent pro Monat. Dazu kommen die Gebühren.

Zum anderen entfällt jedwede zeitaufwändige Bürokratie, die die meisten Verbraucher von anderen Darlehen kennen. Denn der Pfandkredit weißt eine Besonderheit auf. Anders als bei sonstigen Krediten ist beim Pfandkredit die persönliche Haftung des Darlehensnehmers für die Rückzahlung des Pfandkredits sowie der Zinsen und Gebühren ausgeschlossen. Hierfür haftet dem Pfandleiher ausschliesslich das Pfand. Daher spielen für den Pfandkredit auch die persönlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse des Kunden, Arbeitsstelle, Gehaltsnachweise und sogar Schufa-Einträge keine Rolle. Für einen Pfandkredit genügen daher ein werthaltiges Pfand über das der Kreditnehmer frei verfügungsbefugt ist sowie die Vorlage eines geeigneten Ausweispapiers.

Pfand bleibt Eigentum des Kreditnehmers

Ein weiterer Pluspunkt des Pfandkredits. „Der Kunde geht aufgrund des Ausschluß der persönlichen Haftung kein persönliches Risiko ein, da er nur den Gegenstand verliert, wenn er ihn nicht auslöst“, betont Schedl.

Und noch ein Weiteres. Während bei einem Verkauf das geliebte Stück sofort unwiederbringlich verloren ist, bleibt der verpfändete Gegenstand beim Pfandkredit weiterhin Eigentum des Kreditnehmers. Zusätzlichen Charme erhält der Pfandkredit noch dadurch, daß das Pfand während der Laufzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit ausgelöst werden kann. Geschieht dies nicht, ist der Pfandleiher nach Ende der Laufzeit des Pfandkredits gesetzlich verpflichtet, das Pfand in eine öffentliche Versteigerung zu geben. Und sollte bei einer Versteigerung des Pfandes nur ein Mindererlös erzielt werden, so haftet der Kunden aufgrund des Ausschluß der persönlichen Haftung auch hierfür nicht.

Doch erfreulicherweise kommt es nur in den seltensten Fällen zu einer Versteigerung. Rund 90 Prozent der Pfandgegenstände werden von den Kunden rechtzeitig wieder eingelöst. „Ein Pfandkredit ist daher für alle, die schnell und unbürokratisch Geld benötigen, eine interessante Alternative, schlussfolgert ZdP-Geschäftsführer Schedl.

Informationen, wie genau die Pfandleihe funktioniert und wo sich das nächstgelegene Pfandhaus als Mitglied des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) befindet, finden Interessierte auf dessen Website unter www.pfandkredit.org.

Das ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes:

1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.

Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

Rück- oder Interviewanfragen mit der 1. Vorsitzenden des ZdP, Susanne Rothfuss-Wamsler, oder mit dem Geschäftsführer des ZdP, Wolfgang Schedl, bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
Email:  iris.albrecht@irisalbrecht.com
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